Haberkorn bieten Ihnen Hilfe bei der Auswahl der richtigen PSA, bei der Schulung und Motivation der Endanwenderinnen und Endanwender von persönlicher Schutzausrüstung.
Vorbeugung von Gefahren und Arbeitsplatzunfällen
verbesserte Arbeitsplatzsicherheit
Mitarbeiterschutz wird erhöht
Sicherheitsschulungen für Sie und Ihre Mitarbeitenden
Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben der österreichischen PSA-Verordnung
einfache Abwicklung: Mit unserer Hilfe gestalten Sie schnell und sicher Ihren Arbeitsplatz.
Arbeitsplatzplatzevaluierung
Die Arbeitsplatzevaluierung wird von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber durchgeführt und schriftlich dokumentiert.
Ihre Anfrage an unsere Spezialistinnen und Spezialisten
Vereinbaren Sie mit unseren Arbeitsschutz-Expertinnen und -Experten einen Termin vor Ort oder senden Sie uns die Anforderungen, die sich aus Ihrer Arbeitsplatzevaluierung ergeben.
Gemeinsame Begehung des Arbeitsplatzes
Auf Wunsch begehen wir gemeinsam nach der von Ihnen durchgeführten Evaluierung den Arbeitsplatz und besprechen, welche PSA geeignet ist.
Bewertung und Auswahl und Anpassung der PSA
Unter Einbeziehung Ihrer Ziele und Vorgaben wird gemeinsam eine optimale Auswahl an persönlicher Schutzausrüstung definiert. Dabei sollen und können Mitarbeitende mit einbezogen werden. Die PSA kann an Trägerinnen und Träger angepasst und individualisiert werden.
Implementierung und Kontrollprüfung der neuen PSA
Wir stellen Ihnen für die Implementierung der neuen PSA Informationen zur Verfügung und bieten Ihnen Schulungen und Informationsunterlagen an. Je nach Produktbereich muss die PSA gemäß der österreichischen PSA-Verordnung einmal pro Quartal, einmal pro Jahr oder in anderen Intervallen von sach- und fachkundigen Personen überprüft werden. Diesen Service bieten wir Ihnen gerne an. Wir überprüfen, warten und reparieren persönliche Schutzausrüstung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Gibt es die Möglichkeit, Gefahren zu mindern oder zu beseitigen, indem ein Gefahrenstoff durch einen weniger gefährlichen oder sogar ungefährlichen Arbeitsstoff ersetzt (substituiert) wird?
Können durch angepasste Schutzeinrichtung die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefahren geschützt und Schäden verhindert werden?
Kann durch optimale Planung Gefahrensituationen vorgebeugt werden? Möglich waren folgende Maßnahmen:
Im Gefahrenbereich sollten sich so wenige Personen wie möglich aufhalten.
Die Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich muss auf das Kürzestmögliche minimiert werden.
Der Zutritt darf nur ausgewählten Fachpersonen gestattet sein.
Personenbezogene Maßnahmen dienen großteils nur als Ergänzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Zu diesen zählen die Beachtung der Anweisungen, wie man sich mit Gefahren und in Gefahrenbereichen verhalten soll, und die richtige Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vorgegebenen Abständen über die Gefahren am Arbeitsplatz und die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen unterweisen. Dieser 50-Sekunden-Filmclip enthält wertvolle Hinweise und Expertentipps zum Thema PSA-Verordnung.
„Die Auswahl an PSA ist schier endlos. Unsere Arbeitsschutzexpertinnen und -experten unterstützen Sie gerne bei der Auswahl der für Ihren Betrieb am besten geeigneten PSA. Unser Ziel sind zufriedene und sichere Mitarbeitende." – Bernhard Bär, Sortimentsmanager Arbeitsschutz
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