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Überprüfung, Wartung & Service von Arbeitsschutzprodukten, die Leben retten können

Zwei Männer testen Sturzsicherung

Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer PSA gegen Absturz, Ihrer tragbaren Gasmesstechnik und Ihrer Atemschutzprodukte ist gesetzlich vorgeschrieben und hat unmittelbaren Einfluss auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Haberkorn bietet Ihnen diesen Service mit bequemem und einfachem Ablauf.

Ihre Vorteile auf einen Blick
  • Schutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • bequemer und einfacher Ablauf unserer Services

  • Wartung wird von fachkundigen Personen mit entsprechender Ausbildung durchgeführt

In wenigen Schritten zum Service
  1. Kontaktaufnahme
    Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt zu unseren Expertinnen und Experten auf.

  2. Informationen sammeln
    Um die Überprüfung, Wartung oder den Service durchführen zu können, benötigen wir verschiedenste Informationen wie die Menge der zu prüfenden Teile usw.

  3. Durchführung
    Im letzten Schritt werden die Überprüfung, die Wartung oder der Service von uns für Ihre gewünschten Produkte durchgeführt.

PSA gegen Absturz

Der Schutzaspekt ist bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen besonders wichtig – sogar lebensnotwendig. Neben der Auswahl der passenden Schutzausrüstung für den jeweiligen Einsatzzweck und der entsprechenden Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spielt auch die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Ausrüstung eine wesentliche Rolle.

Dazu berechtigt, eine Wartung durchzuführen, sind jedoch nur fachkundige Personen mit entsprechender Ausbildung. Diese muss in einem Prüfbericht mit festgelegtem Inhalt dokumentiert werden.

Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen der österreichischen PSA-Verordnung:

(7) Absturzsicherungssysteme dürfen nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden. Für die Prüfung von Absturzsicherungssystemen gilt:

  1. Gegenstände des Absturzsicherungssystems müssen entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch eine fachkundige Person geprüft werden.

  2. Feste Führungen von Steigschutzeinrichtungen müssen entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen in regelmäßigen Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch eine fachkundige Person geprüft werden.

  3. Die Ergebnisse der Prüfungen sind in Prüfbefunden festzuhalten. Der Prüfbefund und muss beinhalten: Prüfdatum, Name und Anschrift des Prüfers oder der Prüferin, Bezeichnung der Prüfstelle, Unterschrift des Prüfers oder der Prüferin, Ergebnis der Prüfung und Angaben über die der Prüfung zu Grunde gelegten Prüfinhalte.

  4. Die Prüfbefunde sind von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bis zum Ausscheiden der persönlichen Schutzausrüstung aufzubewahren.

Mann in Atemschutzmaske und Overall

Wussten Sie, dass der Mensch drei Wochen ohne Nahrung, drei Tage ohne Wasser, aber nur drei Minuten ohne Sauerstoff leben kann?

Atemschutz ist für eine ganze Reihe von Arbeiten essenziell. Für ihren Einsatz müssen Atemschutzprodukte natürlich perfekt funktionieren. Laut §15 der PSA-Verordnung 2014 gilt, dass die erforderlichen Prüfungen für Filter- und Isoliergeräte mindestens vierteljährlich durchzuführen sind. Ohne diese Prüfungen ist eine Verwendung nicht gestattet nicht gestattet.

Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen der österreichischen PSA-Verordnung:

(8) Für die Prüfung von Atemschutzgeräten gilt:

  1. Filter- und Isoliergeräte sind mindestens vierteljährlich von fachkundigen Personen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und die Einhaltung der Schutzfunktion zu prüfen. Dies gilt nicht für originalverpackte Filtergeräte (einschließlich Einwegfiltermasken).

  2. Filter- und Isoliergeräte dürfen nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden.

  3. Die Ergebnisse der Prüfungen sind in Prüfbefunden festzuhalten. Der Prüfbefund muss beinhalten: Prüfdatum, Name und Anschrift des Prüfers oder der Prüferin, Bezeichnung der Prüfstelle, Unterschrift des Prüfers oder der Prüferin, Ergebnis der Prüfung und Angaben über die der Prüfung zu Grunde gelegten Prüfinhalte, insbesondere Herstellerangaben und Prüfnormen.

  4. Die Prüfbefunde sind von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bis zum Ausscheiden der persönlichen Schutzausrüstung aufzubewahren.

Tragbare Gasmesstechnik

Tragbare Gasmesstechnik spielt in vielen betrieblichen Sicherheitskonzepten eine Schlüsselrolle. Hier muss die Warnung vor potenziellen Gefahren besonders zuverlässig und präzise erfolgen.

Neben der Sichtkontrolle und dem Anzeigentest vor jeder Arbeitsschicht gibt es weitere Kontrollen, die laut Betriebssicherheitsverordnung innerhalb bestimmter Zeiträume laufend durchzuführen sind.

Kontrollarten

Intervalle

Sichtkontrolle und Anzeigetest

vor jeder Arbeitsschicht

 

Wenn absehbar ist, dass ein Gerät über den Schichtwechsel hinweg eingesetzt wird, kann die Kontrolle auch arbeitstäglich erfolgen

Funktionskontrolle

4 Monate

Systemkontrolle

1 Jahr

Aufzeichnung

3 Jahre

Wartung und Service von PSA gegen Absturz, Gasmesstechnik und Atemschutzprodukte

Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer PSA gegen Absturz, Ihrer tragbaren Gasmesstechnik und Ihrer Atemschutzprodukte ist gesetzlich vorgeschrieben und beeinflusst unmittelbar die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Haberkorn bietet Ihnen diesen Service mit bequemem und einfachem Ablauf an. Lassen Sie uns einfach folgendes Formular zukommen. 

Ausbildung zur fach-/sachkundigen Person

Fach-/sachkundige Personen mit entsprechender Ausbildung können die gesetzlich verpflichtende Überprüfung auch selbst durchführen. Bei Haberkorn können Sie diese Ausbildung absolvieren. Klicken Sie gleich rein!

Zitat

„Die gesetzlichen Vorgaben für die Überprüfung von PSA sind klar geregelt: wer darf, wie oft muss man und wie ist es zu dokumentieren. Wir übernehmen diese Aufgaben für Sie, um Aufwände bei Ihnen zu reduzieren und eine gesetzeskonforme Erledigung zu gewährleisten.“ – Bernhard Bär, Sortimentsmanager Arbeitsschutz

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