Gasmesstechnik
Besonders in beengten Räumen können gefährliche Gase vorhanden sein. Tragbare Gasmesstechnik erkennt explosible oder toxische Gefahren und warnt davor.
Besonders in beengten Räumen können gefährliche Gase vorhanden sein. Tragbare Gasmesstechnik erkennt explosible oder toxische Gefahren und warnt davor.
Ausgewählte Produkte, Marken und Tipps aus dem Sortiment Gasmesstechnik.
Wartungsfreies Ein-Gaswarngerät mit garantierter Betriebszeit von zwei Jahren oder 1.080 Alarm-Minuten. Mit Sensoroptionen für H2S, CO und O2. Das ALTAIR® bleibt bis zum Ende der Batterielebensdauer in Funktion, unter Umständen zwei Jahre und länger. Sensor- oder Batteriewechsel
Kompaktes, strapazierfähiges und leistungsstarkes Ein-Gaswarngerät mit einer Auswahl an schnell reagierenden Sensoren für O2, ClO2, HCN oder PH3. Mit dreifachem Alarmsystem, das den Träger zuverlässig vor Gefahren warnt. Staub- und spritzwassergeschützt, hervorragende Stoßbeständ...
Robustes, beständiges Eingaswarngerät von MSA mit patentierter XCell®-Sensortechnologie und prüfgasunabhängiger Kurztestfunktion. Durch die bahnbrechende XCell® Pulse Technology H2S mit unabhängiger Kurztestfunktion kann ohne Kalibrierzubehör oder spezielles Prüfgas ein täglicher...
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Zum Download-CenterGas sieht man nicht – das macht es so gefährlich. Beim Einstieg in Gruben, Schächte, Silos und Kanäle ist das Risiko besonders hoch. Es gibt drei Gefahren, die mit mobiler Gasmesstechnik erkannt und gemessen werden können – das rettet unter Umständen Leben.
Gasmessgeräte können verschiedene Gefahren erkennen und frühzeitig davor warnen. Es geht dabei einerseits um Explosionsgefahr sowie andererseits um mögliche Gesundheitsschädigungen des Menschen durch Vergiftung oder Sauerstoffmangel. Die Gefahren werden also in drei Einsatzbereiche unterteilt:
Explosionsgefahr (Ex) aufgrund brennbarer Gase
Gasmessgeräte zur Erkennung von brennbaren Gasen und vor explosionsgefährdeten Atmosphären. Wenn Brennstoff oder brennbares Gas, Hitze oder eine Zündquelle und Sauerstoff zusammenkommen, kann Explosionsgefahr bestehen. Folgende Grenzwerte sind relevant:
untere Explosionsgrenze (UEG) oder untere Zündgrenze (UZG): geringste Konzentration von brennbarem Gas, Dampf oder Staub in der Luft, die eine Zündung noch ermöglicht
obere Explosionsgrenze (OEG) oder obere Zündgrenze (OZG): höchste Konzentration an Brennstoff in der Luft, bei der noch ausreichend Sauerstoff vorhanden ist, um eine Zündung auszulösen
Flammpunkt: niedrigste Temperatur, bei der sich ein Dampf-Luft-Gemisch bildet, das durch Fremdzündung entflammbar ist
Zündungsenergie: Mindestenergie, die einen brennbaren Stoff entzünden kann
Zündtemperatur (ehemals Zündpunkt): niedrigste unter definierten Bedingungen ermittelte Temperatur, bei der sich ein brennbarer Stoff entzündet
Typische Gase, die in diesem Bereich überwacht werden, sind beispielsweise Aceton, Benzol, Butan, Ethylen, Heptan, Hexan, Wasserstoff, Isobutan, Methan, Pentan, Toluol oder Propan.
Sauerstoffgefahr (Ox) durch Sauerstoffmangel oder -überschuss
Gasmessgeräte zur Erkennung von Sauerstoffmangel bzw. -überschuss warnen vor Erstickungsgefahr. Sauerstoffmangel bzw. akute Erstickungsgefahr herrscht dann, wenn der Sauerstoffgehalt in der Luft weniger als 17 Vol.-% beträgt. Die Atemluft enthält im Normalfall 20,8 Vol.-%, eine Kerze erlischt bei ca. 16 Vol.-% oder noch weniger, die in der Luft enthaltenen Schadgase können für den Menschen aber schon vorher tödlich sein.
Vergiftungsgefahr (Tox) – giftige Gase
Gasmessgeräte zur Erkennung von toxischen Gasen warnen vor Vergiftungsgefahr. Hier sind zwei Werte besonders wichtig:
MAK-Wert (maximale Arbeitsplatzkonzentration): Die angegebenen MAK-Werte lt. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind für gesunde Menschen im erwerbsfähigen Alter definiert. Bei Einhaltung des MAK-Wertes besteht für die erwähnte Personengruppe keine Gefahr.
TRK-Wert (technische Richtkonzentration): Der TKR-Wert wird für Substanzen angeführt, für die es laut derzeitigem Stand der Wissenschaft keine als unbedenklich geltende Konzentration gibt. Die Angabe soll das Risiko vermindern, kann Gesundheitsbeeinträchtigungen jedoch nicht komplett ausschließen.
In der Grenzwerteverordnung sind MAK- und TRK-Werte als Tagesmittelwert, Jahresmittelwert und/oder Kurzzeitwert festgelegt.
Typische Gase, die in diesem Bereich überwacht werden, sind beispielsweise Ammoniak, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Chlor, Chlordioxid, Blausäure, Schwefelwasserstoff, Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid, Phosphin oder Schwefeldioxid.
Zum Erkennen von brennbaren und toxischen Gasen in der Umgebungsluft werden Eingasmessgeräte oder Multigasmessgeräte eingesetzt. Zum Erkennen von Sauerstoffmangel oder -überschuss kommen Eingasmessgeräte zum Einsatz. Es gibt Multigasmessgeräte, die mehrere Gase gleichzeitig messen können. Mit maximal fünf bis sechs Sensoren messen und erkennen sie gleichzeitig Pentan, O2, CO, H2S und CO2.
Eine Sichtkontrolle und ein Anzeigentest mit Prüfgas ist vor jeder Schicht, bei der die Gasmessgeräte zum Einsatz kommen oder kommen könnten, gesetzlich vorgeschrieben. Dabei gilt es zu beachten, dass die Konzentration der verwendeten Prüfgase, sofern das technisch möglich ist, eine definierte Genauigkeit zu erfüllen haben (+/–5 %). Welches Prüfgas für welches Gasmessgerät empfohlen wird, finden Sie in unserem Arbeitsschutz-Katalog übersichtlich dargestellt.
Zusätzlich gibt es weitere Kontrollen, die nach der Betriebssicherheitsverordnung innerhalb bestimmter Zeiträume laufend durchzuführen sind. Eine Funktionskontrolle muss zumindest alle vier Monate und eine Systemkontrolle zumindest einmal jährlich durchgeführt werden. Eine Aufzeichnung muss zumindest alle drei Jahre gemacht werden. Die Aufzeichnung wird im Rahmen eines Service bei einer zugelassenen Stelle gemacht.
Die Wartung und der Service von Gasmesstechnik müssen laut Gesetzgeber durch eine qualifizierte Person erfolgen. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie. Tragen Sie im Formular in der jeweiligen Zeile die Menge der zu überprüfenden Teile ein und senden Sie es mit Klick auf den Button am Ende des Formulars an uns. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen!
Im Bereich der Gasmesstechnik gibt es eine große Vielfalt an Messgeräten, die verschiedene Gase messen und erkennen können. Dieses große Angebot kann die Auswahl schnell erschweren.
Um den Auswahlprozess zu erleichtern, haben wir einen Leitfaden erstellt, der bei der Bestimmung tragbarer Gasmesslösungen für spezielle Anforderungen helfen soll.
Im Allgemeinen versteht man unter beengten Räumen Räume, die:
Gefahren für Gesundheit und/oder Sicherheit bergen können
nur eingeschränkte Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten bieten
von allen oder überwiegend vielen Seiten umschlossen sind
nicht für einen dauerhaften Aufenthalt ausgelegt sind
eine eingeschränkte Luftzirkulation besitzen
Beim Befahren von Behältern, also der Arbeit in engen Räumen wie Kanälen, Tunneln, Lüftungs- und Aufzugsschächten oder Speicherbehältern, ist der Einstieg und Zugang beschränkt. Dadurch entstehen Gefahren: Man unterscheidet zwischen physischen und atmosphärischen Gefahren. Aus diesem Grund gibt es eine Reihe an gesetzlichen Bestimmungen und die passende PSA; allen voran die Absturzsicherung einerseits sowie qualitativ hochwertige Gasmesstechnik anderseits sind unerlässlich.
Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung, AAV §§ 41, 59, 60
Bauarbeiterschutzverordnung, BauV §§ 120 und 122
Arbeitsmittelverordnung, AM-VO §§ 49, 50, 51
Verordnung explosionsfähige Atmosphären, VEXAT, besonders §§ 6, 17
Verordnung Persönliche Schutzausrüstung, PSA-V, besonders §§ 7, 14, 15
OVE/ÖNORM E 8001-4-706, Stand 2013-03-01 (früher: OVE-EN 1 Teil 4 § 65:1985)
Grenzwerteverordnung (GKV 2011)
Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF)
Explosionsschutzverordnung 1996, ExSV 1996
Flüssiggasverordnung (FGV)
Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGU 2014)
OVE/ÖNORM EN 60974-9 Stand 2011-03-01
Gefahr des Absturzes
Gefahr von herabfallenden Gegenständen
Lärm und damit einhergehende Schädigung des Gehörs
Die richtige PSA, allen voran die Absturzsicherung sowie Kopfschutz, Atemschutz und Gehörschutz, ist beim Befahren von Behältern enorm wichtig.
brennbare, entflammbare und explosive Stoffe
gesundheitsgefährdende Schadstoffe in der Luft wie Gase, Dämpfe, Staub oder Rauch
Sauerstoffmangel und Hitze
Ertrinken
biologische Gefahrenstoffe
Mithilfe von tragbaren Gasmessgeräten können diese Gefahren schon vor dem Einstieg in den beengten Raum entdeckt und dementsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Unfälle in engen Räumen sind leider keine Seltenheit. Eine vorausschauende Planung der Arbeit im beengten Raum ist daher unabdingbar.
Planen und Genehmigen: Eine Risikoeinschätzung gehört zu einer guten Planung dazu und kann Leben retten. Zunächst wird der jeweilige Raum einer der drei Risikostufen (niedriges Risiko, mittleres Risiko, hohes Risiko) zugeordnet.
Sicherer Ein- und Ausstieg: Vor dem Einstig wird eine mögliche atmosphärische Gefahr durch Freimessen ermittelt, um sicherzustellen, dass ein gefahrloses Arbeiten möglich ist. Die Auswahl der richtigen Ausrüstung ist essenziell.
Im Inneren arbeiten: Eine kontinuierliche Überwachung der Umgebungsluft ist notwendig, um sicherzustellen, dass sich die Sauerstoff- oder Gefahrstoffkonzentration nicht ändert.
Rettung: Vor dem Betreten eines engen Raumes ist ein Rettungsplan zu erstellen. Vorrang sollten immer die Selbstrettung und die Rettung ohne Einstieg haben. Eine entsprechende Schulung ist unentbehrlich und sollte einmal jährlich wiederholt werden.
Wir bieten Ihnen eine Basisausbildung und eine Ausbildung zum Aufsichtsführer für das Befahren von Behältern und den Einstig in enge Räume (CSE-Training – Confined Space Entry).
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