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Hautschutzsysteme im Betrieb

Unter bestimmten Umständen sind Hautschutzsysteme im Betrieb verpflichtend.

Sind Hautschutzsysteme im Betrieb verpflichtend?

Hautschutz vor, während und nach der Arbeit ist extrem wichtig – besonders für Personen, die mit ihren Händen schwere Arbeiten verrichten oder starkter UV-Belastung ausgesetzt sind. Doch sind Hautschutzsysteme im Betrieb eigentlich verpflichtend?

Seit 2014 sind Hautschutzsysteme Teil der persönlichen Schutzausrüstung. Sie sollen bei der Arbeit entstehende Erkrankungen und Schädigungen der Haut vermeiden. Geregelt ist dies in § 13 der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung, der PSA-V. Hier ist festgelegt, dass der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die erforderlichen Hautmittel zur Verfügung stellen muss, wenn besondere Gefahren bestehen (z. B. gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe, Einwirkung von Kälte, starke Verunreinigungen u. v. m.).

Zudem ist auch ein Hautschutzplan gesetzlich vorgeschrieben und muss ausgehängt werden. Darin werden die Gefahren für die Haut am jeweiligen Arbeitsplatz sowie die zu verwendenden Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel und Hautpflegemittel aufgeführt, welche vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen.

Weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema finden Sie im Ratgeber im Haberkorn Online-Shop. Und wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich in der Community des Netzwerk Arbeitssicherheit jederzeit mit unseren Experten unterhalten. Einen Thread dazu gibt es bereits, in dem Robert Seeberger die Verordnung ausführlich veröffentlicht hat. Fragen dazu können Sie gerne direkt an ihn wenden. Klicken Sie rein!

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