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Gesichtsschilder und Kinnvisiere bald nicht mehr erlaubt
Ab dem 7. November 2020 sind die nach mehreren Seiten offenen Gesichtsschilder oder kleinen Kinnvisiere als Schutz vor Coronaviren nicht mehr erlaubt. Ab dann ist nur mehr ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz zulässig.
In Österreich ist ab dem 7. November 2020 das alleinige Tragen von nach mehreren Seiten offenen Gesichtsschilder oder kleinen Kinnvisiere nicht mehr erlaubt. In Kombination mit einem eng anliegender Mund-Nasen-Schutz sind Visiere und Gesichtsschilder weiterhin zulässig und sinnvoll. Die Infektion mit dem Corona-Virus kann auch über die Augen bzw. alle Schleimhäute erfolgen. Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen oder anderer gefährdeter Berufsgruppen nutzen seit jeher Maske und Visier oder Überbrille als Schutz vor Ansteckungen mit Covid-19 und anderen Viren.
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