Gerüstplanen und Gerüstnetze haben verschiedene Schutzfunktionen: Sie sollen zum einen Passanten auf Gehwegen oder schützenswerte Objekte vor herabfallenden Gegenständen oder Staub schützen, zum anderen schützen sie den Handwerker oder Gebäudeteile vor Witterungseinflüssen wie Niederschlägen oder Wind. Auch als Sichtschutz können Gerüstplanen verwendet werden.
Nein, im Gegensatz zu Bauprodukten, die dauerhaft in einem Gebäude verbaut werden, sind Gerüstplanen oder Gerüstnetze nur für eine zeitlich befristete Verwendung vorgesehen und brauchen daher keine Zulassung.