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Vorschriftszeichen § 52/10a „Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit)“

mehr Baustellenverkehrszeichen, Straßenverkehrszeichen

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Dieses Beschränkungszeichen zeigt an, dass das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit, die als Stundenkilometeranzahl im Zeichen angegeben ist, ab dem Standort des Zeichens verboten ist.
Technische Daten
  • Stärke
1,5 mm

Material
  • Aluminium, rückstrahlend

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