Für Höhenarbeiter oder Industriekletterer sind Höhensicherungsgeräte enorm wichtig und sehr praktisch. Sie lassen sich je nach Bedarf an die benötigte Arbeitsreichweite ausziehen. Sobald der Abstand zwischen Sicherungsgerät und Anwender kleiner wird, zieht es sich selbstständig wieder ein. Kommt es zu einem Sturz und wird damit eine bestimmte Zuggeschwindigkeit überschritten, blockiert das Sicherungsteil automatisch und der Fall wird gestoppt. Entdecken Sie hier unsere große Auswahl an Höhensicherungsgeräten nach DIN EN 360. Mehr in unserem Ratgeber
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Höhensicherungsgeräte halten das Seil oder den Gurt immer auf der optimalen Länge und sind mit einer integrierten Dämpfung ausgestattet. Sie ersetzen z. B. ein Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer.
Nein, das Höhensicherungsgerät muss entsprechend zugelassen sein – siehe Gebrauchsanleitung. Meist haben diese Geräte einen zusätzlichen integrierten Bandfalldämpfer.
Höhensicherungsgeräte dürfen erst nach Prüfung durch geeignete fachkundige Personen wiederverwendet werden. Schutzausrüstungen, die durch den Absturz einer Person beansprucht wurden, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Bei Einsatz von Höhensicherungsgeräten in horizontaler Richtung dürfen nur solche Geräte verwendet werden, die der Hersteller in Bezug auf Funktion bei waagrechtem Auszug und Kantenbeanspruchung vorgesehen hat.
Höhensicherungsgeräte dürfen nicht für Arbeiten an oder über Gewässern oder anderen örtlichen Gegebenheiten, wenn die Gefahr des Versinkens besteht, verwendet werden.
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