Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Stand: 15.10.2022 2/2 Risiko besteht, dass unsere Geschäftsaktivitäten negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verur- sachen oder mitverursachen, verfügen wir über ein Verfahren zur Bewertung, Änderung, Einstellung und/ oder Korrektur der Aktivität. Unsere Belegschaft fordern wir dazu auf, wachsam zu sein und vermutete Verstöße gegen die Grundsatz- erklärung der Menschenrechte zu melden. Zu unseren „Beschwerdekanälen“ zählen neben den zuständi- gen Führungskräften und der Personalabteilung auch eine Compliance-Hotline, an die sich unsere Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter via Telefon oder Mail wenden können. Die höchsten menschenrechtlichen Risiken sehen wir in unserer Zulieferkette. Zu unseren Lieferanten pflegen wir direkte Geschäftsbeziehungen. Unsere Sortimentsmanagerinnen und -manager stehen zu ihnen in direktem Kontakt und weisen sie nachdrücklich darauf hin, welche Bedeutung wir ethischen, sozialen und ökologischen Standards beimessen. Stellen wir fest, dass unsere Standards nicht eingehalten werden, arbeiten wir mit den Lieferanten zusammen, um sicherzugehen, dass geeignete Korrekturmaß- nahmen umgesetzt werden. Im Bedarfsfall veranlassen wir Lieferantenaudits durch Dritte. Die Achtung der Menschenrechte ist Bestandteil des unternehmensweit geltenden Code of Conduct sowie des Verhaltenskodizes für Lieferanten. Mitarbeitende und Führungskräfte werden bezüglich unse- rer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten geschult. Mit der Unterzeichnung des Verhaltenskodizes für Lieferanten (COC für Lieferanten) bestätigen unsere Lieferanten die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Mindeststandards.

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