Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Stand: 15.10.2022 1/2 GRUNDSATZERKLÄRUNG ZUR ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE 1. Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte Unsere Unternehmensgrundsätze leiten uns in unserem Handeln. So haben ethische Verhaltensgrundsät- ze – und damit die Achtung der Menschenrechte und die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalts- pflichten – in unserem Unternehmen und in allen damit einhergehenden Prozessen oberste Priorität. Die Haberkorn Gruppe ist außerdem Teil des Global Compact der Vereinten Nationen. Unser Engagement für die Menschenrechte basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Unser Ansatz wird durch die Internationale Menschen- rechtscharta und die Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Interna- tionalen Arbeitsorganisation von 1998 geprägt. Wir befolgen immer geltende Gesetze. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung tragen die Geschäftsleitung und die Führungskräfte von Haberkorn. Dadurch wird sichergestellt, dass die Achtung der Menschenrechte in jedem Bereich unseres Unternehmens verankert und jeder Mitarbeiterin sowie jedem Mitarbeiter bewusst ist. Mit dieser Grundsatzerklärung verpflichten wir uns zur Einhaltung sowie zur laufenden Weiterentwicklung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse. Wolfgang Baur Vorstand Gerald Fitz Vorstandsvorsitzender Joachim Leissing Leiter strategisches Geschäftsfeld Bau Harald Stix Leiter strategisches Geschäftsfeld Industrie Christoph Winder Vorstand 2. Relevante Menschenrechtsthemen Wir bekennen uns zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte und fokussieren uns im Rahmen unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse insbesondere auf folgende Menschenrechtsthemen: • Nicht-Diskriminierung bei Beschäftigung und Beruf • Arbeitsbedingungen (Löhne, Arbeitszeiten) • Schutz der Privatsphäre und Datenschutz • Bezogen auf unsere Lieferkette: Jegliche Menschenrechtsrisiken 3. Verantwortlichkeiten für die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bei Haberkorn Die Verantwortung für die laufende Führung und Überwachung der Menschenrechtspolitik trägt die Men- schenrechtsbeauftragte bei Haberkorn. Die Koordination der Aktivitäten sowie die Setzung von Prioritä- ten ebenso wie die Leitung der unternehmensweiten Bemühung der Haberkorn Gruppe zur Achtung der Menschenrechte obliegt der Geschäftsleitung. Bei den Funktionen Sortimentsmanagement, Prozess- und Qualitätsmanagement sowie Compliance und Personal liegt die Verantwortung, die Integration dieser Politik im Geschäftsalltag sicherzustellen. 4. Sorgfaltspflicht-Prüfung der Menschenrechte bei Haberkorn Zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards, nationaler Gesetze und der Richtlinien der Haberkorn Gruppe führen wir eine angemessene Sorgfaltspflicht-Prüfung der Menschenrechte durch, um potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte in unseren Geschäftsaktivi- täten und unserer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren. Wird festgestellt, dass ein

RkJQdWJsaXNoZXIy NTYwOTA=