Gasmessgeräte von MSA für den mobilen Einsatz

Gaswarneinrichtungen, ortsfest / nicht ortsfest Ortsfeste Geräte werden fest installiert betrieben. Sie sind selbsttätig und kontinuierlich messende, warnende und schaltende sowie ggf. anzeigende und registrierende Geräte zur Bestimmung der Konzentration von Gasen und/oder Dämpfen unter atmosphärischen Bedin gungen. Nicht ortsfeste Geräte sind für den zeitlich begrenzten Einsatz vorgesehen. Sie sind intermittierend bzw. kontinuierlich messende, warnende, gegebenenfalls schaltende, anzeigende, registrierende und speichernde Geräte zur Bestimmung der Konzentration von Gasen und/oder Dämpfen unter atmosphärischen Bedingungen. Gaswarneinrichtungen, tragbar sind Geräte, die leicht getragen werden können (Richtwert 1,5 kg). Gasweg umfasst alle Bauteile, die zum Transport des Messgases dienen. Grenzwert Ein festgelegter Wert, bei dessen Erreichung oder Überschreitung Maßnahmen eingeleitet werden, z. B. MAK-Wert, TRK-Wert etc. Grenzwert-Vergleichsmessungen sind repräsentative Messungen der Exposition der Arbeitneh- merInnen durch geeignete fachkundige Personen. H Hubvolumen Gasvolumen, das durch den Pumpenhub gefördert wird. I Intermittierender Betrieb ist eine Folge von Messzeiten und Zeiten, in denen nicht gemes- sen wird. J Justieren Minimierung der Anzeigenabweichung einer Gaswarneinrichtung von einer bekannten Prüfgaskonzentration. K Kalibrieren Darunter versteht man den Vergleich der Anzeige einer Gaswar- neinrichtung mit einer bekannten Prüfgaskonzen- tration. Kontinuierliche Messungen sind immer notwendig bei Arbeitsvorgängen, bei denen plötzliche Grenzwertüberschreitungen nicht sicher ausge schlossen werden können. Kontrollmessungen sind wiederkehrende Messungen (eventuell mit vereinfachten Messverfahren), mit denen repräsentativ die einmal festgestellten Expositionsverhältnisse überprüft werden. Kurzzeitwert Mittelwert der Konzentration über einen festgelegten kurzen Zeitraum (häufig 15 min.). M MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration): MAK-Werte sind für gesunde Personen im erwerbsfähigen Alter festgelegt. Bei Einhaltung der MAK-Werte werden die ArbeitnehmerInnen weder unangemessen belästigt noch wird ihre Gesundheit beein- trächtigt. Gemessen wird der MAK-Wert in ppm (parts per million), also Teile auf eine Million, in ml/m³ oder mg/m³. Detaillierte Informationen über Messungen am Arbeitsplatz enthält das jeweils gültige ArbeitnehmerInnenschutzgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen. Messbereich Der Bereich von Konzentrationswerten, in dem die Gesamt-Messunsicherheit eines Messverfahrens innerhalb vorgegebener Grenzen erwartet wird . Messeinrichtung mit Prüfröhrchen Messeinrichtung, bestehend aus Prüfröhrchen, Gasfördereinrich- tung und notwendigen Zusatzeinrichtungen zur unmittelbaren Be- stimmung der Konzentration von Gasen, Dämpfen und eventuell Aerosolen in Luft, technischen Gasen oder Gasgemischen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTYwOTA=