Betriebsanleitung Hydraulik-Schlauchleitungen

7 In besonders umweltsensiblen Bereichen ist die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten geboten, die keine Inhaltsstoffe der Wassergefährdungsklasse 3 enthalten (nach RAL-ZU 79). Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass nicht jedes Bio-Öl auch die Voraussetzungen zur technischen Eignung in der jeweiligen Maschine oder Anlage erfüllt. Vor der Umstel- lung sollte deshalb die Zustimmung des Maschinenherstellers bzw. des Schlauchleitungsherstellers eingeholt werden (siehe auch DIN ISO 15380). Bei der Umstellung einer Anlage auf ein biologisch schnell abbaubares Hydrauliköl ist unbedingt auf die Umölungsrichtlinien der DIN ISO 15380 zu achten! Da die Ölmenge des Tankinhalts meist nur ca. 30 % des gesamten Ölvolumens ausmacht, sind Spül- prozeduren nötig. Der Mineralölgehalt muss nach dem Umölen unter 2 % liegen. Ein höherer Mineralölgehalt kann dazu führen, dass ein Bio-Öl seine schnelle biologische Abbaubarkeit verliert. Sollten versehentlich größere Ölmengen in den Boden sickern, muss dies unverzüglich den Behörden gemeldet werden, um größere Umweltschäden zu verhindern. Der Einsatz von sogenannten Bio-Ölen befreit nicht von dieser Mitteilungspflicht, da auch diese dem Trinkwasser schaden. Hydrauliköle, egal welchen Typs, dürfen bei einem Ölwechsel nicht in den Boden abgelas- sen werden. Folgende Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sind zu beachten: • Hydrauliköle sind über Auffangwannen zu lagern. • Meldung an die Feuerwehr oder Polizei bei einem Unfall. 10.3 Entsorgung von Hydraulikschläuchen Es gibt keine einheitliche Verordnung, welche die Entsorgung von Hydraulikschläuchen regelt. Alte Kunststoffe und Gummi gehören in eine Müllverbrennungsanlage und die Armaturen ins Altmetall, sofern kein anderes Recyclingverfahren angewendet werden kann. Weitere Informationen erhält man bei der jeweils zuständigen Gemeinde. 10.4 Gesundheitsgefährdung Hydrauliköle schaden der Gesundheit. Häufiger oder lange anhaltender Kontakt mit den Produkten kann Hauterkrankungen oder Allergien verursachen. Tritt eine unerwartete Konzentration von Dämpfen, Aerosolen oder Rauchgasen (beim Verbrennen von Hydrauliköl) auf, ist der Einsatz von Atemschutzgeräten erforderlich. Folgende Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sind zu beachten • Verspritzen vermeiden, bei Augenkontakt sofort gründlich mit Wasser ausspülen • Einatmen von Dämpfen, Aerosolen und Gasen vermeiden, Atemschutzmaske tragen • befüllte Behälter kennzeichnen • niemals Lebensmittelgefäße oder damit zu verwechselnde Gefäße benutzen Bei einem Unfall im Umgang mit Hydraulikölen beachten Sie bitte unser Merkblatt für Ärzte „Verhalten bei Unfällen mit Druckflüssigkeiten“! 11. LITERATURNACHWEIS • DGUV Regel 113-020 (ehemals DGUV Regel 113-007/113-015, BGR 137/237) „Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten – Regeln für den sicheren Einsatz“ • BGI/GUV-I 5100 „Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung“ • „Hydraulische Leitungstechnik – ein Praxishandbuch“, Helmut Wetteborn • http://www.oelcheck.de 12. NORMEN • DIN EN ISO 1402 Gummi- und Kunststoffschläuche und Schlauchleitungen – Hydrostatische Prüfung • DIN EN ISO 4413 Fluidtechnik – Allgem. Regeln und sicherheitstechn. Anforderungen an Hydraulikanlagen und derenBauteile • DIN EN ISO 6803 Gummi- und Kunststoffschläuche und -schlauchleitungen – Hydraulik-Druck-Impulsprüfung ohne Biegung • DIN EN ISO 8331 Gummi- und Kunststoffschläuche und -Schlauchleitungen – Richtlinien für die Auswahl, Lagerung, Verwendung und Wartung • DIN ISO 15380 Schmierstoffe, Industrieöle und verwandte Produkte • DIN 20066 Fluidtechnik – Hydraulikschlauchleitungen – Maße, Anforderungen • DIN 7716 Richtlinie für Lagerung, Wartung und Reinigung von Gummierzeugnissen • RAL-ZU 79 Biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssigkeiten Für den Inhalt wird keine Haftung übernommen, insbesondere für Schäden durch vorhandene, nicht vorhandene oder fehlerhafte Angaben. Copyright VTH Verband Technischer Handel e.V., Düsseldorf Ausgabe 08/2015

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