Betriebsanleitung Hydraulik-Schlauchleitungen

8. FEHLERHAFTES MATERIAL (INSPEKTION/PRÜFUNG) Vor der Inbetriebnahme von Arbeitsmitteln hat der Anwender eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, aus welcher die sicherheitsrelevanten Informationen im Zusammenhang mit Schlauchleitungen hervorgehen. 8.1 Inspektionskriterien für Hydraulik-Schlauchleitungen Die Funktionstüchtigkeit von Schlauchleitungen ist während ihrer Verwendungsdauer in regelmäßigen Zeitabständen zu über- prüfen. Generell gilt: Schlauchleitungen sind immer unverzüglich zu ersetzen oder nachzurüsten, wenn bei der Inspektion einer der folgenden Mängel festgestellt wird: • Kennzeichnung von Schlauchmaterial oder Presshülse fehlt oder ist fehlerhaft • Beschädigung der Außenschicht (Risse, Schnitte und Scheuerstellen bis auf die Einlage) • Versprödung der Außenschicht (Rissbildung der Schlauchdecke) • Verformungen, die der natürlichen Form des Schlauches oder der Leitung nicht entsprechen; gilt sowohl im drucklosen wie im druckbeaufschlagten Zustand oder bei Biegung (z. B. Blasenbildung, Quetschstellen, Knickstellen, Schichtentrennung) • undichte Stellen • Beschädigung oder Deformation der Schlaucharmatur (Dichtfunktion ist beeinträchtigt) • Herauswandern des Schlauches aus der Armatur • Korrosion der Armatur, die die Festigkeit oder die Funktion beeinträchtigt • Lager- und Verwendungsdauer überschritten • Anforderungen an den Einbau nicht beachtet • sicherheitsrelevante Schutzmaßnahmen fehlen 8.2 Prüffristen von Schlauchleitungen Da Hydraulik-Schlauchleitungen im Betrieb Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können, müssen sie in festgelegten Zeitabschnitten wiederkehrend geprüft werden. Diese Prüfungen haben zum Ziel, Schäden rechtzeitig zu entdecken und zu beheben. Vorbehaltlich betriebsspezifischer und/oder maschinenbezogener Prüfungsfristen (z. B. vom Hersteller vorgegeben) werden folgende wiederkehrende Prüffristen empfohlen: Anforderung an die Hydraulik-Schlauchleitung empfohlene Prüffrist normale Anforderungen 12 Monate erhöhte Anforderungen (siehe Kapitel 5) 6 Monate 9. SICHERER EIN- UND AUSBAU VON HYDRAULIK-SCHLAUCHLEITUNGEN Die Informationen der Gefährdungsbeurteilung sowie die Vorgaben der BGI 5100 sind unbedingt zu beachten. 9.1 Einbaukriterien Der Einbau von Hydraulik-Schlauchleitungen muss so erfolgen, dass • die erforderliche Länge zur Vermeidung von Knickungen sowie Zug- und Stauchbelastungen der Schlauchleitung während des Betriebes vorhanden ist. • der vorgeschriebene kleinste Biegeradius nicht unterschritten wird. • das Verdrehen (Torsion), Schwingen oder Peitschen der Schlauchleitung durch mangelhaften Einbau oder während des Betriebes auf ein Minimum reduziert wird. • sie so angeordnet oder geschützt sind, dass der Abrieb der Außenschicht des Schlauches minimiert und ein Abknicken vermieden wird. • sie fachgerecht befestigt sind, wenn das Gewicht der Schlauchleitung zu unzulässiger Beanspruchung führen könnte. • sie nicht als Aufstiegshilfe oder anderweitig zweckentfremdet benutzt werden. • sie vor schädigenden inneren oder äußeren Temperatureinwirkungen geschützt sind. • Druckspitzen den zulässigen Betriebsdruck nicht übersteigen (weisen Schlauch und Armatur unterschiedliche Nenndrücke auf, so ist der niedrigere Nenndruck für den Betriebsdruck der Schlauchleitung maßgebend). • Menschen, welche sich im nahen Umkreis befinden (z. B. Bediener der Maschine, Fahrzeugführer, Beifahrer, Mitfahrer, Personen, die sich im Bereich der „allgemeinen Verkehrswege“ befinden), beim Versagen der Hydraulik-Schlauchleitungen nicht gefährdet werden können (z. B. durch Spritzer aus Pinholes oder Peitschen der Schlauchleitung). • geeignete Auffangwannen unter die betroffenen Bauteile gestellt werden, um eventuell auslaufendes Hydrauliköl aufzufangen. • sie nicht überlackiert werden, da dadurch das Alterungsverfahren negativ beeinflusst und die Kennzeichnung unlesbar gemacht wird. 5

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