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Pressedetails

Großes Interesse an Haberkorn PSA-V Veranstaltung

Am 1. Mai 2014 ist die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) als neue Durchführungsverordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und eine damit zusammenhängende Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) in Kraft getreten. Dabei wurden die Regelungen im Arbeitnehmerschutz über Persönliche Schutzausrüstungen auf Verordnungsebene näher definiert und dem aktuellen Stand der Technik sowie Erkenntnissen der Arbeitsgestaltung angepasst.

Konkretisiert wurden u.a. die Vorgaben zur betrieblichen Gefahrenevaluierung betreffend Persönliche Schutzausrüstungen, PSA-Auswahl und Bewertung, Information und Unterweisung, Prüfpflichten, sowie die jeweiligen Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer für alle PSA-Arten. Neu als eigene PSA-Art geregelt wurde der Bereich Hautschutz, der bisher von vielen Betrieben als Soll, aber nicht Muss gesehen wurde.

Viele Industrie- und Baufirmen fragten sich nun, wie die neue PSA-Verordnung in der Praxis möglichst einfach, aber gesetzeskonform umgesetzt werden kann. Als größter Arbeitsschutzanbieter Österreichs, hat sich Haberkorn diesem Thema angenommen, und kürzlich ein Symposium genau zu dieser Frage veranstaltet. Dabei wurde ein Forum für Experten geboten, um sich untereinander zu informieren und die gegenseitige Umsetzung in der Praxis zu diskutieren.

Mit über 100 Teilnehmern konnte Haberkorn Leonding die bislang größte Informationsveranstaltung zum Thema „PSA Verordnung“ durchführen.

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