Newsdetails

Orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe
In Österreich und Deutschland ist es nicht erlaubt, private orthopädische Einlagen in Arbeitsschuhen zu verwenden. Eine ÖNORM legt fest, was erlaubt ist und was nicht.
Die ÖNORM Z 1259 legt das Verfahren für die Herstellung und Konformitätsbewertung von orthopädischen Veränderungen an Sicherheits- und Berufsschuhen fest und richtet sich in erster Linie an Orthopädieschuhmacher. Diese Norm erlaubt den Schuhmachern die Umarbeitung des Sicherheitsschuhes unter Beachtung der Verarbeitungsvorschriften.
Auf unserer Landingpage erfahren Sie, welche Schritte für Ihren orthopädischen Arbeitsschuh nötig sind, wer die Kosten trägt und welche Top-Marken wir Ihnen aus unserem Sortiment empfehlen. Klicken Sie rein!