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DSGVO in der Bauwirtschaft

Datenschutz in der Bauwirtschaft

Das Thema Datenschutz wird vielerorts auf die leichte Schulter genommen. Oft wird zu wenig darauf geachtet, dass die Prozesse und Abläufe auf Baustellen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entspechen. Dabei gibt es auch hier viele Bereiche, bei denen persönliche Daten und auch die Speicherung von personenbezogenen Daten eine Rolle spielen.

Jeder, der eine Baustelle betritt, muss darüber informiert werden, wenn es beispielsweise eine Videoüberwachung gibt. Alle relevanten Informationen wie Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, für welchen Zweck die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, die Empfänger der personenbezogenen Daten, die Speicherdauer und die Rechte der betroffenen Personen sind dabei anzugeben. Bauunternehmer wissen immer, welcher Mitarbeiter wann welche Maschinen bedient hat. Um solche Daten speichern zu dürfen, benötigen Sie das Einverständnis Ihrer Mitarbeiter oder, wenn es einen Betriebsrat gibt, des Betriebsrates.

Es ist deshalb ratsam, sich jetzt schon mit dem Thema DSGVO auseinander zu setzen. Ziehen Sie am besten einen Spezialisten zu Rate, um immer auf Nummer sicher zu gehen.

Klicken Sie hier, um mehr zum Thema Datenschutz in der Bauwirtschaft zu erfahren.

 

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