Schulungsrückblick
Rückblick: Schulung zur Überprüfung von PSA gegen Absturz
Nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) §17/2, §90/2,4 bzw. der PSA-Verordnung muss „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz“ mindestens einmal jährlich einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.
Bei Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz ist das Leben des Anwenders in Gefahr. Daher war das Ziel der Schulung, den Teilnehmern die gesetzlichen Grundlagen und ihre große Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern und Kollegen näher zu bringen.
Neben den Gesetzen und Normen wurden den Teilnehmern aber auch praktische Übungen, Produktinformationen und Wissen über periodische Überprüfungen / Aufzeichnungen vermittelt.
Jeder Teilnehmer erhielt am Ende des Tages eine Teilnahmebestätigung.
Wir bedanken uns sehr für Ihre Beteiligung bei der Schulung!