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Änderung der Norm EN 131 für Leitern

Da hat sich was getan

Für Leitern gilt die Norm EN 131, die regelt, wie sie hergestellt und geprüft werden müssen. Teile dieser Norm wurden vor einiger Zeit umfassend überarbeitet.

Um welche Änderungen es sich dabei handelt, haben wir für Sie zusammengefasst.


Änderung der Norm EN 131 für Leitern – Highlights

Standverbreiterung für Anlegeleitern

Standverbreiterung für Anlegeleitern

Alle Leitern aus Alu und Holz, die als Anlegeleiter genutzt werden und eine Länge von 3.000 mm überschreiten, müssen jetzt eine Standverbreiterung, die von der Länge der Leiter abhängt, vorweisen. Die Maximalbreite beträgt 1.200 mm.

Blockierung von entnehmbaren Leiterteilen

Blockierung von entnehmbaren Leiterteilen

Entnehmbare, separat nutzbare Leiterteile bei Schiebeleitern oder Mehrzweckleitern, die länger als 3.000 mm sind, müssen laut der neuen Norm entweder vor Entnahme gesichert oder mit einer Standverbreiterung ausgestattet werden. Diese darf die sichere Benutzung allerdings nicht beeinträchtigen.

Zwei verschiedene Leiterklassen – Profi und Privat

Zwei verschiedene Leiterklassen

Es werden von nun an zwei Klassen unterschieden:

  • Leitern für den beruflichen Gebrauch (Profi)
  • Leitern für den privaten Gebrauch (Privat)

Je nach Klasse gibt es unterschiedliche Prüfanforderungen; beispielsweise muss eine Leiter für den Profi bei der Dauerhaltbarkeitsprüfung 50.000 Zyklen, eine Leiter für den privaten Gebrauch nur 10.000 Zyklen überstehen. Ein anderes Beispiel ist die Festigkeitsprüfung, bei der eine Leiter für den Profi mit einer Prüflast von 2.700 N, eine Leiter für den privaten Konsumenten nur mit einer Last von 2.250 N getestet wird.

Festigkeitsprüfung für Anlege- und Stehleitern

Festigkeitsprüfung für Anlege- und Stehleitern

Diese Prüfung erfolgt künftig in Gebrauchsstellung und mit deutlich höheren Prüflasten (Prüflasten siehe oben). Dabei muss die Leiter der Last eine Minute lang standhalten, ohne zu versagen bzw. ohne Brüche oder sichtbare Risse aufzuweisen. Dauerhafte Verformungen sind zulässig.

Verdrehungsprüfung für Stehleitern

Verdrehungsprüfung für Stehleitern

Hier wird eine Stahlstange (500 mm Überstand) an der obersten Sprosse angebracht. Auf der gegenüberliegenden Seite wird der Leiterholm fixiert, dann wird die Leiter mit 736 N belastet. Am Ende der Stange wird eine Last von 137 N entgegen der fixierten Seite gezogen. Dabei darf sich der nicht fixierte Leiterfuß maximal 25 mm von seinem Ausgangspunkt entfernen.

Dauerhaltbarkeitsprüfung für Stehleitern

Dauerhaltbarkeitsprüfung für Stehleitern

Ein Holm der Leiter wird auf eine 20 mm hohe Erhöhung gestellt, die Leiter wird gegen Wegrutschen gesichert. Die oberste Sprosse sowie eine Sprosse in der Mitte der Leiter werden nun abwechselnd mit einer Last von 1.500 N belastet. Wurden beide Sprossen einmal belastet, ist dies ein Zyklus. Das Ganze wird so lange durchgeführt, bis die notwendige Zyklusanzahl erreicht wurde (Zyklusanzahl siehe oben). Dabei darf die Leiter keinen Schaden nehmen.

Prüfung der Rutschhemmung am Boden für Anlegeleitern

Prüfung der Rutschhemmung am Boden für Anlegeleitern

Bei diesem neuen Test wird die Rutschhemmung der Leiterfüße getestet. Die Leiter wird auf eine Glasplatte gestellt, eine Prüflast von 1.471 N wird aufgebracht. Nach viermaliger Wiederholung darf die Leiter um maximal 40 mm weggerutscht sein.

Verdrehungsprüfung für Anlegeleitern

Verdrehungsprüfung für Anlegeleitern

Eine Leiter wird auf zwei Blöcke gelegt und beide Holme werden eine Minute lang mit einer Prüflast von 491 N belastet. Die entstehende Durchbiegung wird gemessen und gilt als Bezugsgröße für den nächsten Teil der Prüfung, bei der nur ein Holm mittig mit 638 N belastet wird. Die Durchbiegung wird erneut gemessen. Die Differenz zwischen erster und zweiter Messung darf einen vorgeschriebenen Wert nicht überschreiten.

Mann hält Leiter während Frau raufgeht

Welche Folgen entstehen durch die Neuerungen?

Ab dem 01.01.2018 dürfen Hersteller nur noch Leitern in den Verkehr bringen, die der neuen Norm entsprechen.

Leitern, die nicht der neuen Norm entsprechen und bei Händlern im Lager sind, dürfen weiterhin verkauft werden, da auch nach alter Norm produzierte Leitern weiterhin als rechtskonform gelten.

Weder private noch gewerbliche Verwender trifft eine Verpflichtung, ihre Leitern auszutauschen. Trotzdem müssen gewerbliche Verwender ihre Arbeitsmittel weiterhin in regelmäßigen Abständen prüfen, ihren sicherheitstechnischen Zustand bewerten und sie gegebenenfalls austauschen.


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