Menu

PSA-Verordnung

Mann von hinten mit orangem Schutzhelm und Auffanggurt

Die Verordnung zur persönlichen Schutzausrüstung

Bereits am 1. Mai 2014 ist die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) in Österreich in Kraft getreten. Um Ihnen die Umsetzung der PSA-Verordnung in Ihrem Betrieb zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Infos, Merkblätter, Checklisten, Schulungsangebote u. v. m. hier zusammengestellt.


PSA-Verordnung – Highlights

Was es als Arbeitgeber/in bezüglich der PSA-Verordnung zu beachten gibt

Die Pflichten der Arbeitgeber/innen in Sachen PSA können recht undurchsichtig und kompliziert sein. Hier finden Sie eine einfache Übersicht der wichtigsten Pflichten der Arbeitgeber, aber auch Ideen zur Umsetzung der PSA-Verordnung:

  • Arbeitsplatzevaluierung
  • Kollektive technische und organisatorische Maßnahmen vor „persönlichen“ Maßnahmen (PSA)
  • Bewertung der PSA – Soll-Ist-Vergleich
  • PSA am Ort der Gefahr zur Verfügung stellen (auf Kosten der Arbeitgeber)
  • Anpassung der PSA an Träger/innen, insbesondere wegen medizinischer Notwendigkeit
  • Kennzeichnung von Bereichen, in denen PSA zu verwenden ist (räumlich abgegrenzt)
  • Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. der Sicherheitsvertrauenspersonen
  • Information, Schulung, Unterweisung
  • Prüfung Atemschutz und PSA gegen Absturz in vorgegebenen Intervallen

Das STOP-Prinzip

Substitution: Kann eine Gefahr beseitigt werden, z. B. indem ein gefährlicher Arbeitsstoff durch einen ungefährlichen oder weniger gefährlichen ersetzt (substituiert) wird?

Technik: Kann man den Menschen von einer Gefahr trennen, z. B. durch eine Schutzeinrichtung an einer Maschine, oder kann die Gefahr minimiert werden, z. B. durch Absaugung eines gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffes?

Organisation: Kann durch eine organisatorische Maßnahme die Wirkung der Gefahr auf den Menschen minimiert werden? Dazu zählen insbesondere Maßnahmen, die

  • die Anzahl von Personen im Gefahrenbereich auf das erforderliche Mindestmaß reduzieren
  • die Aufenthaltsdauer von Personen im Gefahrenbereich beschränken
  • den Zutritt zu Gefahrenbereichen auf bestimmte Personengruppen (z. B. mit besonderer Fachkunde) beschränken

Personenbezogen: Diese sind gegebenenfalls ergänzend zu technischen oder organisatorischen Maßnahmen anzuwenden. Dazu zählen Maßnahmen wie die Beachtung von Anweisungen zum richtigen Umgang mit Gefahren bzw. zum Verhalten in Gefahrenbereichen und die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung.  

Sicherheitstipps zur PSA-Verordnung

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter in vorgegebenen Abständen über die Gefahren am Arbeitsplatz und die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen informieren. Dieser 50-Sekunden-Filmclip enthält wertvolle Hinweise und Expertentipps zum Thema PSA-Verordnung.

Tipps zum Thema Sicherheitsschuhe

Sicherheitsschuhe schützen in der Industrie, in Bau und Handwerk vor verschiedenen Gefahren. Dieser 50-Sekunden-Filmclip enthält wertvolle Hinweise und Expertentipps zum Thema Sicherheitsschuhe.

Sicherheitstipps zum Thema Hautschutz

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein geeignetes Hautschutzsystem zu installieren. Dieser 50-Sekunden-Filmclip enthält wertvolle Hinweise und Expertentipps zum Thema Hautschutz.

Ein von Haberkorn erstellter Hautschutzplan mit vielen Informationen

Unser Hautschutzplan für Sie

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl und Einführung eines gesetzlich vorgeschriebenen Hautschutzsystems und erstellen mit Ihnen Hautschutzpläne.

Den Haberkorn Hautschutzplan mit allen Informationen zu Hautschutz, Reinigung und Pflege finden Sie hier.

Mehr Informationen zur Serviceleistung "Hautschutzpläne" finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da.

 

Das Haberkorn PSA-Schulungsangebot

Zur Umsetzung der PSA-Verordnung bieten wir Ihnen verschiedene Leistungspakete:

  • Sachkundigenschulung "PSA gegen Absturz"
  • Unterweisung "PSA gegen Absturz" – ohne aktive Anwendungsübungen
  • Unterweisung "PSA gegen Absturz" – mit aktiven Anwendungsübungen
  • Unterweisung "PSA gegen Absturz" – Schwerpunkt Rettung
  • Erlangen der Fachkunde für Atemschutz gemäß PSA-Verordnung
  • Erstellen von Hautschutz- bzw. Handschuh-Plänen

Weitere Informationen zu unseren Leistungspaketen finden Sie in unserer Broschüre im Download-Center.

Drei Bilder untereinander: ein Mann der eine Halbmaske trägt und Chemikalien in der Hand hat, eine Gruppe Männer die in einem Kreis stehen vor Arbeitsschutzprodukten, verschiedene Atemschutzmasken

Rückblick Schulung "Fachkunde Atemschutz gemäß PSA-Verordnung"

Eine wesentliche Neuheit in der PSA-Verordnung ist, dass im Bereich Atemschutz in vorgegebenen Intervallen Unterweisungen, Übungen und Überprüfungen der PSA durchgeführt werden müssen. Dies muss durch eine nachweislich fachkundige Person für die jeweiligen Atemschutzprodukte gemacht werden. Die Fachkunde für die führenden Marken im Atemschutz 3M, Speedglas und Sundström konnten die zahlreichen Teilnehmer als Premiere in Österreich direkt bei Haberkorn erlangen. Der große Andrang zu dieser Schulung war nicht überraschend, sie war in kurzer Zeit ausgebucht.

In der theoretischen Einführung ging Ing. Georg Frank Zumtobel (SFK) von 3M auf die gesetzlichen Grundlagen zur Fachkunde für Atemschutz laut PSA-Verordnung ein. Weiters wurden die allgemeinen Pflichten der Arbeitgeber bei diesem Thema, Unterweisungspflichten, nötige Übungen sowie die Intervalle und Überprüfungen von Atemschutzprodukten behandelt.

Im Anschluss wurden in den Praxisblöcken alle nötigen Details zur Unterweisung und Überprüfung der Atemschutzprodukte der Marken 3M, Speedglas und Sundström vermittelt. Hierbei konnten sich die Teilnehmer mit den einzelnen Atemschutzprodukten auseinandersetzen. Nach dem schriftlichen Abschlusstest wurde den Teilnehmern die Fachkunde für Atemschutz für 3M, Speedglas und Sundström verliehen.

Die Termine, wann und wo Sie die Fachkunde für Atemschutz erlangen können, finden Sie hier.

Safety-Day bei Hirschmann Automotive

Die Hirschmann Automotive GmbH hat sich intensiv Gedanken zur Umsetzung der "Verordnung Persönliche Schutzausrüstung" (PSA-V) gemacht. Eine besondere Herausforderung der PSA-Verordnung ist die Einbeziehung der Mitarbeiter bei der Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung.

Hirschmann hat deshalb einen Safety-Day veranstaltet, zu dem alle Mitarbeiter eingeladen waren. Im Stationsbetrieb konnten die Mitarbeiter jene Arbeitsschutzprodukte testen und bewerten, die im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung als geeignet eingestuft worden waren. Es gab Stationen zu den Themen Sicherheitsschuhe (Anprobe und Bewertung), Hautschutz testen, Hitze- und Schnittschutzhandschuhe unter realen Bedingungen testen u. v. m.

Unterstützt wurde Hirschmann von Haberkorn, der AUVA und der Betriebsärztin. Das Ergebnis war eine klare Auflistung, welche Arbeitsschutzartikel den Mitarbeitern am meisten zugesagt hatten. Als wichtiger Nebeneffekt wurden die Mitarbeiter in Bezug auf Arbeitssicherheit sensibilisiert und motiviert.


Neu bei Haberkorn?
Bitte melden Sie sich an oder erstellen Sie ein neues Haberkorn-Konto, um Ihren persönlichen Ansprechpartner zu kontaktieren.
Einfach da.

Ihr persönlicher Produktexperte
Jetzt anmelden und Fachfragen direkt mit dem Profi klären!

Kontakt
Wählen Sie ein SortimentZurück Schließen
Marken