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Feinstaubmasken – Atemschutz gegen Staub, Rauch und Nebel

Atemschutzmasken für Bau und Industrie

Feinstaubmasken (Fachbegriff: partikelfiltrierende Halbmasken) schützen vor dem Einatmen von wässrigen oder öligen Aerosolen und Partikeln. Man spricht auch von FFP-Masken, was sich vom englischen "filtering face piece" ableitet. Körbchenmasken, Faltmasken oder Einwegmasken bieten allerdings keinen Schutz vor Gasen und Dämpfen.

Filtrierende Halbmasken bestehen meist vollständig aus Vlies mit Gummibändern zur Befestigung am Kopf. Der weiße oder graue Vliesstoff (Maskenkörper) übernimmt dabei die Filterfunktion.


Feinstaubmasken – Highlights

Schutzwirkung

Zertifizierte Atemschutzmasken schützen bei sachgerechter Anwendung innerhalb ihres jeweiligen Anwendungsbereichs vor lungengängigen Stäuben und Flüssigkeitsnebeln. Sie besitzen zusätzlich zum stützenden Filtermaterial Lagen aus einem elektrostatischen Material. Dabei werden kleine Staubpartikel und Flüssigkeitstropfen durch elektrostatische Wirkung gebunden. Je nach Verschmutzungsgrad und Dauer der Verwendung der Feinstaubmaske steigt mit der Zeit der Atemwiderstandes, was ein sicheres Zeichen für einen notwendigen Austausch ist. Sofern nicht vom Hersteller anders angegeben, sind Feinstaubmasken daher grundsätzlich für einmalige Nutzung für einen Arbeitstag von maximal acht Stunden vorgesehen.

Schutzklassen von Feinstaubmasken

KlasseGesamtleckageSchutzwirkung vor Partikelgrößen (max. 0,6 μm) und Einsatzbereich
FFP1höchstens 25 %

Mittelwerte nicht größer als 22 %
 
  • für nicht-toxische und nicht-fibrogene Stäube
  • maximale Konzentration bis zum 4-Fachen der maximalen Arbeitsplatz-Konzentration
 
FFP2höchstens 11 %

Mittelwerte nicht größer als 8 %
 
  • Schutzwirkung mindestens 95 %
  • für gesundheitsschädliche Stäube, Nebel und Rauche; Filter für feste und flüssige Partikel
  • gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zum 10-Fachen der maximalen Arbeitsplatz-Konzentration reicht
 
FFP3höchstens 5 %

Mittelwerte nicht größer als 2 %
 
  • mindestens 99 %
  • Schutz vor giftigen Stoffen sowie vor Tröpfchenaerosolen, krebserzeugenden oder radioaktiven Stoffen, Enzymen, Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilzen und deren Sporen)
  • gegen schädliche Stoffe, deren Konzentration bis zum 30-Fachen der maximalen Arbeitsplatz-Konzentration reicht
 

 

Logos der Atemschutz Marken 3M, H-Plus, Honeywell und Dräger in rot, blau und grau

Unsere Marken

3M

Mit über 87.000 Mitarbeitern weltweit ist 3M der Marktführer bei Feinstaubmasken. Das Multi-Technologieunternehmen mit Erfindergeist ist Inhaber von Marken wie PeltorTM, E-A-R u. v. m. 

H-Plus

Die Exklusivmarke von Haberkorn ist immer dann die beste Wahl, wenn Sie den optimalen Mix aus hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis, Verfügbarkeit und Qualität suchen.

Honeywell

Honeywell ist ein weltweit führender Hersteller von PSA und bietet Vollsortimente von Kopf bis Fuß. Über 10.000 Mitarbeiter sind in 30 Ländern in 40 Produktionsstätten und 30 Forschungszentren beschäftigt.

Dräger

Der deutsche Weltkonzern mit Sitz in Lübeck ist die Nr. 1 bei Atemschutz für Feuerwehren und auch sehr beliebt in der Industrie. Dräger überzeugt mit einem sehr breiten und tiefen Atemschutzsortiment.

Auswahlhilfe für Feinstaubmasken

ArbeitssituationFilterklasse
Schleifen, Schneiden, Bohren von:Mauerwerk/BetonP1
Rost, Eisen, Spachtelmasse/FüllerP1
Zement, Holz, Stahl

P2

Farben, Lacken, RostschutzP2
QuarzgesteinP2
Anti-Fouling-LackenP3
Stahl hochlegiert (Edelstählen)P3
KühlschmierstoffnebelP2
Schweißen von:Baustahl, ZinkP2
LötenP2
Edelstahl, Thorium-ElektrodenP3
Verarbeiten von Glas- und MineralfasernP2
MüllsortierungP3
Allergien gegen:PollenP1
MehlstaubP2
PilzsporenP2
Umgang mit:Schimmel/PilzsporenP2
Bakterien (Risikogr. 2)P2
Dieselruß/RauchP3
Viren/Bakterien (Risikogr. 3)P3

 

Paragraphzeichen mit Land Österreich und rot-weiß-roter Flagge und roter Schrift, im Hintergrund ein hellgraues Paragraphenzeichen

Wer's genau wissen will:

Gesetzliche Bestimmungen: Auszug aus der österreichischen PSA-Verordnung, § 15

Jedem Arbeitnehmer, der gesundheitsschädigenden Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen in einer gesundheitsgefährlichen Konzentration ausgesetzt ist, muss ein geeignetes Atemschutzgerät zur Verfügung gestellt werden.

  • Atemschutzgeräte müssen in ausreichender Zahl vorhanden sein, leicht erreichbar sowie vor Beschädigung, Verschmutzung und vor schädlichen Einwirkungen geschützt aufbewahrt werden.
  • Aufbewahrungsbehältnisse für Atemschutzgeräte müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
  • Bereiche, in denen Atemschutzgeräte zu tragen sind, müssen entsprechend gekennzeichnet sein.

In der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) vom 01.05.2014 wurden die Bestimmungen zur Unterweisung und Überprüfung von Atemschutz konkretisiert.

  • Arbeitnehmer/innen müssen im An- und Ablegen der Atemschutzgeräte und in der Funktionskontrolle geschult werden.
  • Über das An- und Ablegen sind Übungen im Abstand von maximal sechs Monaten durchzuführen, ebenso Unterweisungen zur Funktionskontrolle.
  • Die Unterweisung und die Übungen für die Benutzung von Isoliergeräten haben durch eine fachkundige Person, die durch Hersteller von Atemschutzgeräten ausgebildet und regelmäßig (mindestens alle fünf Jahre) fortgebildet wurde, zu erfolgen.
  • Filter- und Isoliergeräte sind mindestens vierteljährlich von fachkundigen Personen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und Einhaltung der Schutzfunktion geprüft werden (gilt nicht für originalverpackte Filtergeräte). Über diese sind schriftliche Prüfbefunde zu führen.
Informationen zum Thema Fachkunde für Atemschutz

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