Recht & Gesetz

Überarbeitete Normen im Handschutz

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Die bis dato rein europäische Norm: Standard EN 420 (zuletzt gültige Fassung von 2009) wurde in einen internationalen Standard: ISO 21420:2020 umgewandelt. Er gilt für alle Handschutzprodukte inklusiv Schutzhandschuhe, die eine CE-Kennzeichnung benötigen, und bestimmt die Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Unschädlichkeit, Komfort, Wirksamkeit und auch die Kennzeichnung und Informationen des Herstellers.

Des Weiteren wird bei Schutzhandschuhen gegen thermische Gefahren bei professioneller oder privater Verwendung aus der EN 407:2004 die EN 407:2020. Diese Änderung betrifft insbesondere das verwendete Prüfverfahren.

Wir haben für Sie die relevanten Punkte bzw. das, was sich ändert, zusammengefasst!

Aus EN 420:2003 wird EN ISO 21420:2020

Neben Schutzhandschuhen und Handprotektoren gilt die neue Norm auch für Armschützer.

Bei der Unschädlichkeit wurden zusätzliche Anforderungen eingeführt, wie keine Freisetzung von Nickel und karzinogenen Aminen. Der Höchstschwellenwert für Dimethylformamid und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAH) wurde auf maximal 1 ppm festgelegt.
Weiters wurde die Anforderung der Prüfung von Handschuhen aus Naturgummilatex auf ihren Proteingehalt aus der Norm gestrichen.

Mit der EN ISO 21420 wird ein neues ESD-Piktogramm eingeführt.
Bisher wurden antistatische Eigenschaften auf der Grundlage der Normenreihe EN 1149 geprüft. Dieses  Prüfverfahren ist weiterhin zulässig, bildet aber nicht länger die Grundlage für die Verwendung des ESD-Piktogramms. Die Prüfdaten der EN 1149 können weiterhin in den Nutzerinformationen übermittelt werden.

Handschuhe, die die Anforderungen erfüllen, können mit dem ESD-Piktogramm ausgezeichnet werden:

Die bisherige Mindestlänge von Handschuhen gemäß EN 420:2003 wurde gestrichen.

Gemäß der neuen Norm sind das Herstellungsdatum (Monat und Jahr) und ggfs. das Haltbarkeitsdatum der Produktkennzeichnung für eine Nachverfolgbarkeit hinzuzufügen. Ist eine Kennzeichnung auf den Handschuhen selbst nicht möglich (zum Beispiel bei Einmalhandschuhen), können die Kennzeichnungen auf der ersten Verpackung angebracht werden.

In der Gebrauchsanleitung werden ergänzende Informationen bereitgestellt:

  • Hinweis auf Prüfung der Handschuhe vor der Verwendung
  • Anleitung für das An- und Ausziehen der Handschuhe
  • sofern zutreffend: das Haltbarkeitsdatum
  • schriftliche Warnung bei elektrostatischen Eigenschaften des Handschuhs, dass ein ESD-Risiko bei Kleidung und Schuhen ebenfalls berücksichtigt wurde, wenn der Handschuh getragen wird
  • Hinweis, dass ein Handschuh für eine Wäsche nicht geeignet ist, wenn Reinigungsempfehlungen fehlen (ausgenommen Einmalhandschuhe)

Auf Anfrage müssen zusätzliche Informationen verfügbar gemacht werden, wenn im Handschuh enthaltene Stoffe (andere als Naturgummi) enthalten sind, die als Auslöser von Allergien bekannt sind.

Von der EN 407:2004 zur EN 407:2020

Die Überarbeitung dieser Norm betrifft Schutzhandschuhe bei der Arbeit mit heißen Materialien und bei anderen thermischen Gefahren.

Die Erfüllung der EN-Mindeststufe 1 der Abriebfestigkeit wurde gestrichen, wohingegen die EN-Mindeststufe 1 der Weiterreißfestigkeit weiterhin gültig ist.

Der Geltungsbereich wurde auf Handschutzausrüstung im privaten Bereich erweitert.

Eine Mindestlänge gilt für Handschuhe, für die ein Schutz vor Schmelzmetallspritzern deklariert wird.

Verbesserte Prüfverfahren entsprechen nun dem neuesten Stand.

In der Gebrauchsanleitung werden spezifische Warnhinweise ergänzt.

Für nicht flammenfeste Handschuhe wurde ein zusätzliches Piktogramm eingeführt.

Der Brexit und seine Auswirkungen auf PSA-Zertifizierungen

Die von britisch benannten Stellen vergebene CE-Kennzeichnung wird seit dem 1. Januar 2021 innerhalb der Europäischen Union nicht mehr anerkannt. Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 wurde in abgeänderter Form in britisches Recht umgewandelt und ist nun in der Europäischen Union und in Großbritannien gültig.

Die Aufgabe der in Großbritannien ansässigen Konformitätsprüfstellen („in GB zugelassene Stellen“) ist es, die auf dem britischen Markt in Verkehr gebrachten Produkte zu prüfen, zu zertifizieren und deren vollständige Konformität mit den aktuell geltenden britischen Gesetzen und Normen zu gewährleisten. Diese GB-konformen Produkte tragen nun die britische Konformitätskennzeichnung UKCA.

Die Frist für die Umsetzung der Konformität mit der abgeänderten britischen PSA-Verordnung war ursprünglich auf den 1. Januar 2022 festgelegt und wurde nun bis zum 1. Januar 2023 verlängert.


Über die Autorin

Hilde Boss
Sortimentskommunikation Arbeitsschutz
Hilde Boss ist zuständig für die Sortimentskommunikation im Bereich Arbeitsschutz bei Haberkorn. Sie ist die erste Ansprechpartnerin für Kommunikationsmaßnahmen und bereitet relevanten Content zu Fachthemen für geeignete Kommunikationskanäle auf.