Probleme und Lösungen

Richtige Lagerung von Chemikalien: Risiken aktiv minimieren

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Es passieren mehr Unfälle mit Chemikalien, als man vermuten würde. Wo mit toxischen und entzündbaren Stoffen gearbeitet wird, kann es zu gefährlichen Situationen kommen, die schwere gesundheitliche Schäden verursachen können und oft regelrechte Großeinsätze von Feuerwehr, Polizei und Rettung auslösen.

Chemikaliengesetz (ChemG)

Das wichtigste Gesetz im Zusammenhang mit dem Schutz vor gefährlichen Stoffen ist das Chemikaliengesetz (ChemG). Dieses legt fest, welche Stoffe überhaupt unter den Begriff Gefahrstoff fallen. Das Gesetz regelt außerdem die Benennung von Chemikalien durch eine sogenannte CAS-Nummer („Chemical Abstracts Service“). Die sogenannte CAS-Nummer-Datenbank listet derzeit ca. 21 Millionen Einzelstoffe, Stoffgruppen sowie Produkte auf und vereinfacht damit die eindeutige Unterscheidung chemischer Stoffe.

Weiters müssen Chemikalien mit GHS-Piktogrammen („Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“) gekennzeichnet werden. Hier ist besondere Vorsicht geboten.

 

Damit Gefahrstoffe adäquat gelagert werden können, muss als Erstes eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber erfolgen. Alle möglichen Gefährdungen, Schutzziele (bspw. Brandschutz) und Schutzmaßnahmen werden bei der Beurteilung festgelegt.

In diesem Zusammenhangen müssen die wichtigste Fragen beantwortet werden:

  • Welche gefährlichen Eigenschaften hat die Chemikalie?
  • Welche Temperatur ist bei der Lagerung einzuhalten?
  • Welche Menge darf gelagert werden?

Auch organisatorische Abläufe sind zu berücksichtigen, wie zum Beispiel die Anlieferung von neuen Produkten und die Reinigung von leeren Aufbewahrungs-Behältern.

Dem Lagern von Chemikalien muss besonderes Augenmerk geschenkt werden; das Lagern eines Stoffes gilt als Verwenden eines Arbeitsstoffes im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 2 (6).

Bei brennbaren Flüssigkeiten unterscheidet man zwischen aktiver und passiver Lagerung: Bei passiver Lagerung werden Flüssigkeiten und Feststoffe in geschlossenen Gebinden aufbewahrt. Eine aktive Lagerung sieht vor, brennbare Flüssigkeiten in offenen bzw. nicht verschlossenen Gebinden aufzubewahren bzw. im Lagerbereich um- oder abzufüllen.

Voraussetzungen für das Lagern von Chemikalien

Für das sichere Lagern von Chemikalien gelten spezielle Voraussetzungen:

  • Ein Lagerkonzept muss entwickelt werden, in welchem alle sicherheitsrelevanten Aspekte eines Lagers festgehalten werden, wie eine genaue Beschreibung der Räumlichkeiten, eine Darlegung der Lager-Prozesse, das Brandschutzkonzept, eine Dokumentation der Art und Menge der chemischen Stoffe sowie eine Auflistung der zur Verfügung stehenden Behälterarten.
  • Ein Einlagerungsplan enthält die Angaben zu genauen Mengen, eindeutigem Standort und genauer Bezeichnung der verschiedenen Chemikalien. Auch gefährliche Eigenschaften, zugelassene Gesamtlagermenge und die verschiedenen Lagerabschnitte können beim Einlagerungsplan eingesehen werden.
  • Eine Lagerung von Chemikalien an Orten, an denen es zu einer erhöhten Gefährdung von Personen kommen kann, ist verboten. Dies können zum Beispiel Treppen, Wohnräume und Keller etc. sein. Hier im Groben die 8 wichtigsten Bedingungen, die eine korrekte Chemikalienlagerung erfüllen muss:
    • Das Lager muss auf festem Boden stehen und vor Hochwasser geschützt sein.
    • Die Lagerräume müssen aus chemikalienbeständigen Materialien gefertigt sein.
    • volle Zugänglichkeit der Zugangs- und Fluchtwege
    • ausreichende Beleuchtung, die Lampen dürfen jedoch die gelagerten Produkte nicht erwärmen
    • Sind die Gebinde wasserdicht, witterungsbeständig und überdacht, ist auch eine Lagerung im Freien möglich.
    • Es müssen geeignete Auffangeinrichtungen vorhanden sein, für den Fall, dass Chemikalien freigesetzt werden.
    • Nur befugte Personen dürfen den Lagerraum betreten.
    • Feuerlöscheinrichtungen müssen ausreichend vorhanden sein. Zudem muss der Raum selbst die Anforderungen des Brandschutzes erfüllen und aus nicht brennbaren Materialien bestehen (wie auch die Lagereinrichtung).
  • In erster Linie sollte die Lagerung in den Originalbehältern erfolgen. Die eingesetzte Auffangwanne muss beständig gegenüber der Chemikalie sein und mindestens das Volumen des größten Gebindes aufnehmen können. Sollte das Lager im originalen Behälter nicht möglich sein, müssen stattdessen die eingesetzten Lagerbehälter entsprechend gekennzeichnet werden.
    Bei Lagerung in Werkstätten gelten besondere Bedingungen: In den meisten Fällen wird eine Lagerung in einem Sicherheitsschrank nach EN 14470-1 Typ 90 mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 90 Minuten empfohlen.
  • Es müssen unter allen Umständen stabile Stapelhöhen der Gebinde eingehalten werden. Bestimmte Gebinde dürfen gar nicht gestapelt werden.
  • Für eine optimale Produktqualität und Sicherheit muss eine bestimmte Temperatur eingehalten werden. Diese ist in den Sicherheitsdatenblättern der einzelnen Produkte angegeben.
  • Weitere verpflichtende Maßnahmen sind:
    • Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber
    • Zurverfügungstellung von ausreichender Schutzkleidung
    • ergänzende Betriebsanweisungen
    • Erstellen und Aufhängen eines Notfallplans
    • erstmalige und wiederholte Prüfung des Lagermobiliars
  • Beim gemeinsamen Lagern (Zusammenlagern) von Chemikalien müssen einige Regeln unbedingt beachtet werden. Insbesondere dürfen Chemikalien nicht zusammengelagert werden, wenn
    • … sie unterschiedliche Löschmittel benötigen
    • … sie unterschiedliche Temperaturen benötigen
    • … sie bei der Freisetzung miteinander reagieren oder zu einem Brand führen könnten.

Weiters dürfen entzündbare Flüssigkeiten nicht mit Gefahrstoffen zusammen gelagert werden. Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Regelungen, auch die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter weisen auf Zusammenlagerungen hin.

Genaue Informationen erhalten Sie zum Beispiel bei der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) oder der WKO (Wirtschaftskammer Österreich).


Über die Autorin

Hilde Boss
Sortimentskommunikation Arbeitsschutz
Hilde Boss ist zuständig für die Sortimentskommunikation im Bereich Arbeitsschutz bei Haberkorn. Sie ist die erste Ansprechpartnerin für Kommunikationsmaßnahmen und bereitet relevanten Content zu Fachthemen für geeignete Kommunikationskanäle auf.