Recht & Gesetz

Neufassung der Norm für „Allgemeine Anforderungen an Schutzhandschuhe“

· 2 Min Lesezeit

Mit dem 1. Oktober 2020 wurde die europäische Norm EN 420 durch den erneuerten Standard EN ISO 21420:2019 ersetzt. Diese Norm regelt die allgemeinen Anforderungen an Schutzhandschuhe.

Änderungen durch diese Weiterentwicklung umfassen den Grenzwert für DMF (Dimethylformamid, auch DMFa), elektrostatische Eigenschaften, Handschuhgrößen und die Kennzeichnung. Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über die Neuerungen!

Bleibende und neue Spezifikationen bei Grenzwerten

Hersteller von Schutzhandschuhen müssen sicherstellen, dass die Materialien, aus denen die Schutzhandschuhe bestehen, die Gesundheit der Träger nicht gefährden.

Grenzwerte im Überblick

Weiterhin gilt, dass der Wert von Chrom (VI) bei Lederhandschuhen unter 3 mg/kg liegen muss und alle verwendeten Lederarten getestet werden müssen.
Zudem muss bei allen metallischen Materialien, die für längere Zeit mit der Haut in Berührung kommen können, der Wert der Nickelfreisetzung unter 0,5 μg/cm² pro Woche liegen.
Der pH-Wert muss zwischen 3,5 und 9,5 liegen.

Neu ist, dass es für DMF (Dimethylformamid oder auch DMFa) bei mit Polyurethan (PU) beschichteten Handschuhen einen neuen Grenzwert gibt, der unter 1000 mg/kg (1000 ppm) liegen muss.
Dies ermöglicht es, die REACH-Gesetzgebung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) in Bezug auf Gefahrstoffe und besonders besorgniserregende Stoffe einzuhalten.
Bei Kunststoffmaterialien, welche die Haut direkt berühren, muss der Gehalt an PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) unter 1 mg/kg liegen (nur bei beschichteten Handschuhen).

Hier nochmals die Grenzwerte auf einen Blick:

Chrom

Nickelfreisetzung

pH-Wert

DMF

(Dimethylformamid)

PAK

(polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)

unter 3 mg/kg

unter 0,5 μg/cm²

zw. 3,5 und 9,5

unter 1000 mg/kg (1000 ppm)

unter 1 mg/kg

 

Elektrostatische Eigenschaften und Handschuhgrößen

Der obere Testgrenzwert für den Wert des vertikalen Leckwiderstands wird auf unter 108 Ohm festgelegt, was durch dieses neue Piktogramm angezeigt wird:

Ab sofort werden die Handschuhgrößen durch den Hersteller festgelegt. Sie orientieren sich an Handlänge und -umfang der Benutzer:

  • Die Handschuhlänge muss bei einer gegebenen Größe größer sein als die Länge der Hand.
  • Der Handschuhumfang muss größer sein als der Umfang der Hand.
  • Es gibt eine Größenabstufung.
  • Die Größen reichen jetzt von Größe 4 bis Größe 13, wie in dieser Tabelle ersichtlich:

Handgröße

Handumfang

mm

Handlänge

mm

4

101

<160

5

127

<160

6

152

160

7

178

171

8

203

182

9

229

192

10

254

204

11

279

215

12

304

>215

13

329

>215

 

  • Es ist möglich, dass die Größentabellen durch Extrapolation (=Hochrechnung) um Größen oder Halbgrößen erweitert werden.

Zudem wurde eine neue Prüfmethode zur Messung der Handschuhlänge festgelegt. Weiterhin gültig sind die Handschuhlängenangaben für Schweißanwendungen (EN 12477) und Feuerwehrleute (EN 659).

Neue Kennzeichnung

Der Hersteller ist nun verpflichtet, Daten zur Rückverfolgbarkeit des Produkts wie etwa Chargennummer oder Produktionsdatum anzugeben. 

In der Gebrauchsanleitung müssen gegebenenfalls die Waschhinweise nachgelesen werden können. Ist der Handschuh waschbar, muss angegeben sein, ob der Handschuh vor oder nach dem Waschen getestet wurde. Jedes Produkt benötigt eine Konformitätserklärung, die leicht einsehbar sein muss.

 


Über die Autorin

Hilde Boss
Sortimentskommunikation Arbeitsschutz
Hilde Boss ist zuständig für die Sortimentskommunikation im Bereich Arbeitsschutz bei Haberkorn. Sie ist die erste Ansprechpartnerin für Kommunikationsmaßnahmen und bereitet relevanten Content zu Fachthemen für geeignete Kommunikationskanäle auf.