
Kurzmeldung: Neuerungen Bundesgesetzblatt Österreich vom 21.01.2021
Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen gehört das Tragen einer FFP2-Schutzmaske ohne Ausatemventil oder einer äquivalenten (zum Beispiel KN95) beziehungsweise einer einem höheren Standard entsprechenden Maske im Handel und in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln wie Taxis, Fahrgemeinschaften und Seil-/Zahnradbahnen. Auch in Kundenbereichen von Betriebsstätten, Märkten, im Parteienverkehr von Behörden, Gastronomie (Abholung und Betriebskantine) sowie Beherbergungsbetrieben (sofern geöffnet) wird die FFP2-Schutzmaske Pflicht.
In öffentlichen Bereichen ist sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien ein Abstand von 2 Metern zu Personen einzuhalten, ausgenommen sind nicht im gleichen Haushalt wohnhafte Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne engste Bezugspersonen. In geschlossenen Räumen ist zudem ein Mund und Nase bedeckender Schutz zu tragen. Der 2-Meter-Abstand gilt ebenso im Handel und für Outdoor-Sportplätze.
Alle weiteren Einschränkungen gelten weiterhin wie bisher.
Genaue Information finden Sie auf der Seite des Österreichischen Sozialministeriums unter Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen.
Im Haberkorn Download-Center können sie das aktuellste Bundesgesetzblatt downloaden.