Erste Hilfe: schnell handeln in Notfallsituationen
Wann hatten Sie das letzte Mal Glück?
Selbst Opfer eines Unfalls zu werden, kann man sich kaum vorstellen. Dabei sind die Gefahrenquellen bei der Arbeit, zu Hause, in der Freizeit oder im Straßenverkehr vielfältig. Stress, Unachtsamkeit oder eine Verkettung von unglücklichen Umständen sind die Hauptursachen für Unfälle und Verletzungen.
Während Freizeitunfälle mit Abstand die größte Gruppe aller Unfälle darstellen, verbleiben immer noch 19 % für den Bereich Arbeit beziehungsweise Schule.
Für beide Bereiche gilt, dass viele Menschen ihre Fähigkeiten überschätzen und Situationen falsch wahrnehmen. Sie fühlen sich imstande, selbst für ihre Sicherheit zu sorgen.
Gerade im betrieblichen Bereich ist es fraglich, ob ohne gesetzliche Vorschriften Gefahren realisiert und ernst genommen würden.
Umso wichtiger ist es, im Arbeitsschutz nach dem STOP-Prinzip vorzugehen, und zwar wirklich in dieser Reihenfolge:
- Substitution
- technische Schutzmaßnahmen
- organisatorische Schutzmaßnahmen
- persönliche Schutzmaßnahmen
Grundsätzlich haben Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit am Arbeitsplatz Vorrang gegenüber Verhaltensmaßnahmen.
Die Rettungskette und Aufgaben eines Ersthelfers
Das Ziel der Rettungskette ist es, für den Verletzten eine möglichst rasche, durchgehende Versorgung ohne Unterbrechung zu gewährleisten. Der Ersthelfer ist in dieser Kette für die ersten drei Glieder verantwortlich:
- Ruhe bewahren und Überblick verschaffen
- Erkennen der Gefahren und absichern: Sichern der Unfallstelle mittels Warndreieck, im Straßenverkehr zudem Warnblinkanlage einschalten und Warnweste anziehen. Erste-Hilfe-Kasten nicht vergessen!
- Notruf 144 (Rettungsdienst in Österreich; in Europa: 112) wählen und unverzüglich mit den lebensrettenden Sofortmaßnahmen (zum Beispiel Blutstillung, stabile Seitenlage, Wiederbelebung) starten
- Wundversorgung
- Basismaßnahmen wie richtige Lagerung, Wärmeerhaltung, psychische Betreuung (Ansprechpartner für den Verletzten). Bleiben Sie bei dem Verletzten, bis professionelle Hilfe eintrifft!
- Fortführung der Versorgung durch den Rettungsdienst
- Weitere Versorgung im Krankenhaus
Erste Hilfe im Betrieb
Die meisten Unfälle in Betrieben geschehen beim Tragen von schweren Gegenständen oder bei der Arbeit mit Maschinen.
Schon ab dem ersten Arbeitnehmer muss ein Ersthelfer bestellt werden. Die Anzahl der Ersthelfer hängt von den Unfallgefahren und der Größe der Belegschaft ab. Dort, wo die Unfallgefahr am höchsten ist, also auf Baustellen, in Werkstätten oder in Lagerhallen, ist die Anzahl der Ersthelfer ganz genau geregelt. Mindestens alle vier Jahre müssen die Erste-Hilfe-Kenntnisse der Ersthelfer aufgefrischt werden.
Auch die Aufbewahrung für die Mittel der Ersten Hilfe ist vorgeschrieben: Sie müssen in staubdicht schließenden Behältern (Erste-Hilfe-Kästen) aufbewahrt werden und jederzeit gebrauchsfertig sein. In unmittelbarer Nähe der Erste-Hilfe-Kästen müssen diese aktuellen Informationen angeführt sein:
- ausführliche Anleitung zur Ersten Hilfe
- Namen der Ersthelfer
- Notrufnummern
Wurde das Siegel des Verbandkastens aufgebrochen, muss der Inhalt geprüft und ggfs. aufgefüllt werden.
Weisen Sie Ersthelfer und neue Mitarbeiter auf die Standorte der Erste-Hilfe-Kästen und ggfs. der Defibrillatoren hin, damit im Notfall nicht wertvolle Zeit verloren geht!