Probleme und Lösungen

COVID-19: Atemschutzmasken richtig verwenden – so geht‘s!

· 5 Min Lesezeit

Auch Menschen, die in ihrem Alltag nichts mit Arbeitsschutz, genauer gesagt: mit Atemschutz, zu tun haben, werden dieser Tage damit konfrontiert. Wir haben für Sie einige wichtige Infos zum Thema Atemschutz sowie Atemschutzmasken (Community-Maske, Mund-Nasen-Schutz sowie Filter-Halbmasken) zusammengeführt.

Während in Wissenschaft und Politik immer noch diskutiert wird, ob das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im täglichen Leben tatsächlich sinnvoll ist, legt man aufgrund des Mangels dieser Schutzprodukte auf dem Weltmarkt sowohl im privaten Bereich als auch im wirtschaftlichen Bereich selbst Hand an.
Ob an der Nähmaschine zu Hause oder mit zweckentfremdeten Maschinen in Produktionsunternehmen, die normalerweise andere Güter herstellen –  die Anfertigung solcher Masken boomt.

 

Rechtliche Hürden und Zertifizierungen von Atemschutz

Während bei den sogenannten „Community Masken“ oder „DIY-Masken“ allenfalls der Atemstrom und der Tröpfchen-Auswurf beim Niesen und Husten verringert wird und ansonsten das Hauptaugenmerk wohl eher auf die Wahl des Stoffmusters und der -farbe gerichtet wird, gilt es bei der Herstellung bzw. dem Vertrieb von Masken für medizinischen Mund-Nasen-Schutz und filtrierenden Halbmasken, neben der vorgesehenen Wirkung und dem Anwendungsbereich auch eine – nicht unerhebliche – rechtliche Komponente hinsichtlich der Begrifflichkeit zu beachten.
Nachdem bereits seit einiger Zeit große Betrugsgeschäfte ihren Lauf nehmen, ist es auch für Käufer solcher Masken im kleinen Mengenbereich hilfreich, sich etwas auszukennen.

 

Mundschutzmasken

Generell dienen Atemschutzmasken der Verhinderung der Verbreitung von Erregern und gelten somit grundsätzlich als Medizinprodukt im Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG).
In der derzeitigen Situation rund um COVID-19 sollen auch Mundschutzmasken eine Infektion mit dem Virus abwenden – und gelten damit als Medizinprodukt. Durch diese Bezeichnung ist es erforderlich, dass bei erstmaliger Marktbereitstellung eine klinische Leistungsbewertung des Produkts durchlaufen wird, sprich: eine CE-Zertifizierung und eine Kennzeichnung des Artikels mit Namen und Adresse des Herstellers sowie eine Gebrauchsanleitung. Weil medizinische Masken eine infektionsschützende Wirkung besitzen müssen, sind unter anderem das Einarbeiten und die Implementierung qualifizierter Partikelfilter notwendig.

Gut zu wissen: Während ein Verfahren zur Dekontamination und zur anschließenden Wiederverwendbarkeit von partikelfiltrierenden Halbmasken nach derzeitigem Wissenstand noch ausständig ist, wurde ein Schnelltest zur Eignung für Pandemieschutz bereits entwickelt.

 

Selbstangefertigte Mund-Nasen-Masken

Zertifiziert und gekennzeichnet werden wiederum selbstgefertigte Masken in der Regel nicht, und hier ergibt sich die Problematik der Bezeichnung des Produkts: Die Produkte dürfen keinen medizinischen Erfolg versprechen bzw. medizinischer Ausrüstung nicht gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass alles, was in der Bezeichnung direkt oder indirekt „Schutz“ andeutet, genauso wie Zusätze, die eine antivirale Wirkung oder eine Eignung zum Infektionsschutz aufzeigen, zur rechtlichen Hürde werden können.

Sobald eine unverfängliche Produktbezeichnung gewählt wird – wie zum Beispiel „Mundbedeckung“ oder auch „Behelfsmundschutz“ –, ist dies aus rechtlicher Sicht kein Problem mehr, aus medizinischer Sicht bietet das Produkt jedoch natürlich keinen ausreichenden Schutz.

Es sei an dieser Stelle nochmals ausdrücklich erwähnt, dass die oben angeführten Ausführungen ausschließlich die (gewerbliche) Abgabe von selbstgefertigten Masken an Dritte außerhalb des privaten Bereichs betreffen.

 

Qualität bringt Sicherheit

Zum qualitativen Standard von Gesichtsmasken zum Schutz vor Viren lässt sich sagen, dass die Hersteller von Masken dafür verantwortlich sind und auch die Qualität dieser Masken mittels oben genannter Zertifizierungen vorweisen können müssen. Beim Import in die Europäische Union müssen der Zollbehörde entsprechende Dokumente vorgelegt werden.

Hier auf einen Blick die Unterscheidung der einzelnen Masken-Arten, die derzeit im Zuge der COVID-19-Pandemie hauptsächlich im Umlauf sind:

 

Maskentyp/  Eigenschaften

1. „Community-Maske“

2. Mund-Nasen-Schutz

3. filtrierende Halbmasken

Abkürzung/ Synonym

DIY-Maske; Behelfs-Mund-Nasen-Maske

MNS/Operations- (OP-)Maske

FFP2-/FFP3-Maske

Verwendungszweck

privater Gebrauch

Fremdschutz

Eigenschutz/Arbeitsschutz

Medizinprodukt bzw.  Schutzausrüstung

nein

ja

ja

Testung und Zertifizierung/ Zulassung

nein

ja,
Norm DIN EN 14683:2019-6

CE-Zertifikat1

ja,
Norm DIN EN 149:2001-10

CE-Zertifikat1

Schutzwirkung

i. d. R. nicht nachgewiesen;
durch das Tragen können Geschwindigkeit des Atemstroms oder des Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden und die Masken können das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen unterstützen

Schutz vor Tröpfchenauswurf des Trägers

Schutz des Trägers vor festen und flüssigen Aerosolen

1 Zur Bewältigung der aktuellen Krisenlage bezüglich der Eindämmung von COVID-19 gelten MNS und FFP-Masken, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, ggf. auch in Deutschland als verkehrsfähig, auch wenn sie keine CE-/NE-Kennzeichnung tragen.

Quelle: BfArm

 

Unterschiede zwischen Mund-Nasen-Bedeckung, Mund-Nasen-Schutz und Atemschutz-Maske

 

Welcher Schutz in welcher Situation

Nicht jede Maske ist für jeden Gebrauch geeignet. Wir haben die wichtigsten Masken hier aufgelistet und führen auf was der VTH (Verband Technischer Handel e.V.) zusammengefasst rät:

 

„Commodity Maske“

Wenn es darum geht, dass Sie Ihren Mitarbeitern das gute Gefühl vermitteln möchten, sie würden sich selbst und ihre Kollegen mit Maske nicht so schnell anstecken wie ohne Maske, dann kann der Griff zur „Commodity Maske“ ausreichen.

 

Mund-Nasen-Schutz

Soll eine Maske jedoch bewirken, dass eine Tröpfcheninfektion unter den Mitarbeitern verringert wird, empfiehlt sich ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz nach DIN EN 14683. Diese gelten übrigens nicht als PSA (Persönliche Schutzausrüstung).

 

Halbmaske (FFP2/FFP3)

Einen Schutz vor Partikeln für Mitarbeiter in Form einer Maske gemäß Gefährdungsbeurteilung können (wie auch schon vor der Pandemie) nur Halbmasken nach DIN EN 149 bieten. Sie schützen die Maske tragende Person vor festen und flüssigen Aerosolen (Schwebeteilchen in der Luft).

Bei Unsicherheiten ist eine qualifizierte Beratung durch Ihren PSA-Fachhändler jedenfalls zu empfehlen.

 

Wie zieht man eine Atemschutzmaske richtig an?

Eine Atemschutzmaske wirkt nur dann, wenn sie auch richtig angelegt wird.

  1. Vor dem Aufsetzen der Maske sollten Sie Ihre Hände gründlich waschen oder mit einem geeigneten Desinfektionsmittel reinigen
  2. Maske an beiden Seiten leicht zusammendrücken
  3. Maske unter dem Kinn anlegen (Nasensteg ist außen und zeigt nach oben)
  4. Das untere Kopfband unterhalb der Ohren um den Nacken führen
  5. Maske mit einer Hand gegen das Gesicht drücken und das obere Kopfband oberhalb der Ohren um den Hinterkopf legen
  6. Nasenbügel von oben nach unten zusammendrücken, um ihn der Gesichtsform anzupassen
  7. Dichte überprüfen:
    • Beide Hände auf die Maske legen und ausatmen
    • Sollte an den Rändern Luft austreten, passen Sie die Maske durch Zusammendrücken des Nasenbügels und/oder durch Straffen der Kopfbänder dem Gesicht an
    • Wiederholen Sie diesen Vorgang, bis Sie das gewünschte Ergebnis erzielen
  8. Beim Abnehmen der Atemschutzmaske sollten Sie sich in einem gefahrenfreien Bereich befinden. Die Maske sollte in leicht vorgebeugter Haltung schräg nach unten vom Gesicht abgenommen werden. Anschließend die Maske wegwerfen und Hände gründlich waschen oder mit Desinfektionsmittel reinigen.

Äußerst wichtig hierbei ist, dass die Atemschutzmaske nach jedem Arbeitstag ausgetauscht wird.

Die nachfolgende grafische Darstellung von Honeywell veranschaulicht die einzelnen Schritte.


Über die Autorin

Hilde Boss
Sortimentskommunikation Arbeitsschutz
Hilde Boss ist zuständig für die Sortimentskommunikation im Bereich Arbeitsschutz bei Haberkorn. Sie ist die erste Ansprechpartnerin für Kommunikationsmaßnahmen und bereitet relevanten Content zu Fachthemen für geeignete Kommunikationskanäle auf.