Probleme und Lösungen

Anwenderschutz bei Pflanzenschutzmitteln und aktualisierte Pestizidnormen für Schutzausrüstung

· 3 Min Lesezeit

Kürzlich erfolgte eine Aktualisierung der Normen für Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Während die Mindestanforderungen für Schutzhandschuhe in der neu erlassenen Norm ISO 18889 zu finden sind, gibt es bei der EN ISO 27065 für Vorschriften bei Schutzanzügen eine Neufassung.

Lesen Sie mehr über die Normen und die sichere Handhabung von Pflanzenschutzmitteln!

Anwender müssen geschützt werden

Für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln gibt es klare Regelungen: Jeder, der sie verwendet, hat sein Wissen darüber in einer Ausbildung zu erlangen, die mit dem Pflanzenschutz-Sachkundeausweis nachgewiesen wird.

Zudem sorgen geschlossene Traktorkabinen sowie Dosiersysteme und nicht zuletzt persönliche Schutzausrüstung (PSA) für den notwendigen Schutz. Nicht verzichtet werden sollte in jedem Fall auf eine entsprechende Halb- beziehungsweise Vollmaske. Hochwertige Produkte verfügen über Ausatemventile mit äußerst geringem Atemwiderstand, großem Sichtfeld und einfach verstellbaren Bändern für einen bequemen Sitz.

Zur notwendigen Ausstattung gehören zudem Sicherheitsstiefel sowie sprüh- oder flüssigkeitsdichte Schutzanzüge. Die gesamte PSA ist immer in Hinblick auf die erforderliche Schutzklasse auszuwählen.

Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Schutzmaßnahmen nicht ausreichend umgesetzt werden und sich die Anwender zum Teil krebserregenden Substanzen aussetzen. Dass hier zum Teil das Bewusstsein fehlt, liegt auch daran, dass es oft lange dauert, bis negative Auswirkungen bemerkbar werden.

Beim Einsatz von nicht geeigneter Schutzausrüstung, unzureichender Arbeitshygiene oder falscher Handhabung ist ein höheres Risiko einer Krebserkrankung oder einer Erkrankung des Nervensystems nicht auszuschließen. Eindeutig krebserregende Wirkstoffe (Gefahrenhinweis H 350 – kann Krebs erzeugen) dürfen in Pflanzenschutzmitteln nicht mehr verwendet werden, vermutlich krebserregende Stoffe (Gefahrenhinweis H 351 – kann vermutlich Krebs erzeugen) jedoch schon. Diese sind in ungefähr 10 % der in Österreich angebotenen Pflanzenschutzmitteln enthalten.

Die AUVA hat dazu ein neues Merkblatt herausgegeben, das aufzeigt, wie Gesundheitsgefahren im Pflanzenschutz möglichst vermieden werden können.

Normen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Für einen ausreichenden Anwenderschutz beim Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln darf die PSA nach Überschreiten des Ablaufdatums beziehungsweise nach maximaler Verwendungsdauer oder Überschreiten der Durchbruchszeit nicht mehr verwendet werden. Der Einsatz von billigen Overalls anstatt geeigneter Schutzanzüge gegen Pflanzenschutzmittel oder normaler Arbeitshandschuhe statt chemikalienbeständiger Schutzhandschuhe bereitet hier leider oft Probleme.

Zwei Normen spielen beim Anwenderschutz bei Pflanzenschutzmitteln eine große Rolle: die EN ISO 27065, welche vor Kurzem aktualisiert wurde, und die Neufassung der ISO 18889.

EN ISO 27065

Die EN ISO 27065 „Schutzkleidung – Leistungsanforderungen für Schutzkleidung von Anwendern von Pestiziden und von Nachfolgearbeitern“ wurde dahingehend geändert, dass die Standardtestchemikalie Prowl durch das Surrogat einer Chemikalienmischung ersetzt wurde.

Die Norm umfasst die drei Schutzstufen: K1, K2 und K3 als höchste Schutzstufe.

Stufe K1:

Schutzkleidung der Stufe K1 muss eine Mindeststufe des Penetrationswiderstands gegen Flüssigkeiten erfüllen und einen praktischen Leistungstest bestehen. Sie eignet sich nicht zum Schutz gegen konzentrierte Pestizidmischungen, kann jedoch mit zusätzlichen Artikeln als Basisschutzkleidung getragen werden.

Stufe K2:

Material und Nähte von Schutzkleidung der Stufe K2 müssen eine höhere Stufe des Penetrationswiderstands gegen Flüssigkeiten erfüllen als Schutzkleidung der Stufe K1. Flüssigkeiten des Typs 6 (Low Level Spray Test) dürfen Schutzkleidung der Stufe K2 nicht durchdringen. Wie bei Stufe K1 eignet sich auch Schutzkleidung der Stufe K2

nicht bei konzentrierten Pestizidmischungen, kann jedoch in Verbindung mit zusätzlichen Artikeln als Basisschutzkleidung getragen werden.

Stufe K3:

Bei Schutzkleidung der Stufe K3 müssen Material und Nähe eine Mindeststufe des Penetrationswiderstands gegen Flüssigkeiten erfüllen. Der Hersteller liefert genau deklarierte Verwendungsbestimmungen und Informationen. Auch hier muss die Schutzkleidung einen praktischen Leistungstest bestehen. Der Widerstand gegen das Durchdringen von Flüssigkeiten des Typs 4 (High Level Spray Test) muss bei Ganzkörperschutzkleidung gegeben sein. Auch bei Schutzkleidung der Stufe K3 gilt: Sie bietet keinen Schutz vor konzentrierten und verdünnten Pestizidmischungen

ISO 18889

Die Norm ISO 18889 für Schutzhandschuhe wurde im April 2019 erlassen. Sie soll eine Vereinfachung der Auswahl von PSA zum Schutz vor Pestiziden bringen.

Die Handschuhe müssen den Penetrationstest bestehen (nicht GR-Handschuhe); die Mindestlänge von G1-Handschuhen muss 240 mm betragen, die von G2-Handschuhen 290 mm.

Konform mit der EN ISO 374-1:2016 gilt: mindestens Typ C für Handschuhe der G1-Stufe, mindestens Typ B für Handschuhe der G2-Stufe und eine Durchbruchzeit von >30 Minuten bei Natriumhydroxid (40 %) für GR-Handschuhe.

Zudem wird die kumulative Permeation in den Handschuhen gemäß ISO 19918:2017 gemessen.

Als Testchemikalie wird ein Farbstoffsurrogat verwendet und am Handschuh an folgenden Stellen entnommen:

  • drei Testmuster an der Innenhand (sofern Nähte vorhanden, werden die Muster dort entnommen)
  • drei zusätzliche Testmuster werden benötigt, wenn der Handschuh länger als 400 mm ist. Diese werden dann in der Breitenmitte und 80 mm entfernt vom Stulpenende entnommen.

Ganz genaue Infos zu den Konformitätsergebnissen für die jeweilige Kategorie und den Anforderungen der ISO 18889 finden Sie im Leitfaden „Normen für den Umgang mit Pestiziden“.

 

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Über die Autorin

Hilde Boss
Sortimentskommunikation Arbeitsschutz
Hilde Boss ist zuständig für die Sortimentskommunikation im Bereich Arbeitsschutz bei Haberkorn. Sie ist die erste Ansprechpartnerin für Kommunikationsmaßnahmen und bereitet relevanten Content zu Fachthemen für geeignete Kommunikationskanäle auf.