Kehrmaschine für Stapler

Sind Kehrmaschinen für Stapler als Anbaugeräte prüfpflichtig? Betriebsanleitung des Herstellers gibt keine Auskunft darüber.

Sehr geehrter User Maik! Vielen Dank für deine interessante Frage. Hier meine Antwort:

Stapler fallen grundsätzlich unter prüfpflichtige Arbeitsmittel. Wichtig ist, dass der Anwender bzw. der Arbeitgeber sich die Gebrauchsanleitung des Staplers inkl. Anbaugeräte und die Konformitätserklärung (CE-Prüfung) anschaut nach welchen Normen der Stapler und das Anbaugerät (zB. Kehrmaschine) geprüft und zugelassen wurde. Weitere Indizien für Prüfpflichten sind:

Hat ein möglicher Defekt des Anbaugerätes Auswirkungen auf den Stapler?

Hat ein möglicher Defekt des Anbaugerätes gesundheitliche oder sicherheitstechnische Auswirkungen auf den Arbeitnehmer?

Beeinflusst das Anbaugerät das Fahrverhalten des Staplers?

Was steht in der Risikoanalyse (Risikobewertung) über die Benützung des Staplers inkl. Anbauteile?

Bei weiteren Zweifel am besten Kontakt mit dem Hersteller des Staplers und der Anbaugeräte aufnehmen und abklären!

Sichere Grüße!
Bernhard Bär
+43 5574 695-2410
bernhard.baer@haberkorn.com