Verhaltenskodex Code of Conduct, Deutsch

Stand: 28.10.2021 2/3 HABERKORN VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN 1. Gesetze, Konventionen, Normen und Branchenstandards werden eingehalten Unsere Lieferanten verpflichten sich, alle geltenden nationalen Gesetze und Verordnungen, sowie Konventionen, Normen und Branchenstandards in den Bereichen geschäftliche Integrität, Menschen- rechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einzuhalten. In jedem Fall sind diejenigen Regelungen anzuwenden, welche die strengeren Anforderungen stellen. 2. Es wird keine Kinderarbeit eingesetzt Unsere Lieferanten verpflichten sich, die Regelungen der UN über die Rechte von Kindern zu beach- ten. Insbesondere verpflichten sie sich zur Einhaltung des Mindestalters für die Zulassung zur Be- schäftigung und ausbeuterische Kinderarbeit zu verbieten bzw. unverzüglich Maßnahmen dagegen zu ergreifen. 3. Es besteht kein Einsatz von Zwangsarbeit Niemand wird gegen seinen Willen beschäftigt oder zur Arbeit gezwungen. Der Einsatz von Zwangs- arbeit, Zwangsknechtschaft oder unfreiwilliger Gefängnisarbeit sowie anderweitig unter physischem oder psychischem Druck verpflichteter Arbeit ist verboten. 4. Unmenschliche Behandlung ist verboten Jeglicher körperlicher Missbrauch oder Disziplinierung, Freiheitsberaubung, physische oder psychische Bestrafung, Androhung von Gewalt, sexuelle und anderweitige Belästigung und verbale Beschimp- fung sowie andere Formen der Einschüchterung sind verboten. 5. Es wird keine Diskriminierung praktiziert Unsere Lieferanten anerkennen und beachten das Recht jeder Person auf Chancengleichheit in allen Aspekten der Beschäftigung wie Einstellung, Vergütung, Zulassung zur Weiter- und Fortbildung, Beförderung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Pensionierung, unabhängig von seiner eth- nischen und sozialen Herkunft, Nationalität, Religion, Alter, Ehestand, Geschlecht, sexueller Orientie- rung, Behinderung, politischer Überzeugung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft. 6. Die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen werden respektiert Unsere Lieferanten anerkennen und beachten das Recht ihrer Beschäftigten, sich zu versammeln, eine Gewerkschaft ihrer Wahl zu gründen und gemeinsam Tarifverhandlungen durchzuführen. Mit- glieder von Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften werden weder benachteiligt noch bevorzugt und haben die Möglichkeit, ihre repräsentative Funktion am Arbeitsplatz auszuführen. In Ländern, wo das Vereinigungsrecht und Recht auf Kollektivverhandlungen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt wird, nimmt der Arbeitgeber eine offene Haltung gegenüber der Ent- wicklung gleichberechtigter Mittel für freie Vereinigungen und Verhandlungen ein. 7. Die Arbeitsbedingungen sind sicher und hygienisch Unsere Lieferanten verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der nationalen Bestimmungen und Branchenstandards zu ergreifen, um ihren Beschäftigten sichere, gesunde und hygienische Arbeitsbedingungen (und – soweit vorhanden – sichere Wohnbedingungen) zu bieten. Es müssen angemessene und präventive Schritte unternommen werden, um Arbeitsunfälle oder Gesundheitsschädigungen, die mit der Arbeit in Verbindung stehen, zu verhindern. Dazu gehört ein regelmäßiges Gesundheits- und Sicherheitstraining für die Beschäftigten. Die Verantwortung für Ar- beitssicherheit und Gesundheitsschutz soll bei einem Vertreter des Managements liegen.

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