Unsere Leistungspakete zur Umsetzung der PSA-Verordnung

Nach Arbeitnehmer/-innenschutzgesetz (AschG) § 17/2, § 90/2,4 bzw. der PSA- Verordnung muss „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz“ mindestens einmal jährlich einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden. Die neue Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/-innen durch persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) vom April 2014 hat diese Anforderungen in § 14/7 noch- mals konkretisiert und darüber hinaus die Verpflichtung zur Arbeitsplatzevaluierung (§ 4) und zur jährlichen Unterweisung (§ 7) genauer festgelegt. Diese Unterweisungen dürfen nur durch entsprechende fachkundige Personen erfol- gen (§ 14/5). Ort beim Kunden Dauer ganztägig (ca. 8 Unterrichtseinheiten à 50 min) Teilnehmer max. 20 Personen Kosten € 2.200,- + 20% MwSt. • gesetzliche Grundlagen • persönliche Absturzschutzsysteme nach EN 363:2008 • Produkte und Normen • richtiges Anlegen eines Gurtes • Fallhöhen/Fallfaktoren • Anschlagpunkte • Hängetrauma • periodische Überprüfung/Ablegekriterien für PSA gegen Absturz • Schadensbilder Durch die Schulung ist der Teilnehmer auch befugt die jährliche Unterweisung der Anwender durchzuführen. Haberkorn stellt Schulungsunterlagen/-produkte zur Verfügung. Jeder Teilnehmer erhält eine entsprechende Teilnahmebestätigung. Paket 1 Sachkundigenschulung „PSA gegen Absturz“ Inhalt Das Haberkorn PSA-Schulungsangebot. www.haberkorn.com

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