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www.haberkorn.com Verbindungselemente 6. Eigentumsvorbehalt: (1) Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur voll- ständigen Bezahlung aller uns oder der Haberkorn Gruppe ( Punkt 3. Abs. 8 ) aus welchem Rechtsgrund immer zustehenden Forderungen vor. (2) Der Besteller darf den Liefergegenstand, selbst wenn dieser verar- beitet wurde, nur im Rahmen seines darauf gerichteten Geschäftsbe- triebes weiterveräußern; diese Befugnis ist jedoch ausgeschlossen, wenn die daraus entstehenden Forderungen an Dritte abgetreten oder von einem Abtretungsverbot betroffen sind, wenn der Bestel- ler zahlungsunfähig ist oder sich mit der Erfüllung seiner Vertrags- pflichten in Verzug befindet. Jedwede sonstige Verfügung ist ihm nicht gestattet. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Ver- fügung durch Dritte hat er uns hievon unverzüglich zu verständigen. Unsere mit der Durchsetzung des Eigentums verbundenen Interven­ tionskosten trägt der Besteller. (3) Der Besteller tritt seine Forderungen und sonstigen Rechte aus der Weiterveräußerung, aus der Vermietung oder Verpachtung sowie aus Leasinggeschäften schon jetzt an uns ab, selbst wenn der Liefergegenstand zuvor mit anderen Sachen verbunden oder verar- beitet ist. Wird der Liefergegenstand gemeinsam mit anderen Sachen ohne oder nach Verbindung oder Verarbeitung veräußert oder zum Gebrauch überlassen, gilt die Abtretung nur in Höhe des uns geschuldeten Kaufpreises. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind damit nicht ausgeschlossen. (4) Der Besteller ist nur so lange berechtigt, die Forderungen ein- zuziehen und die sonstigen Rechte geltend zu machen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt bzw. nicht zahlungsunfähig ist. (5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand jederzeit unter Aufrechterhaltung des Vertrages zurückzunehmen oder den Gebrauch zu untersagen. Wir sind ferner berechtigt, den zurückgenommenen Liefergegenstand freihändig zu veräußern; der Erlös wird nach Abzug einer Manipulationsgebühr von 10% des erzielten Erlöses auf unsere offenen Forderungen ange- rechnet. (6) Sofern wir vom Vertrag zurücktreten, hat der Besteller ein monatliches Entgelt von 5% vom Neuwert des Liefergegenstandes ab dem Gefahrenübergang bis zur Rückstellung zu entrichten. Übersteigt die Wertminderung das Benützungsentgelt, hat der Besteller auch den Mehrbetrag zu vergüten. 7. Gewährleistung: (1) Für handelsübliche oder von den ÖNORMEN bzw. DIN tolerierte Abweichungen von Maß, Gewicht und Qualität leisten wir keine Gewähr. (2) Mängel an Liefergegenständen sind unverzüglich unter Bekanntgabe von Nummer und Datum der Rechnung und des Lieferscheines nach ihrer Entdeckung zu rügen. In der Mängelrüge ist anzuführen, welche Liefergegenstände von den Mängeln betroffen sind, worin die Mängel im einzelnen bestehen und unter welchen Begleitumständen sie aufgetreten sind. Jeder einzelne Mangel ist genau zu beschreiben. Durch unberechtigte oder bedingungswidrige Mängelrügen verursachte Kosten sind uns zu ersetzen. (3) Wir haften nur für solche Mängel des Liefergegenstandes, die innerhalb von sechs Monaten ab dem Gefahrenübergang ( Punkt 5.) infolge einer vor diesem Zeitpunkt liegenden Ursache aufgetreten sind. Bei allen sonstigen Leistungen ( z. B. Montagen, Reparaturen, Wartungen, Lieferung von Austauschteilen usw. ) beträgt die Gewähr­ leistungsfrist drei Monate. (4) Soweit wir Gewähr leisten, tauschen wir nach unserer Wahl entweder den mangelhaften Gegenstand oder dessen mangelhafte Teile gegen mängelfreie aus oder bessern wir nach oder erteilen wir dem Besteller eine der Preisminderung entsprechende Gutschrift. Durch den Austausch mangelhafter Gegenstände oder Teile wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Kosten einer vom Besteller oder einem Dritten vorgenommenen Mängelbehebung werden von uns nicht erstattet. (5) Auf unser Verlangen ist uns der Liefergegenstand bzw. dessen Bauteil unverzüglich fracht- und zollfrei einzusenden, widrigenfalls jedwede Gewährleistungspflicht erlischt. (6) Die Gewährleistung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. (7) Unsere Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die von uns aufgelegten und vom Auftraggeber gegebenenfalls beizuschaffenden Einbauvorschriften nicht beachtet werden, wenn am Liefergegenstand ohne unsere Zustimmung Instandsetzungs- oder sontige Arbeiten vorgenommen werden, oder wenn er entgegen unserer Anweisung oder für Zwecke, für die er nicht bestimmt ist, verwendet wird. (8) Die Gewährleistung ist auch bei Ausführung von Reparaturauf- trägen, bei Umänderung oder Umbau alter sowie fremder Waren und bei Lieferung gebrauchter Waren ausgeschlossen. 8. Schadenersatz und Produkthaftung: (1) Alle weiteren Ansprüche des Bestellers oder dritter Personen, vor allem Ansprüche auf Ersatz von Schäden jedweder Art, sind ausge- schlossen, es sei denn, der Schaden wurde von uns vorsätzlich oder gröbst fahrlässig herbeigeführt. Solche Ansprüche können außerdem nur innerhalb von sechs Monaten ab Schadenseintritt, jedenfalls aber nur innerhalb von zwei Jahren ab dem Gefahrenübergang ( Punkt 5.), gerichtlich geltend gemacht werden. (2) Für diejenigen Teile der Ware, die wir von Zulieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns gegen die Zulieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche. (3) Wurde der Liefergegenstand von uns aufgrund von Konstruk- tionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Bestellers angefertigt, erstreckt sich unsere Haftung nicht auch auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern nur darauf, dass die Ausführung den Angaben des Bestellers entsprechend erfolgt ist. (4) Sofern wir bei Fertigung und Lieferung nach den vom Besteller überlassenen Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Unterlagen von Dritten in Anspruch genommen werden, wird uns der Besteller schad- und klaglos halten. (5) Unsere Ersatzpflicht für Sachschäden aufgrund des Pro­ dukthaftungsgesetzes (BGBl. 99 / 1988) ist einschließlich aller Regressansprüche ausgeschlossen. Der Besteller ist verpflichtet, beim Einsatz der von uns gelieferten Geräte und sonstigen Waren alle zum Schutz vor Gefahren bestehenden Vorschriften, technischen Bestimmungen sowie Betriebs- und Gebrauchs­ anleitungen, insbesondere aber die Elektrotechnikverordnung 1987 (BGBl. 592/1987) genauestens einzuhalten und beim Einsatz nur befugte Fachleute heranzuziehen. (6) Den Haftungsausschluss und die Verpflichtungen nach Punkt 8. Abs. 5 hat der Besteller seinen Abnehmern zu überbinden und diese aufzufordern, diesen Haftungsausschluss und diese Verpflichtungen auch ihren Abnehmern weiter zu überbinden. (7) Ferner verpflichtet sich der Besteller, uns von Haftungsfällen unverzüglich zu verständigen und uns die notwendigen Unterlagen zu überlassen. 9. Warenrücksendung: (1) Zur Gutschrift oder zum Umtausch zurückgestellte Liefer­ gegenstände werden nur dann zurückgenommen, wenn sie in einwandfreiem Zustand und unter Bekanntgabe von Nummer und Datum der Rechnung oder des Lieferscheines binnen vier Wochen nach der Lieferung (Punkt 4.) bei uns eintreffen. (2) In jedem Fall berechnen wir dem Besteller bei Zurücknahme von Liefergegenständen eine Manipulationsgebühr von 10% des Fakturenwertes. 10. Allgemeine Bestimmungen: (1) Erfüllungsort ist unsere ausliefernde Niederlassung; ausschließ- licher Gerichtsstand ist Wien oder Bregenz, nach unserer Wahl. Auf Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag sind österreichisches mate- rielles Recht und die am Erfüllungsort geltenden Handelsbräuche anzuwenden. (2) Der Besteller darf seine Rechte aus dem Vertrag nur nach unserer schriftlichen Zustimmung abtreten. (3) Der Besteller erteilt uns bereits jetzt die Ermächtigung zur Namensabfrage im gesamten Bundesgebiet bzw. hat uns über unsere Aufforderung eine schriftliche Vollmacht zur Anforderung von Abschriften und Mitteilungen aus dem Personenverzeichnis im Sinne des § 5 Abs. 4 erster Satz GUG zu übermitteln. Stand: September 2006 (Alle früheren allgemeinen oder firmeneigenen Verkaufs- und Lieferbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.)

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