Normelemente

Maschinenfüße und Unterlagen Mafund ® Platten Normelemente 2010 www.haberkorn.com 6. 30 6 MAFUND ® -Platten Bei Verwendung von MAFUND ® -Platten oder -Zuschnitten sollte ein Abstand von 100 – 120 cm zwischen den Auflage- punkten nicht überschritten werden. Die Abmessungen von MAFUND ® -Zuschnitten sollten nicht kleiner als 5 x 10 cm sein. Bei MAFUND ® mit Luftkanälen sollte das kleinere Maß immer die Länge der Röhren sein. Die Auflagepunkte sollten symmetrisch zum (auf die Grundfläche projizierten) Gesamtschwerpunkt angeordnet werden. Es ergibt sich sonst eine ungleiche Einfederung und damit ein geringerer Isolierfaktor. Maßgeblich ist der Auflagepunkt mit der geringsten Einfederung. Starre Verbindungen zum Untergrund oder zur Umgebung sind unbedingt zu vermeiden. Anbindungen wie z. B. Rohr- leitungen bei Kompressoren müssen durch geeignete elastische Zwischenstücke wie Gummikompensatoren oder Schlauchstücke unterbrochen werden. Bei abschüssigem Untergrund oder großen horizontalen Kräften, welche ein Wandern der Maschinen verursachen könnten, darf durch Verschraubung oder andere Art von Fixierung keine starre Verbindung zwischen dem Erreger oder dessen Fundament und dem Untergrund entstehen. Maschinenteile, welche nicht verwindungssteif sind, an welche jedoch hohe Ansprüche im Bezug auf Genauigkeit und Qua- lität der hergestellten Produkte gestellt werden, sollten eine entsprechende Fundamentplatte erhalten. Gleiches gilt für unruhig laufende Erreger mit großen dynamischen Kräften, wie z. B. Kolbenmaschinen, Zentrifugen und Ähnliches. Diese benötigen fast immer Fundamente als Beruhigungsmasse.

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