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Neu – Arbeitsplatzmessungen – Überwachung und Messungen von Gefahren am Arbeitsplatz

6961 Wolfurt T +43 5574 695-0 1030 Wien T +43 1 74074-0 6063 Rum/Innsbruck T +43 512 24400-0 4060 Leonding T +43 7229 687-0 9500 Villach T +43 4242 42038-0 8055 Graz T +43 316 287082-0 Haberkorn GmbH haberkorn.com Impressum Preise exkl. MwSt., gültig bis 31.Dezember 2024. Für Satz- und Druckfehler sowie Irrtümer übernehmen wir keine Haftung. Alle Rechte vorbehalten. Verwendung von Texten und Abbildungen bzw. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit unserer schriftlichen Genehmigung. Alle Lieferungen erfolgen aufgrund unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB). © Haberkorn GmbH – Wolfurt 2024. Vibrationen- und Schallpegelmessungen gemäß Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV/ASchG) Arbeitgeber haben unter Berücksichtigung des Standes der Technik die Arbeitsvorgänge und die Arbeitsplätze entsprechend zu gestalten und alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit Lärm und Vibrationen auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau gesenkt werden. Unter Berücksichtigung des technischen Fortschrittes und der verfügbaren Maßnahmen ist auf eine Verringerung der Exposition, möglichst direkt an der Entstehungsquelle, hinzuwirken. Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ist auch zu ermitteln, ob die Arbeit- nehmenden einer Gefährdung durch Lärm und Vibrationen ausgesetzt sein könnten. Wenn eine solche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind Lärm und Vibrationen zu messen. Die Arbeitnehmenden sind über die möglichen Gefahren der Lärm- und Vibrationseinwirkung und die zur Verringerung dieser Gefahren getroffenen Maßnahmen zu informieren und zu unterweisen. • Den Arbeitnehmenden sind geeignete Gehörschutzmittel zur Verfügung zu stellen. • Die Arbeitnehmenden haben die Gehörschutzmittel zu benützen. • Die Lärmbereiche sind zu kennzeichnen und abzugrenzen. Der Zugang zu diesen Bereichen ist zu beschränken. Die Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) regelt vor allem: • Grenzwerte für gehörschädigenden und gehörstörenden Lärm • Bewertung und Messung von Lärm • spezielle Evaluierungspflicht und Dokumentation • Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmenden • Maßnahmen – technisch, organisatorisch und personenbezogen • persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung und Verzeichnis exponierter Arbeitnehmender • Ausnahmen und Übergangsrecht Lärmgrößen – Definition und Bewertung Die folgenden Werte sind festgelegt: Expositionsgrenzwerte: gehörgefährdender Lärm L A,EX,8h = 85dB bzw. p peak = 140 Pa (entspricht: LC, peak = 137 dB) Auslösewerte: gehörgefährdender Lärm L A,EX,8h = 80dB bzw. p peak = 112 Pa (entspricht: LC, peak = 135 dB) Lärmschutzmaßnahmen Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Gefahrenverhütung werden die folgenden Lärmschutzmaßnahmen geregelt: • bauliche und raumakustische Maßnahmen • Maßnahmen an der Quelle • Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge • technische und organisatorische Maßnahmen Beratungskosten zur Verordnung Lärm und Vibration vor Ort • inkl. An- und Abfahrtskosten innerhalb Österreichs Preis € 390,00 Teile-Nr . P10652 Tagespauschale Schallpegelmessung inklusive Beratung und Berichtserstellung • Tagespauschale 10 Messpunkte • inkl. An- und Abfahrtskosten innerhalb Österreichs Preis/10 Messpunkte € 2.650,00 Teile-Nr . M75451 Vibrationen- und Schallpegelmessungen

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