Industrieschläuche und Armaturen

399 Industrieschläuche und Armaturen 2017 ​ Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil für alle unsere Lieferungen. Ihr Inhalt gilt bei Auftragserteilung als anerkannt. Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Alle Beschreibungen, technische Daten und Abbildungen der in unseren Verkaufsunterlagen angeführten Produkte sind unverbindlich. Änderun- gen im Sinne von Fortschritt und Verbesserung bleiben ausdrücklich vorbehalten. 1. Preise Mit Erscheinen dieses Kataloges verlieren sämtliche bisherigen Preise und Sonderkonditionen ihre Gültigkeit. Die in unseren Prospekten und Verkaufsunterlagen wiedergegebenen Preise sind freibleibend und unverbindlich; sie verstehen sich ab Erfüllungsort, ohne Mehrwertsteuer, Fracht, Porto und Verpackung. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der zugrunde gelegten Mengen oder Kategorien. Die Preise basieren auf den am Tage der Auftragsbestätigung bekannten Kosten. Bei wesentli- chen Änderungen der Umstände, die für die Preissetzung massgebend waren, bleiben Preisänderungen für noch nicht ausgeführte Lieferungen vorbehalten. 2. Kleinmengen Der Mindestauftragswert beträgt SFR 100.00 netto. 3. Nutzen und Gefahr Gehen mit dem Versand der Ware (Übergabe an den ersten Trans­ porteur, wie Spediteur, Bahn, Post usw.) auf den Besteller über. Der Erfüllungsort ist Berneck/SG. 4. Zahlungen Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto, sofern anderes nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Fristverfall wird ohne Mahnung ein Verzugszins von 8% geschuldet. Sollte Lieferungs­ verzug eintreten, so verzichtet der Käufer im Voraus auf nachträgliche Lieferung. Der Käufer kann als allfälligen Schadenersatz lediglich die Differenz zwischen Vertragspreis und Marktpreis zur Erfüllungszeit – sofern dieser höher ist – verlangen. 5. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Käufer erklärt sich mit der Eintragung des Eigentumsvorbehalts in das entsprechende Register ausdrücklich einverstanden. Vor vollständiger Bezahlung darf somit weder eine Verpfändung noch eine Sicherungsübereignung vorgenom- men werden. 6. Garantieerklärung Für die Güte unserer Produkte garantieren wir für die je nach Produkte- gruppe vertraglich festgelegte Dauer für auftretende Herstellungs- oder Materialfehler. Diese Garantieerklärung umfasst die Instandsetzung oder Ersatzlieferung defekter Waren nach unserer Wahl. Bei unsachgemäs- ser Beanspruchung und Behandlung, sowie im Falle der Abänderung der Produkte durch den Käufer oder Dritte entfällt jegliche Haftung. Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises werden ausdrücklich wegbedungen. 7. Mängelrüge Der Empfänger einer Lieferung hat diese sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel innert 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. 8. Schutzrechte Technische Zeichnungen, Marken und Projekte bleiben unser geisti- ges Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. 9. Warenrücksendungen Rücksendungen von Waren sind vorgängig abzusprechen. Ohne vorherige Benachrichtigung eingehende Rücksendungen werden nicht angenommen. Retouren sind ausnahmslos portofrei an unsere Adresse in 9442 Berneck zu spedieren. Es werden 15% Manipulationsgebühr verrechnet. 10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand-Vereinbarung Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Haberkorn AG in Berneck unterstehen dem schweizerischen Recht. Als Gerichtsstand gilt der Erfüllungsort. Berneck, 2017

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