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Änderungen vorbehalten – 2015/11 1306 www.festo.com/catalogue/ . .. EG-Richtlinien/Zulassungen EG-Richtlinien (CE-Zeichen) Festo AG & Co. KG hält prinzipiell die geltenden Regelwerke ein. Alle Informationen basieren auf dem heutigen Wissensstand und unter­ liegen Änderungen. Wir verfolgen aufmerksam die Änderungen/Er­ gänzungen dieser Regelwerke und werden die Produkte dementspre­ chend ausführen. Damit ist gewährleistet, dass Produkte der Festo AG & Co. KG im­ mer den geltenden Anforderungen entsprechen. Die meisten pneumatischen Pro­ dukte unterliegen keiner EG-Richtli­ nie und dürfen folglich nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen werden. Produkte des Verkaufspro­ grammes der Festo AG & Co. KG, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, unterliegen - Stand heute - in Europa einer oder mehrerer der fol­ genden sechs EG-Richtlinien. 1. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, einschließlich Änderungsrichtlinien. Pneumatikprodukte der Festo AG & Co. KG werden entspre­ chend den Normen für pneumati­ sche Anlagen nach ISO 4414 sowie EN 983 “Sicherheitstechnische An­ forderungen an fluidtechnische An­ lagen und deren Bauteile-Pneuma­ tik“ konzipiert. Unsere Pneumatik­ produkte fallen nicht in den Anwen­ dungsbereich der EG-Maschinen­ richtlinie. Sie sind deshalb auch nicht mit der CE-Kennzeichnung nach Maschinen­ richtlinie zu versehen. Ausnahmen bilden Sicherheitsbauteile. Seit 29.12.2009 fallen auch unvollstän­ dige Maschinen unter den Anwen­ dungsbereich der Maschinenrichtli­ nie. Dies sind z.B. Handhabungssy­ steme, die zum Einbau in Maschinen gedacht sind. Unvollständige Maschi­ nen werden nicht mit der CE-Kenn­ zeichnung versehen. Statt einer Kon­ formitätserklärung wird eine Einbau­ erklärung zur Verfügung gestellt. 2. EG-Richtlinie Elektromagneti­ sche Verträglichkeit (2004/108/EG gültig bis 19.04.2016, dann 2014/30/EU) einschließlich Änderungsrichtlinien. Die Richtlinie ist bei unseren elek­ tronischen und elektronisch-pneu­ matischen Produkten anzuwenden. Das heißt, entsprechende Produkte sind seit 01.01.1996 CE-gekenn­ zeichnet und die entsprechende Konformitätserklärung steht zur Verfügung. Dies bedeutet für Sie, dass diese Geräte mit den grundle­ genden Anforderungen in Industrie­ gebieten übereinstimmen und dies gewährleisten. Es besteht eine Nut­ zungsbeschränkung der Geräte in Wohngebieten, sofern keine wei­ teren Maßnahmen getroffen sind, die eine Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie für Wohngebiete gewähr­ leisten! Nicht betroffen von der EMV-Richtli­ nie sind Magnetspulen. 3. EG-Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG gültig bis 19.04.2016, dann 2014/35/EU) einschließlich Änderungsrichtlinien. Seit 01.01.1997 sind elektrische und elektronische Produkte von Festo, welche bestimmungsgemäß zur Verwendung innerhalb bestimm­ ter Spannungsgrenzen (50 … 1 000 V AC und 75 … 1 500 V DC) ge­ dacht sind, mit der CE-Kennzeich­ nung zu versehen. Die entsprechen­ den Konformitätserklärungen ste­ hen zur Verfügung. 4. EG-Richtlinie Einfache Druckbe­ hälter (2009/105/EC gültig bis 19.04.2016, dann 2014/29/EU), einschließlich Änderungsricht­ linien. Anwendungspflicht seit 30.06.1991. Die von der Festo AG & Co. KG ange­ botenen einfachen Druckbehälter aus unlegiertem Qualitätsstahl ent­ sprechen den Anforderungen dieser Richtlinie. Ab einem bestimmten Volumen sind diese Druckluftspei­ cher CE-kennzeichnungspflichtig. Diese Produkte sind CE-gekenn­ zeichnet. Die Konformitätserklärung ist verfügbar. 5. EG-Richtlinie Druckgeräte (97/23/EG gültig bis 18.07.2016, dann 2014/68/EU), einschließlich Änderungsrichtlinien. Anwendungspflicht seit 29.05.2002. Die von der Festo AG & Co. KG ange­ botenen Druckgeräte entsprechen den Anforderungen dieser Richtli­ nie. Ab einem bestimmten Druck- Volumen-Produkt bzw. Druck- Durchmesser-Produkt sind diese CE-kennzeichnungspflichtig. Diese Produkte sind CE-gekenn­ zeichnet. Die Konformitätserklärung ist verfügbar. Druckbehälter aus Edelstahl unter­ liegen nicht der Richtlinie für einfa­ che Druckbehälter sondern der Druckgeräte Richtlinie. 6. EG-Richtlinie für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungs­ gemäßen Verwendung in explo­ sionsgefährdeten Bereichen – ATEX (94/9/EG gültig bis 19.04.2016, dann 2014/34/EU). Anwendungspflicht seit 01.07.2003. Die von der Festo AG & Co. KG ange­ botenen Produkte, die für den Ein­ satz in explosionsgefährdeten Be­ reichen vorgesehen sind und eigene potentielle Zündgefahren besitzen, entsprechen den Anforderungen dieser Richtlinie. Produkte, die unter diese Richtlinie fallen, sind entsprechend mit der CE-Kennzeich­ nung versehen und entsprechend der Richtlinie gekennzeichnet. Die jeweilige Konformitätserklärung sowie die Betriebsanleitung stehen zur Verfügung. Produktkennzeichnungen siehe oben Nach EU-Richtlinie 94/9/EG gültig bis 19.04.2016, dann 2014/34/EU (ATEX) Zusätzliche Kennzeichnung für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosions­ gefährdeter Atmosphäre. UL Zertifizierung für den Einsatz in Canada und USA. Recoginzed Product, das zum Einbau gedacht ist z.B. MPA-S Ventilinsel. UL Zertifizierung für den Einsatz in Canada und USA. Listed Product, ist ein verwendungsfertiges Gerät, z.B. Endschalter mit Kabel und Stecker. CSA Zertifizierung für Canada und USA. Informationen > Technische Informationen >

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