Betriebsanleitung für Schlauchleitungen

Prüffristen Die Prüffristen für prüfpflichtige Schlauchleitungen sind vom Betreiber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz festzulegen. Der arbeits- sichere Zustand von prüfpflichtigen Schlauchleitungen ist von einer „Befähigten Person“ zu prüfen: • in regelmässigen Abständen nach der ersten Inbetriebnahme: Die Prüffrist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers – z. B. für thermoplastische und elastomere Schlauch- leitungen mind. 1 x jährlich, für Dampfschläuche mind. halbjährlich. Eine höhere Beanspruchung erfordert kürzere Prüffristen, z. B. bei erhöhter mechanischer, dynamischer oder chemischer Belastung • nach einer Instandsetzung (jede einzelne Schlauchleitung) Prüfdrücke für die Festigkeitsprüfung (Medium Kaltwasser) • Schlauchleitungen (ausgenommen Dampfschlauchleitungen) max. zulässiger Druck (PS) x 1,5 • Dampfschlauchleitungen aus Elastomer max. zulässiger Druck (PS) x 5,0 • bei Metallschlauchleitungen darf der Chlorgehalt des Prüfwassers gemäss DIN EN ISO 10380 nicht überschritten werden Prüfumfang Art und Umfang der Prüfung (Festigkeitsprüfung, visuelle Prüfung, Prüfung der elektrischen Leitfähigkeit usw.) sind im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, TRBS 1201 und T002 (DGUV-Information 213-053) geregelt. Sie ist gemäss § 14 Abs. 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz von einer zur Prüfung befähigten Person nach TRBS 1203 durchzuführen. Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren. Reparaturen Reparaturen von Schlauchleitungen dürfen nur mit Originalersatztei- len vom Hersteller und von seinem Fachpersonal mit anschliessender Prüfung von einer befähigten Person im Sinne des Arbeitnehmer- Innenschutzgesetzes vorgenommen werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren. Bei Beschädigungen (Leckage, Risse in der Decke, Knick- und Scheuerstellen etc.) ist die Schlauch- leitung sofort ausser Betrieb zu nehmen, eine erneute Verwendung muss ausgeschlossen werden. 6. Nutzungsdauer Schlauchleitungen sind Verschleissteile mit begrenzter Lebensdauer. Die Nutzungsdauer wird durch die Lagerungsbedingungen, die jeweilige Beanspruchung und die Betriebsfaktoren beeinflusst. Eine generelle Aussage über die Dauer der Nutzung kann nicht getätigt werden. Inwieweit eine Schlauchleitung unter den gegebenen Einsatzbedin- gungen weiter nutzbar ist, wird im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung von einer zur Prüfung befähigten Person bestimmt. Werden zwischen den Prüfintervallen Schäden an einer Schlauchleitung festgestellt, ist diese sofort ausser Betrieb zu nehmen, eine weitere Verwendung muss ausgeschlossen werden. 7. Schadensprävention • Schlauchleitungen dürfen nur gemäss ihrer Bestimmung eingesetzt und nicht zweckentfremdet werden (z. B. als Zugseil, Tritthilfe etc.). • Schlauchleitungen dürfen nicht unter Druck abgekuppelt werden (Ausnahme: dafür vorgesehene Kupplungssysteme, z. B. Trocken- kupplungen). • Wärmequellen sind von Schlauchleitungen fernzuhalten. • Schlauchleitungen müssen vor einem Medienwechsel fachgerecht gereinigt werden, um eine Kreuzkontamination zu vermeiden. Schlauchleitungen nicht in Fahrwegen verlegen (vor Überfahrenwerden schützen) • Bewegliche Verlade- und Tankbehälter o. Ä. müssen für den Verladevorgang fixiert und gesichert werden (z. B. Kesselwagen, Schiffe, Tankfahrzeuge). • Für Dampfschlauchleitungen aus Elastomeren sind nur zulässige Armaturen gemäss DIN EN 14423 zu verwenden. • Verwechslungen von Schlauchleitungen sind durch Zuordnungs- systeme auszuschliessen (z. B. Schlüssel-Schloss-Prinzip, Codierung, Farbkennzeichnungen, Gravuren) • Schlauchleitungen sind regelmässig gemäss ihrer Gefährdungsbe- urteilung wiederkehrend zu prüfen. 8. Entsorgung Nicht mehr verwendbare Schlauchmaterialien und Armaturen sind ordnungsgemäss und fachgerecht zu entsorgen. 9. Besonderheiten gelten u. a. für folgende Schlauchleitungstypen Dampfschlauchleitung • für vollständige Kondensatentleerung sorgen, um Gefügeschäden („Popcorning“) zu vermeiden, die durch Eindringen von Wasser in die Innenschicht und Verdampfen bei erneuter Beaufschlagung mit Dampf entstehen • nicht für andere Stoffe verwenden; schnelle Alterung des Elasto- merschlauches berücksichtigen • Unterdruck durch Abkühlung der beidseitig abgesperrten Schlauch- leitung vermeiden • Schutzmassnahmen gegen hohe Oberflächentemperaturen (Verbrennungsgefahr) ergreifen • Querschnittsverengungen sind zu vermeiden (Gefahr von überhitztem Dampf) Metallschlauchleitungen Bei Metallschlauchleitungen, die nicht mit einer wärmeisolierenden Aussenhülle versehen sind, besteht bei Einsatz mit Dampf aufgrund der hohen Wärmeleitfähigkeit erhöhte Verbrennungsgefahr. • Metallschlauchleitungen sind ohne zusätzliche Massnahmen ausreichend leitfähig • besonders auf Beschädigungen der eventuellen Drahtumflechtung und auf Verformung des Schlauches achten, z. B. Abknickungen • bei der Lagerung darf keine Einwirkung von Halogenen, Fremd- oder Flugrost erfolgen Lebensmittelschlauchleitungen • Lebensmittelschlauchleitungen sind vor Inbetriebnahme stets fachgerecht zu reinigen. • Es dürfen nur Reinigungsmittel verwendet werden, für die die Schlauchleitung innen und aussen geeignet ist (Beständigkeit, Temperatur und Reinigungsdauer beachten). Es sind die Vorschriften der Schlauchleitungskomponentenhersteller zu beachten. • Lebensmittelschlauchleitungen sind ausschliesslich im offenen System zu dämpfen. Für den bestimmungsgemässen Einsatz von Schlauchleitungen sind die national gültigen Regelwerke sowie umfassenden Hinweise des berufsgenossenschaftlichen Merkblattes T002 (DGUV-Informa- tion 213-053), der Druckgeräterichtlinie (DGRL), des Arbeitnehmer- schutzgesetzes (Arbeitnehmer-Innenschutzgesetz) und der TRBS 1201 „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürf- tigen Anlagen“ zu beachten. Bei Schlauchleitungen besonderer Konstruktion oder für Einsatz- zwecke, die hier nicht berücksichtigt werden konnten, sind die gesonderten Herstellerbestimmungen einzuhalten (z. B. Sand- strahl-, Flüssiggas-, beheizbare Schlauchleitungen). Beispiel: PTFE-Leitungen sind nicht im Umfeld radioaktiver Strahlung zu verwenden. Impressum Für Satz- und Druckfehler sowie Irrtümer übernehmen wir keine Haftung. Alle Rechte vorbehalten. Verwendung von Texten und Abbildungen bzw. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit unserer schriftlichen Genehmigung. Alle Lieferungen erfolgen aufgrund unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB). © Haberkorn AG – Berneck 2020. Haberkorn AG www.haberkorn.ch shop.haberkorn.ch

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