Unsere Fachexperten bringen es auf den Punkt
Ab 80 dB Lärmbelastung muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern passenden Gehörschutz zur Verfügung stellen.
Ab 85 dB Lärmbelastung sind Mitarbeiter verpflichtet, Gehörschutz zu verwenden.
Der höchste Schallschutzwert wird mit Gehörschutzstöpseln erreicht. Ein Kapselgehörschutz ist wesentlich teurer und er muss gereinigt werden, wenn ihn mehrere Mitarbeiter verwenden. Gehörschutzstöpsel sind in der Regel Einwegprodukte, es werden täglich neu verwendet. Wesentlich ist aber vor allem die Trageakzeptanz der Anwender.
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