Düperthal | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Geprüfter Sicherheitsschrank zur sicheren und vorschriftsmäßigen Lagerung von Druckgasflaschen in Arbeitsräumen.
Düperthal | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Geprüfter Sicherheitsschrank zur sicheren und vorschriftsmäßigen Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Arbeitsräumen.
Düperthal | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Akkuschrank zur sicheren und vorschriftsmäßigen Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien in Arbeitsräumen.
Düperthal | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Akkuschrank zur sicheren und vorschriftsmäßigen Lagerung und zum Laden von Lithium-Ionen-Batterien in Arbeitsräumen.
Cemo | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Geprüfter Sicherheitsschrank mit lockEX®-Türverriegelung für die Lagerung von Lithium-Batterien. Im Falle eines Akkubrandes wird die Explosionsenergie abgeleitet, Rauch und Gase werden im Schrank gehalten, somit wird die Umgebung geschützt.
Cemo | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Geprüfter Sicherheitsschrank mit lockEX®-Türverriegelung für die Lagerung von Lithium-Batterien. Im Falle eines Akkubrandes wird die Explosionsenergie abgeleitet, Rauch und Gase werden im Schrank gehalten, somit wird die Umgebung geschützt.
Cemo | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Geprüfter Sicherheitsschrank mit lockEX®-Türverriegelung und Stromversorgung für die Lagerung und zum Laden von Lithium-Batterien. Im Falle eines Akkubrandes wird die Explosionsenergie abgeleitet, Rauch und Gase werden im Schrank gehalten, somit wird die Umgebung geschützt.
Cemo | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Geprüfter Sicherheitsschrank mit lockEX®-Türverriegelung und Stromversorgung für die Lagerung und zum Laden von Lithium-Batterien. Im Falle eines Akkubrandes wird die Explosionsenergie abgeleitet, Rauch und Gase werden im Schrank gehalten, somit wird die Umgebung geschützt.
Cemo | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Geprüfter Sicherheitsschrank mit lockEX®-Türverriegelung und Stromversorgung für die Lagerung und zum Laden von Lithium-Batterien. Im Falle eines Akkubrandes wir die Explosionsenergie abgeleitet, Rauch und Gase werden im Schrank gehalten, somit wird die Umgebung geschützt.
Cemo | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Doppelwandiger Stahlschutzschrank zur Lagerung intakter Lithium-Batterien mit geringer und mittlerer Leistung (gemäß VdS 3103).
Cemo | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Doppelwandiger Stahlschutzschrank mit Steckdose zur Lagerung intakter Lithium-Batterien mit geringer und mittlerer Leistung (gemäß VdS 3103).
CP | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Für die sichere und vorschriftsmäßige Lagerung von nicht brennbaren, wassergefährdenden Stoffen in Kleingebinden.
Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Container für die Lagerung von 220-mm-Gasflaschen im Außenbereich.
Düperthal | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
ATEX-konformes System zur Überwachung von Sicherheitsschränken und Belüftung. Bei Unterschreitung der eingestellten Abluftgeschwindigkeit wird akustisch und optisch Alarm ausgelöst.
Düperthal | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
ATEX-konformes System zur einfachen Überwachung der Belüftung von Sicherheitsschränken. Bei Unterschreitung der eingestellten Abluftgeschwindigkeit wird akustisch und optisch Alarm ausgelöst.
Düperthal | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
ATEX-konformer Abluftaufsatz mit Ventilator zum Entlüften von Sicherheitsschränken.
Düperthal | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
ATEX-konformer Umluftfilteraufsatz mit Ventilator und Filterelementen zur Entlüftung von Sicherheitsschränken mit Abluftanschluss. Die nahezu vollständig gereinigte Luft wird danach wieder an die Raumluft abgegeben.
Düperthal | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Explosionsgeschützter Kleinradialventilator zum Absaugen von explosions- und gesundheitsgefährdender Atmosphäre.
Düperthal | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Geräuscharmer Radialventilator für die Entlüftung von Sicherheitsschränken.
Düperthal | Sicherheitsschränke, Gefahrstoffcontainer
Filtersystem bestehend aus einem Aktivkohle- und Partikelfilterelement.
Unsere Fachexpertinnen und Fachexperten bringen es auf den Punkt
Aktive Lagerung bezieht sich auf die Speicherung brennbarer Flüssigkeiten in beweglichen Behältern, die am Lagerort als stationäre Entnahme- oder Sammelbehälter verwendet oder aus anderen Gründen geöffnet werden.
Im Gegensatz dazu bedeutet passive Lagerung das Aufbewahren von brennbaren Flüssigkeiten in Behältern, die hermetisch vergeschlossen sind. Sie werden weder zum Füllen oder Entleeren noch zu anderen Zwecken geöffnet.
Bei der aktiven Lagerung, bei der am Sicherheitsschrank ab- und umgefüllt wird, ist der Betrieb ohne technische Abluft nicht erlaubt. Bei der passiven Lagerung, also der Lagerung von versiegelten Gebinden, ist ein Betrieb ohne technische Abluft zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Die gelagerten Behälter müssen dicht verschlossen sein.
Die Dichtigkeit der Behälter muss regelmäßig kontrolliert werden.
Das Öffnen der Behälter darf nicht zulässig sein.
Die Außenseite der Behälter darf nicht durch entzündbare Flüssigkeiten benetzt sein.
Diese Bedingungen sind im Explosionsschutzdokument festzuhalten und die daraus resultierenden explosionsgefährdeten Zonen um den Schrank sind einzuhalten. Es empfiehlt sich daher, auch bei passiver Lagerung den Betrieb mit technischer Abluft und einem ständigen Luftwechsel von mindestens 10-mal pro Stunde durchzuführen. Dadurch entfallen die Ex-Zonen um den Schrank.
Die Rate des Luftaustausches wird vom Betreiber basierend auf der Risikoanalyse des Arbeitsplatzes bestimmt. Hierbei können etablierte Standardwerte als Ausgangspunkt herangezogen werden:
Im Falle der passiven Lagerung brennbarer Flüssigkeiten wird eine mindestens 10-malige Luftzirkulation pro Stunde empfohlen, um eine explosionsgefährdete Zone zu verhindern. Wenn Gerüche reduziert werden sollen, kann eine höhere Luftzirkulationsrate notwendig sein.
Bei der aktiven Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten muss der Sicherheitsschrank mit einem Luftaustausch von mindestens 21 m³/h betrieben werden und die Lüftungsfunktion muss überwacht werden.
Bei der Lagerung von brennbaren Gasen sollte eine mindestens 10-fache Luftzirkulation pro Stunde erfolgen, toxische Gase sollten bei einer mindestens 120-fachen Luftzirkulation pro Stunde gelagert werden.
Sicherheitsschränke, die ohne technische Lüftung oder für die aktive Lagerung verwendet werden, sollten zur Vermeidung von Zündgefahren geerdet werden.
Ein feuerresistenter Sicherheitsschrank, beispielsweise Typ 90 oder Typ G90, ist für die Verwendung im Außenbereich nicht passend. Der Sicherheitsschrank sollte geschützt vor Feuchtigkeit im Gebäude aufgestellt werden und bei Temperaturen zwischen –5 °C und +45 °C betrieben werden. Alternativen wie Sicherheitslagercontainer bieten eine Lösung für die Lagerung gefährlicher Stoffe außerhalb von Gebäuden.
Sicherheitsschränke von DÜPERTHAL sind gemäß Baumusterprüfung zertifiziert. Ein Umbau würde zum Verlust der TÜV-Zertifizierung führen und könnte die Funktion des Schranks beeinträchtigen.
Nein, dies ist nicht möglich, da diese Schränke nach unterschiedlichen Anforderungen und Normen gebaut werden. Sicherheitsschränke, die für die Aufbewahrung von Druckgasflaschen konzipiert sind, werden nach der Norm DIN EN 14470-2 gefertigt, geprüft und zertifiziert, während Sicherheitsschränke für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten der Norm DIN EN 14470-1 entsprechen.
Die gemeinsame Lagerung von Gefahrstoffen kann zusätzliche Risiken mit sich bringen. Daher dürfen Gefahrstoffe nur dann gemeinsam gelagert werden, wenn dadurch eben kein erhöhtes Risiko entsteht. Brennbare Flüssigkeiten dürfen in Sicherheitsschränken grundsätzlich nicht mit Gefahrstoffen gelagert werden, die zur Entstehung von Bränden führen können. Bitte vergleichen Sie die Angaben der Sicherheitsdatenblätter der Gefahrstoffe mit der Zusammenlagerungstabelle der Lagerklassen.
Die Lagerung von brennbaren Gasen wie Wasserstoff und oxidierenden Gasen wie Sauerstoff in Sicherheitsschränken, die der Norm DIN EN 14470-2 entsprechen, ist unter spezifischen Voraussetzungen gestattet. Es ist dabei essenziell, die Richtlinien aus den Sicherheitsdatenblättern der Produzenten einzuhalten und die nationalen Gesetze zu berücksichtigen.