Seit dem 01.10.2025 gibt es die neue ÖNORM Z 1020:2025 für den Inhalt von Erste Hilfe Koffern. Bisher gab es zwei Koffer-Varianten, Typ 1 und Typ 2. Diese beiden Koffertypen werden durch die vereinheitlichte ÖNORM Z 1020:2025 zu einer Variante zusammengeführt.
weniger Fehlbestellungen
klare Wartung/Prüfroutinen
einfachere Standardisierungen über mehrere Standorte hinweg
Die neue Norm gilt seit dem 1. Oktober 2025. Für alte Erste Hilfe Koffer gibt es jedoch eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2027. Zu diesem Datum müssen alle Inhalte auf die neue Norm umgestellt sein. Während des Übergangs werden Ergänzungssets zur Normanpassung der bestehenden Koffer, deren Verfallsdatum über den 1. Oktober 2027 hinausgeht, angeboten. Durch die Vereinheitlichung von Typ 1 und Typ 2 auf einen Koffer müssen sich Betriebe zukünftig jedenfalls keine Gedanken mehr über die richte Variante machen.
Typ 1: 42 Teile für 1–5 Mitarbeitende
Typ 2: 62 Teile für 6–20 Mitarbeitende
keine FFP2-Masken oder Desinfektionstücher
Latex-Einmalhandschuhe
keine Kältekompressen
einheitlich: 70 Teile für alle Betriebe
mit FFP2-Masken und Desinfektionstüchern
Nitril-Einmalhandschuhe (allergiefreundlich)
inklusive Kältekompressen
erweiterte Mengen bei wichtigen Komponenten
Fixierbinden FB6/FB8, Fingerlinge, bestimmte Pflaster- und Verbandpäckchen entfallen komplett aus dem definierten Bestand. Die neue Inhaltsliste verbessert die Versorgung typischer Akutverletzungen und die Hygienesituation.
Desinfektionstücher (z. B. für Hände/unverletzte Haut – je nach Ausführung)
Kältekompressen (für Prellungen, Verstauchungen etc.)

Ab einer Anzahl von 25 Mitarbeitenden benötigt ein Betrieb einen Erste Hilfe Koffer. Damit Erste Hilfe schnellstmöglich geleistet werden kann, muss der Koffer rasch erreichbar sein, das heißt die Wegstrecke darf maximal 100 Meter bzw. 3 Minuten betragen. Für Erste Hilfe Koffer gibt es zudem eine Kennzeichnungspflicht, sie müssen mir Ersthelfernamen, Notrufnummern und Standort versehen sein.
Staubdichtheit (IP50), Temperaturtoleranz −25 °C bis +80 °C
Stoßfestigkeit
Plombierbarkeit, aber nicht Verschließbarkeit
Die Bereitstellung von Erste Hilfe Material ist in Österreich Pflicht. Die neue ÖNORM Z1020:2025 ist dagegen nicht verpflichtend, wird aber sehr stark empfohlen.
Das Verplomben von Erste Hilfe Koffern ist keine Pflicht, aber sinnvoll. Wenn die vorhandene Plombe gebrochen ist, kann gleich erkannt werden, ob der Koffer schon geöffnet und Inhalt entnommen wurde. In solchen Fällen muss der Inhalt geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Eine Plombe dient jedoch nicht als Schloss und sollte daher leicht zu brechen sein, damit bei einem Notfall der Inhalt schnell und einfach zugänglich ist.

Bei kleinen, häufigen Verletzungen wie Schnitt- oder Schürfwunden wird meist kein Verbandskasten geöffnet. Daher empfiehlt sich ein zusätzlicher Pflasterspender. Dieser kann einhändig bedient werden, erlaubt eine hygienische Entnahme und sorgt für eine rasche Versorgung mit benötigtem Material.
Werkstätten
Lager/Kommissionierung
Verpackungsarbeitsplätze
Kantine/Lebensmittelbereiche
Büro
„Vollständige und korrekt gewartete Erste Hilfe Koffer sind im Notfall entscheidend. Die neue Norm macht die Sache deutlich übersichtlicher. Pflasterspender sind zwar keine Pflicht, sind aber meine unbedingte Empfehlung für jeden Betrieb."
Bernhard Bär, Sortimentsmanager Arbeitsschutz