PSA-Verordnung

Die Verordnung zur persönlichen Schutzausrüstung
Bereits am 1. Mai 2014 ist die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) in Österreich in Kraft getreten. Um Ihnen die Umsetzung der PSA-Verordnung in Ihrem Betrieb zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Infos, Checklisten, Schulungsangebote u. v. m. hier zusammengestellt.
PSA-Verordnung – Highlights
Was es als Arbeitgeber/in bezüglich der PSA-Verordnung zu beachten gibt
Die Pflichten der Arbeitgeber/innen in Sachen PSA können recht undurchsichtig und kompliziert sein. Hier finden Sie eine einfache Übersicht der wichtigsten Pflichten der Arbeitgeber, aber auch Ideen zur Umsetzung der PSA-Verordnung:
- Arbeitsplatzevaluierung
- Kollektive technische und organisatorische Maßnahmen vor „persönlichen“ Maßnahmen (PSA)
- Bewertung der PSA – Soll-Ist-Vergleich
- PSA am Ort der Gefahr zur Verfügung stellen (auf Kosten der Arbeitgeber)
- Anpassung der PSA an Träger/innen, insbesondere wegen medizinischer Notwendigkeit
- Kennzeichnung von Bereichen, in denen PSA zu verwenden ist (räumlich abgegrenzt)
- Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. der Sicherheitsvertrauenspersonen
- Information, Schulung, Unterweisung
- Prüfung Atemschutz und PSA gegen Absturz in vorgegebenen Intervallen
Das STOP-Prinzip
Substitution: Kann eine Gefahr beseitigt werden, z. B. indem ein gefährlicher Arbeitsstoff durch einen ungefährlichen oder weniger gefährlichen ersetzt (substituiert) wird?
Technik: Kann man den Menschen von einer Gefahr trennen, z. B. durch eine Schutzeinrichtung an einer Maschine, oder kann die Gefahr minimiert werden, z. B. durch Absaugung eines gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffes?
Organisation: Kann durch eine organisatorische Maßnahme die Wirkung der Gefahr auf den Menschen minimiert werden? Dazu zählen insbesondere Maßnahmen, die
- die Anzahl von Personen im Gefahrenbereich auf das erforderliche Mindestmaß reduzieren
- die Aufenthaltsdauer von Personen im Gefahrenbereich beschränken
- den Zutritt zu Gefahrenbereichen auf bestimmte Personengruppen (z. B. mit besonderer Fachkunde) beschränken
Personenbezogen: Diese sind gegebenenfalls ergänzend zu technischen oder organisatorischen Maßnahmen anzuwenden. Dazu zählen Maßnahmen wie die Beachtung von Anweisungen zum richtigen Umgang mit Gefahren bzw. zum Verhalten in Gefahrenbereichen und die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung.
Sicherheitstipps zur PSA-Verordnung
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter in vorgegebenen Abständen über die Gefahren am Arbeitsplatz und die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen informieren. Dieser 50-Sekunden-Filmclip enthält wertvolle Hinweise und Expertentipps zum Thema PSA-Verordnung.
Tipps zum Thema Sicherheitsschuhe
Sicherheitsschuhe schützen in der Industrie, in Bau und Handwerk vor verschiedenen Gefahren. Dieser 50-Sekunden-Filmclip enthält wertvolle Hinweise und Expertentipps zum Thema Sicherheitsschuhe.
Sicherheitstipps zum Thema Hautschutz
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein geeignetes Hautschutzsystem zu installieren. Dieser 50-Sekunden-Filmclip enthält wertvolle Hinweise und Expertentipps zum Thema Hautschutz.
Unser Hautschutzplan für Sie
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl und Einführung eines gesetzlich vorgeschriebenen Hautschutzsystems und erstellen mit Ihnen Hautschutzpläne.
In unserem Haberkorn Hautschutzplan erhalten Sie alle Informationen zu Hautschutz, Reinigung und Pflege.
Wir erstellen auch individuelle Hautschutzpläne und helfen Ihnen bei der Auswahl eines Hautschutzsystems - mehr darüber erfahren Sie auf unserer Serviceseite "Individuelle Hautschutzpläne und Hautschutzplan-Audits nach Ihren Bedürfnissen!"
Bei weiteren Fragen sind wir gerne für Sie da.
PSA-Schulungen und Services von Haberkorn
Zur Umsetzung der PSA-Verordnung bietet Ihnen die Haberkorn Academy verschiedene Schulungen und Services:
- Schulungen zur Absturzsicherung
- Schulung zur „Sach-/Fachkundigen Person“ für Überprüfung von PSA gegen Absturz
- Praxis-Schulung Unterweisung Absturzsicherung inklusive Rettung
- Einen guten Einblick in die Schulung bietet unser Video zur Praxis-Schulung
- Schulungen zum Befahren von Behältern
- Jährliche Auffrischungsschulung Basisausbildung Einstieg in Behälter, Silos
- Basisausbildung zur Aufsichtsperson Befahren von Behältern & Einstieg in beengte Räume
- Einen guten Einblick in die Schulung bietet unser Video zur Schulung zum Befahren von Behältern
- Schulung zum Atemschutz
- Erlangen der Fachkunde für Atemschutz gemäß PSA-Verordnung
- Einen guten Einblick in die Schulung bietet unser Video zur Schulung über Atemschutz
Weitere Informationen zu unserem Schulungsangebot, Überprüfungen und Wartungen von Arbeitsschutzprodukten sowie unseren Service für Arbeitsplatzmessungen finden Sie in unserer Broschüre im Download-Center.

Planen Sie Ihren Safety Day
Mit unserer Unterstützung können Sie Ihre Mitarbeitenden an einem Safety Day umfassend über Arbeitssicherheit informieren und sensibilisieren. Im Stationsbetrieb werden die Mitarbeitenden durch interaktive Vorführungen und Tests aktiv in Arbeitssicherheitsthemen eingebunden. Durch gezielte Bewerbung, die Einbindung interner Abteilungen und einem ansprechenden Programm wird der Safety Day zu einem vollen Erfolg.
Unsere Safety Day Broschüre bietet Ihnen zahlreiche Ideen für eine erfolgreiche Gestaltung Ihres Safety Days. Viele Unternehmen entscheiden sich bei der Umsetzung für folgende Themen:
- Absturzsicherung (mit Show-Bus für Berge- und Rettungsübungen)
- Arbeitshandschuhe
- Arbeitsschuhe (mit Fußvermessung, Anprobe und Sortimentsübersicht)
- Hautschutz
- PSA-Ausgabesysteme
- Kopf-, Atem-, Gehör-, Augen- und Gesichtsschutz
- Gasmesstechnik (mit tragbaren Geräten und Prüfstationen)
- Praxis-Training
Der Safety Day bietet Ihnen und Ihren Mitarbeitenden:
- Stressfreie Auswahl der Arbeitssicherheitsschuhe oder -bekleidung ohne Zeitdruck
- Praxisschulungen im eigenen, realen Arbeitsumfeld
- Produkttests, denen die Mitarbeitenden vertrauen
In unserer Broschüre zum Safety Day erhalten Sie weitere Informationen.









