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Leitkegel sind in verschiedenen Größen in den Höhen 320, 500 und 750 mm erhältlich.
Teil- oder Vollreflexion ist am Beispiel eines Leitkegels leicht erklärt: Der Leitkegel ist zum Beispiel rot und silbern, doch nur die silbernen Flächen reflektieren das auftreffende Licht. Das heißt, er ist teilreflektierend. Werfen auch die roten Flächen das Licht zurück, ist er vollreflektierend.
Das Praktische an teilreflektierenden Flächen ist, dass der restliche Teil der Oberfläche eine andere Eigenschaft aufweisen kann. So ist auch die Kombination aus teilreflektierend und teiltagesleuchtend möglich.
Bei Arbeitsstellen von kürzerer Dauer sind während der Arbeitsdurchführung Leitkegel anstelle von Leitbaken zur Verkehrsleitung zugelassen. Die Leitkegel müssen mindestens zwei weiße Streifen für Tagbetrieb und bei Dunkelheit zwei rückstrahlende/hochrückstrahlende Streifen aufweisen. Die Höhe des Leitkegels hat mindestens 50 cm zu betragen. Für untergeordnete Zwecke, wie bei Bodenmarkierungen, dürfen auch Leitkegel mit 30 cm verwendet werden. Für diesen Zweck dürfen die Kegel auch nur einen weißen Ring in halber Kegelhöhe aufweisen.
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