Abeba | S1 Sicherheitsschuhe, Arbeitsschuhe
Sicherheitssandale aus Glattleder, mit Doppelklettverschluss und Zehenschutzkappe aus Stahl, nach EN ISO 20345:2011 S1 FO SRC.
Abeba | S1 Sicherheitsschuhe, Arbeitsschuhe
Sicherheitssandale aus Glattleder, mit Doppelklettverschluss und Zehenschutzkappe aus Stahl, nach EN ISO 20345:2011 S1 FO SRC.
Abeba | S1 Sicherheitsschuhe, Arbeitsschuhe
Sicherheitssandale aus Glattleder, mit Doppelklettverschluss und Zehenschutzkappe aus Stahl, nach EN ISO 20345:2011 S1, FO, SRC.
Abeba | S1 Sicherheitsschuhe, Arbeitsschuhe
Sicherheitssandale aus Mikrofaser mit Klettverschluss und Zehenschutzkappe aus Stahl, nach EN ISO 20345:2011 S1 SRC.
Abeba | S1 Sicherheitsschuhe, Arbeitsschuhe
ESD-gerechter Halbschuh aus Mikrofaser mit atmungsaktiven Textileinsätzen und Zehenschutzkappe aus Stahl, nach EN ISO 20345:2011 S1, SRC.
Unsere Fachexpertinnen und Fachexperten bringen es auf den Punkt
Sicherheitsschuhe müssen immer ideal an den Fuß angepasst sein. Tragetests können die Gewissheit bringen, dass der Sicherheitsschuh auch an langen Arbeitstagen immer noch angenehm zu tragen ist. Der Lieferant Steitz bietet z. B. Probeschalen, die eine genauere Vermessung möglich machen, aber auch ganz präzise Vermessungmöglichkeiten mittels Druckmessplatte und 3D-Scanner.
In Österreich gibt es dafür die gesetzlich verpflichtende ÖNORM Z 1259 und in Deutschland die DGUV 112-191. Private Einlegesohlen dürfen in Arbeitsschuhen aus Haftungs- und Zertifizierungsgründen nicht ohne Weiteres verwendet werden. Diese Norm finden Sie bei den entsprechenden Arbeitsschuhen in der Artikelbezeichnung.
Jeder Arbeitsschuh, der nach den vorgegebenen Normen EN 20345 oder EN 20347 zertifiziert ist, muss eine gewisse Antistatik aufweisen. Die Antistatik-Eigenschaft bewirkt, dass die elektrische Aufladung des Körpers in den Boden abgeleitet werden kann und keine Zündfunken entstehen, die explosionsgefährdete Atmosphären (ATEX, EX-Schutz) entzünden könnten. ESD hingegen bedeutet, dass der Schuh elektrische Aufladungen, die gefährlich für sensible elektronische Bauteile sein könnten, gut ableitet. ESD ist heute Standard für viele Branchen, da mittlerweile in sehr vielen Produkten elektronische Bauteile und Steuerungen verbaut sind.
Mehrweitensystem bedeutet, dass es ein Schuhmodell nicht nur in verschiedenen Größen (Längen), sondern auch in verschiedenen Weiten gibt. Der Hintergrund ist, dass Sicherheitsschuhe sehr lange getragen werden und dadurch eine optimale Passform in Länge, Breite und Höhe enorm wichtig ist, um die Gesundheit sowie höchsten Tragekomfort zu erhalten.
„SR“ ist die Abkürzung für „slip resistant“ und steht für Rutschhemmung. Je nach Test gibt es drei Kennzeichnungsmöglichkeiten:
SRA: Rutschhemmung auf Boden aus Keramikfliesen mit Natriumlaurylsulfatlösung (SLS)
SRB: Rutschhemmung auf Stahlboden mit Glycerol
SRC: Rutschhemmung auf Boden aus Keramikfliesen mit Natriumlaurylsulfatlösung (SLS) und auf Stahlboden mit Glycerol
Sicherheitsschuhe der Klasse S1 nach der Norm EN 20345 weisen im Zehenbereich eine Schutzkappe auf. Die Schutzkappe kann aus Stahl, Aluminium oder einer Kunststoffmischung sein.
S1-Sicherheitsschuhe sind Sandalen oder Halbschuhe mit meist luftiger Schaftstruktur. S1-Sicherheitsschuhe sind damit oft sehr atmungsaktiv und für trockene Arbeitsplätze geeignet. Das sind üblicherweise Bereiche wie saubere Industriebereiche, Logistik und Dienstleitungen.
S1- und S2-Sicherheitsschuhe haben eine Schutzkappe im Zehenbereich. Jedoch haben S2-Sicherheitsschuhe eine geschlossene Schaftstruktur und bieten damit einen besseren Schutz vor Feuchtigkeit und Schmutz als S1-Sicherheitsschuhe.
Arbeitsschuhe der Sicherheitsklasse 1 besitzen einen Zehenschutz, sind im Fersenbereich geschlossen, rutschfest, antistatisch und haben eine öl- und benzinresistente Sohle. Sie sind deshalb für trockene Arbeitsumgebungen ideal geeignet. Sicherheitsschuhe der Klasse S1P sind zusätzlich noch durchtrittsicher.
Wie auch bei anderen Teilen der persönlichen Schutzausrüstung muss vor der Auswahl des richtigen Sicherheitsschuhes grundsätzlich eine fundierte Arbeitsplatzevaluierung stattfinden, um mögliche Gefahren erkennen zu können und die Sicherheitsklasse des Arbeitsschuhes richtig auszuwählen.
Sicherheitsschuhe sind in vielen Branchen verpflichtend, was bedeutet, dass Arbeitsschuhe sehr lange und häufig getragen werden müssen. Deshalb sollten Arbeitsschuhe neben der entsprechenden geeigneten Sicherheitsklasse auch einen hohen Tragekomfort bieten können. Um möglichst angenehm tragbar zu sein, muss der Schuh eine perfekte Passform bieten. Jeder Mensch hat eine andere Fußform, darum empfiehlt sich das Probetragen mehrerer Schuhmodelle. Ganz genaue Ergebnisse verschafft eine Fußvermessung. Haberkorn bietet dieses Service mit den neuesten Technologien an – fragen Sie Ihre Haberkorn Beraterin oder Ihren Haberkorn Berater!
Außerdem nehmen gute Arbeitsschuhe zusätzlich Rücksicht auf gesundheitliche Einschränkungen der Trägerin oder des Trägers. Eine gute Beratung ist hier unerlässlich. Bei Rücken- und Kniebeschwerden empfiehlt es sich, Modelle zu wählen, die einen festen Stand bei gleichzeitig hoher Dämpfung garantieren. Auch für langes stehen gibt es Sicherheitsschuhe, die unterstützend wirken.
Sicherheitsschuhe der Klasse 1 werden gerne in Industriehallen und Logistik eingesetzt, wo es oft warm und stickig ist. Umso praktischer ist es in einem solchen Fall, wenn die Schuhe atmungsaktiv sind und das Tragen dadurch angenehmer wird. Auch beispielsweise im Einzelhandel, in Kfz-Werkstätten, im Maschinenbau, im Handwerk, bei Baggerfahrern und bei Beladetätigkeiten kommen S1-Arbeitsschuhe zum Einsatz.
Ein Schuh, der fünf Tage die Woche durchgehend getragen wird, wird üblicherweise einmal jährlich ausgetauscht – was nicht nur aus hygienischen Gründen ratsam ist, auch die Dämpfung im Schuh verliert mit der Zeit an Haltbarkeit. Ein weiterer Punkt, der nicht außer Acht gelassen werden darf, ist die Schuhsohle. Durch das ständige Tragen wird diese nach einem Jahr besonders abgerieben bzw. abgelaufen sein. Leichte und luftige Schuhe, wie es Sicherheitsschuhe der Klasse 1 oft sind, halten teilweise auch weniger lang. Ein jährlicher Austausch wird im Sinne der Sicherheit jedenfalls empfohlen.
Sicherheitsschuhe müssen generell eine CE-Kennzeichnung tragen und von einer notifizierten Prüfstelle (zum Beispiel der Sicherheitstechnischen Prüfstelle der AUVA – STP) geprüft worden sein.
Der Gesetzgeber legt weitere Anforderungen in der EN ISO 20345:2011 fest.
In §4 wird festgehalten, bei welchen Gefahren und Gefährdungen das Tragen eines Sicherheitsschuhs Pflicht ist.
Seit 2012 ist es in Österreich und Deutschland nicht mehr erlaubt, private orthopädische Einlagen in Arbeitsschuhen zu verwenden. Die ÖNORM Z 1259 legt das Verfahren für die Herstellung und Konformitätsbewertung von orthopädischen Veränderungen an Sicherheitsschuhen und Berufsschuhen fest und ist besonders für Orthopädieschuhmacher (OSM) relevant. Diese Norm erlaubt den Orthopädieschuhmachern somit die Umarbeitung des Sicherheitsschuhs unter Beachtung der Verarbeitungsvorschriften.
Und so geht’s:
Nach der Wahl eines ÖNORM-Z-1259-tauglichen Arbeitsschuhs wird dieser zur Orthopädieschuhmacherin oder zum Orthopädieschuhmacher gebracht. Dieser erwirbt unter Berücksichtigung des Verordnungsscheines (von der Ärztin oder vom Arzt ausgestellte Verordnung für Heilbehelfe und Hilfsmittel) und der Verwendungsbescheinigung (Bescheinigung über das erforderliche Schutzniveau des Fußschutzes aufgrund einer vorangegangenen Arbeitsplatzevaluierung) den erforderlichen Bausatz.
Bausatzvarianten
Variante A: orthopädische Einlage
Variante B: Zurichtung unter Verwendung eines Bausatzes – Halbfabrikat
Variante C: Individualmaßschuh unter Verwendung von baumustergeprüften Materialien
Nach Fertigstellung der orthopädischen Schuhe ist die Orthopädieschuhmacherin oder der Orthopädieschuhmacher dafür zuständig, die Konformitätserklärung auszufüllen und die CE-Kennzeichnung anzubringen.
Nach ÖNORM Z 1259 hergestellte Sicherheitsschuhe und Berufsschuhe sind zusätzlich mit „OS“ gekennzeichnet.
Laut § 70 Abs. 1 Z 4 ASchG sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, für die Berücksichtigung der ergonomischen Anforderungen und der gesundheitlichen Erfordernisse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu sorgen.
§ 70 Abs. 1 Z 5 ASchG legt fest, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für eine erforderliche Anpassung von PSA zu sorgen haben.
Die Unfallversicherungsträgerinnen und Unfallversicherungsträger können Kosten für orthopädische Schuheinlagen für Sicherheitsschuhe dann übernehmen, wenn Fußschäden die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind (ev. nur zum Teil, nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Unfallversicherungsträgerin oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger). In allen anderen Fällen haben die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entsprechend angepasste bzw. hergestellte Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich besitzen alle Sicherheitsschuhe, die der Norm EN ISO 20345:2011entsprechen, eine Zehenschutzkappe, die einer Kraft von 200 Joule standhält.
Joule ist die Maßeinheit für Energie bzw. Druckkraft. Gemessen wird diese anhand verschiedener Variablen, wie dem Gewicht eines Gegenstands und dessen Fallhöhe. Von je weiter oben ein Gegenstand herunterfällt, umso höher wird die Geschwindigkeit. Damit wird auch die beim Aufprall wirkende Energie größer. Diese Energie wird in Joule gemessen.
Umgelegt auf einen Sicherheitsschuh der Norm EN ISO 20345:2011 bedeutet das, dass die Zehenschutzkappe ein Gewicht von 20 kg aushält, das aus einem Meter Höhe auf den Schuh fällt.
Ganz ohne Fallhöhe würde die Zehenschutzkappe demnach etwa 1.500 kg aushalten, das entspricht einem Kleinwagen.
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