Schutzbrillen, Gesichtsschutz von 3M
Schutzbrillen und Gesichtsschutz schützen die Augen und das Gesicht vor äußeren Gefahren und irreparablen Schäden.
Schutzbrillen und Gesichtsschutz schützen die Augen und das Gesicht vor äußeren Gefahren und irreparablen Schäden.
Augenschutz und Gesichtsschutz sind in vielen Bereichen von Industrie und Bau ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung. Beispielsweise in der Holz- bzw. Metallverarbeitung, aber auch in vielen anderen Bereichen sind Sicherheitsbrillen, Gesichtsschutz-Visiere, Schweißmasken oder Schweißschilde zum Schutz vor fliegenden Teilchen bzw. blendendem Licht essenziell, um Verletzungen vorzubeugen.
Grundsätzlich wird bei Schutzbrillen zwischen Bügelbrillen und Korbbrillen, auch Vollsichtbrillen genannt, unterschieden.
Während Bügelschutzbrillen dank der Ohrenbügel und des daran befestigten Seitenschutzes die Augen vor mechanischen oder optischen Gefahren schützen, umschließen Vollsichtbrillen das Auge komplett dicht und schützen dadurch zusätzlich vor chemischen und thermischen Gefahren.
Schutzschirme bzw. Gesichtsschutz-Visiere schützen neben den Augen auch das gesamte Gesicht und zum Teil den Hals vor mechanischen, chemischen, optischen oder auch thermischen Gefahren. Sie werden am Schutzhelm angebracht oder mit leichten und bequemen Kopfhalterungen direkt am Kopf getragen. Schutzschirme, die am Helm angebracht werden, gibt es auch zum Schutz gegen Störlichtbogen.
Schweißhelme bzw. Schweißmasken und Schweißschilde sind speziell für Schweißarbeiten gemacht und schützen vor der Helligkeit und der UV-Strahlung beim Schweißen.
Der Augenschutz sollte im Idealfall modisch, leicht, bequem und einfach einstellbar sein. Nur wenn die Trägerin oder der Träger mit dem Augenschutz und Gesichtsschutz zufrieden sind, wird eine hohe Tragequote erreicht. Für Brillenträgerinnen und Brillenträger gibt es beispielsweise speziell für sie konstruierte Überbrillen, die das Tragen von Schutzbrillen über optischen Brillen ermöglichen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bei der Auswahl der passenden Produkte jedenfalls mit einbezogen werden und auch wir beraten Sie gerne.
Wie alle Teile der persönlichen Schutzausrüstung unterliegen auch Schutzbrillen der PSA-Verordnung. Diese besagt unter anderem, dass Arbeitgeber Augen- oder Gesichtsschutz zur Verfügung stellen müssen, wenn eine oder mehrere der folgenden Gefahren bestehen:
mechanische Gefahren
Gefahren durch optische Strahlung, Lichtblendung
Gefahren durch gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe
thermische Gefahren
Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2, 3 oder 4
elektrische Gefahren
Gefahren durch ionisierende Strahlung
Neben der zentralen Norm im Bereich der Schutzbrillen, der EN 166 – Persönlicher Augenschutz, kommen noch weitere EN-Normen zur Anwendung:
EN 167 – Persönlicher Augenschutz: optische Prüfmethoden
EN 168 – Persönlicher Augenschutz: nicht optische
Prüfmethoden-Standards nach Filter (Linsen)
EN 169 – Persönlicher Augenschutz: Filter für das Schweißen und verwandte Techniken
EN 170 – Persönlicher Augenschutz: Ultraviolettschutzfilter
EN 171 – Persönlicher Augenschutz: Infrarotschutzfilter
EN 172 – Persönlicher Augenschutz: Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch
EN 175 – Persönlicher Augenschutz: Geräte für Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren
EN 379 – Persönlicher Augenschutz: automatische Schweißschutzfilter
EN ISO-Normen zur Augenoptik
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