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Schadstoffmessung MAK- und TRK-Werte

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In Österreich wird die Konzentration von gefährlichen Stoffen in der Luft am Arbeitsplatz mit Hilfe von Grenzwerten beurteilt. In der Grenzwerteverordnung (GKV) sind MAK-Werte (maximale Arbeitsplatz-Konzentration) oder TRK-Werte (technische Richtkonzentration) verbindlich festgelegt.
Einsatzbereich
  • Arbeitsstätten

Vorteile/Ausführungen
  • MAK- und TRK-Werte
    MAK-Wert (maximale Arbeitsplatz-Konzentration) oder TRK-Wert (technische Richtkonzentration) gelten für gefährliche Arbeitsstoffe als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz. An ihnen orientieren sich zu treffende Schutzmaßnahmen und messtechnische Überwachung.

    MAK-Werte sind Schwellenwerte, bei deren Einhaltung gesundheitliche Beeinträchtigungen im Allgemeinen nicht befürchtet werden müssen. Ist für einen gefährlichen Arbeitsstoff kein solcher Schwellenwert ableitbar, muss ein TRK-Wert festgesetzt werden. Dieser richtet sich rein nach der technischen Machbarkeit und erlaubt keinerlei Aussage darüber, ob bzw. wie wahrscheinlich eine gesundheitliche Schädigung auch bei Einhaltung eintritt. Festgesetzt werden sie nur für gefährliche Arbeitsstoffe, für die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft keine toxikologisch-arbeitsmedizinisch begründeten MAK-Werte aufgestellt werden können, z.B. für den Großteil der eindeutig krebserzeugenden Arbeitsstoffe.

Anwendungen/Hinweise
  • Grenzwert-Vergleichsmessungen
    sind Messungen an Arbeitsplätzen, an welchen die Exposition gegenüber einem Arbeitsstoff für den ein MAK-Wert oder TRK-Wert festgelegt ist, nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
    Diese Messungen sind repräsentative Messungen, die an repräsentativen Stellen unter repräsentativen Bedingungen durchgeführt werden sollen und bei denen Messpunkte und Referenz-Messergebnisse für etwaige erforderliche Kontrollmessungen festgelegt werden sollten.

  • Kontrollmessungen
    sind Messungen, die auf Grundlage der Ermittlung und Beurteilung der ermittelten Gefahren in angemessenen Zeitabständen festgelegt und im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument dokumentiert werden. Kontrollmessungen können auch mit einfacheren Messverfahren durchgeführt werden, können aber auch neuerliche Grenzwert-Vergleichsmessungen sein.

    Weitergehende Bestimmungen siehe Grenzwertverordnung (GKV).

Lieferumfang
  • inkl. An- und Abfahrtskosten innerhalb Österreichs

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