Unsere Fachexperten bringen es auf den Punkt
Ein Auffanggurt hat verschiedene Befestigungsösen. Es wird zwischen Auffangösen und Halte- bzw. Rückhalteösen unterschieden. Auffangösen sind im Brustbereich oder im Rücken-/Schulterbereich und mit einem „A“ gekennzeichnet. Halte- bzw. Rückhalteösen sind meist seitlich im Hüftbereich. Sie dürfen nicht verwendet werden, wenn die Möglichkeit eines Sturzes über Kante besteht. Ein Auffangsystem muss immer einen Falldämpfer oder ein Höhensicherungsgerät beinhalten. Arbeitsrechtlich ist bei einer hängenden Arbeitsdauer (Arbeitszeit zwischen zwei Pausen oder Tätigkeitswechseln) von max. 30 Minuten ein geeigneter Auffanggurt ausreichend. Bei einer Arbeitsdauer von mehr als 30 Minuten bis maximal 4 Stunden ist zusätzlich zum Auffanggurt ein Sitzbrett zu verwenden.
Die zulässige Gebrauchsdauer von Auffanggurten wird vom jeweiligen Hersteller in der Gebrauchsanweisung angegeben. Die meisten Hersteller geben maximal 10 Jahre als Verwendungsdauer an. Die tatsächliche Verwendungsdauer ist jedoch je nach Gebrauch und Pflege sehr unterschiedlich. Eine realistische Verwendungsdauer bei Auffanggurten liegt bei 6 bis 8 Jahren. Bei oftmaligem Gebrauch, starker Abnützung bzw. extremen Umwelteinflüssen verkürzt sich die jeweilige Verwendungsdauer. Diese Entscheidung obliegt immer der zuständigen sachkundigen Person im Rahmen der vorgeschriebenen periodischen Überprüfung.
Auffanggurte müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden.
Teile von Absturzsicherungssystemen, die am Körper getragen werden (Haltegurt, Auffanggurt), sind denjenigen Arbeitnehmer/innen, für die die Sicherung gegen Absturz erforderlich ist, zur alleinigen Benutzung zur Verfügung zu stellen, wenn langfristige Tragedauer und hohe Tragehäufigkeit zu erwarten sind.
Das langsame Versacken des Blutes in die unteren Körperregionen und eine damit verbundene Minderdurchblutung der lebenswichtigen Organe nennt man „orthostatischer Schock“ oder auch „Hängetrauma“. Dies kann durch das Abschnüren des Blutes beim Fall in den Gurt entstehen. Darum dürfen Arbeiten mit Absturzsicherung nie alleine und nur mit vorher definiertem Rettungskonzept durchgeführt werden.
Bei freihängenden Personen kommt es je nach körperlicher Verfassung und weiteren Verletzungen nach ca. 10–20 Minuten zu irreversiblen Schäden der Organe (z. B. der Nieren). Nach weiteren 30–60 Minuten kommt es zum Tod.
Teile von verschiedenen Halte- bzw. Auffangsystemen dürfen nur miteinander kombiniert werden, wenn der Hersteller oder Inverkehrbringer dies nicht ausgeschlossen hat.
Ihr persönlicher Produktexperte
Jetzt anmelden und Fachfragen direkt mit dem Profi klären!