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Neu – Arbeitsplatzmessungen: Vibrationen- und Schallpegelmessungen

1 | haberkorn.com März 2023 Arbeitsplatzmessungen: Vibrationen- und Schallpegelmessungen Vibrationen- und Schallpegelmessungen gemäß Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV/ASchG) Arbeitgeber haben unter Berücksichtigung des Standes der Technik die Arbeitsvorgänge und die Arbeitsplätze entsprechend zu gestalten und alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, damit Lärm und Vibrationen auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau gesenkt werden. Unter Berücksichtigung des technischen Fortschrittes und der verfügbaren Maßnahmen ist auf eine Verringerung der Exposition, möglichst direkt an der Entstehungsquelle, hinzuwirken. Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ist auch zu ermitteln, ob die Arbeitnehmenden einer Gefährdung durch Lärm und Vibrationen ausgesetzt sein könnten. Wenn eine solche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, sind Lärm und Vibrationen zu messen. Die Arbeitnehmenden sind über die möglichen Gefahren der Lärm- und Vibrationseinwirkung und die zur Verringerung dieser Gefahren ge- troffenen Maßnahmen zu informieren und zu unterweisen. • Den Arbeitnehmenden sind geeignete Gehörschutzmittel zur Verfügung zu stellen. • Die Arbeitnehmenden haben die Gehörschutzmittel zu benützen. • Die Lärmbereiche sind zu kennzeichnen und abzugrenzen. Der Zugang zu diesen Bereichen ist zu beschränken.

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