< !--End Google Tag Manager(noscript)-- >

Neu – Arbeitsplatzmessungen: Schadstoffmessungen/MAK- und TRK-Werte

1 | haberkorn.com März 2023 Arbeitsplatzmessungen: Schadstoffmessungen/MAK- und TRK-Werte MAK-Messungen (maximale Arbeitsplatz-Konzentration) gemäß Grenzwerteverordnung (GKV/ASchG) Die Konzentration von gefährlichen Stoffen in der Luft am Arbeitsplatz wird mit Hilfe von Grenzwerten beurteilt. In Österreich sind gemäß Grenzwerteverordnung (GKV) MAK- und TRK-Werte verbindlich festgelegt. MAK- und TRK-Werte MAK-Wert (maximale Arbeitsplatz-Konzentration) und TRK-Wert (technische Richtkonzentration) gelten für gefährliche Arbeitsstoffe als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz. An ihnen orientieren sich zu treffende Schutzmaßnahmen und messtechnische Überwachung. MAK-Werte sind Schwellenwerte, bei deren Einhaltung gesundheitliche Beeinträchtigungen im Allgemeinen nicht befürchtet werden müssen. Ist für einen gefährlichen Arbeitsstoff kein solcher Schwellenwert ableitbar, muss ein TRK-Wert festgesetzt werden. Dieser richtet sich rein nach der technischen Machbarkeit und erlaubt keinerlei Aussage darüber, ob bzw. wie wahrscheinlich eine gesundheitliche Schädigung auch bei Einhaltung eintritt. Festgesetzt werden sie nur für gefährliche Arbeitsstoffe, für die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft keine toxi- kologisch-arbeitsmedizinisch begründeten MAK-Werte aufgestellt werden können, wie z. B. für den Großteil der eindeutig krebserzeugenden Arbeitsstoffe. MESSUNGEN Zu unterscheiden sind • Grenzwert-Vergleichsmessungen, • Kontrollmessungen, • kontinuierliche Messungen, • mobile Messungen sowie • messtechnische Überwachungen, wie Überwachung der Absaugleistung einer Absauganlage.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTYwOTA=