Info Betriebsanleitung für Schlauchleitungen DE

März 2020 1. Bestimmungsgemäße Verwendung/Nutzung • Druck und Vakuum: max. zulässiger Betriebsüber- bzw. -unterdruck der Schlauchleitung nicht überschreiten • Temperatur: max. zulässige Betriebstemperatur in Abhängigkeit vom Medium nicht überschreiten. Dies ist gegebenenfalls durch Beständigkeitslisten der Schlauchleitungskomponenten zu überprüfen • Beständigkeit: Werkstoffe der Schlauchleitung müssen unter Betriebsbedingungen gegen die Durchflussstoffe beständig sein. Dies ist anhand der vorhandenen Beständigkeitslisten zu überprü- fen. Änderungen der Medienkonzentration, der Einsatzdauer und der Temperaturen beeinflussen den sicheren Betrieb der Schlauch- leitung – dies ist für den Betrieb unbedingt zu berücksichtigen. • bei möglicher Abrasion (Abrieb) muss ein Verschleiß der Schlauchleitung einkalkuliert und kontrolliert werden • liegen vom Besteller keine spezifischen Betriebsparameter vor, nach denen vom Hersteller eine Konformitätsbewertung nach Druckgeräterichtlinie (2014/68/E) durchgeführt werden kann, so gilt die Einstufung des Herstellers • um Schlauchleitungen sicher betreiben zu können, sind technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen durchzufüh- ren. Vorrang haben stets technische und organisatorische Maßnah- men. Lassen sich dadurch nicht alle Gefährdungen vermeiden, sind wirksame persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen und zu benutzen. 2. Verantwortung des Arbeitgebers (Betreiber) Schlauchleitungen sind Arbeitsmittel, deren Prüfanforderung und -fristen vom Arbeitgeber (Betreiber) in einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind (siehe ArbeitnehmerInnenschutzgesetz). Schlauch und Armaturen müssen funktionsfähig zusammenpassen und die Funktionssicherheit in anerkannten Prüfverfahren nach- gewiesen werden (z. B. hydrostatische Anforderungen nach DIN EN ISO 1402). Für den bestimmungsgemäßen Einsatz von Schlauchleitungen sind die umfassenden Hinweise des Merkblattes T002 (= DGUV-Information 213-053 ) sowie die einschlägigen Unfallverhütungs- vorschriften zu beachten. 3. Transport und Lagerung Schlauchleitungen dürfen beim Transport und durch die Lagerung nicht beschädigt werden. Insbesondere ist zu beachten: • kühl, trocken und staubarm lagern; direkte Sonnen- oder UV-Einstrahlung vermeiden; in der Nähe befindliche Wärmequellen abschirmen; Schläuche und Schlauchleitungen dürfen nicht mit Stoffen in Kontakt kommen, die eine Schädigung bewirken können • Schläuche und Schlauchleitungen sind spannungs- und knickfrei sowie liegend zu lagern. Bei Lagerung in Ringen darf der vom Hersteller angegebene kleinste Biegeradius nicht unterschritten werden • Verschließung der Schlauchenden mit Schutzkappen, um das Schlauchinnere vor Verschmutzung, gegen Ozoneinwirkung und Korrosion zu schützen (nach Restentleerung bzw. Reinigung und nach dem Abkühlen der Schlauchleitung). • Einflussfaktoren, die Schlauchleitungen schädigen könnten (z. B. Einwirkungen von Halogeniden, Fremd- oder Flugrost, mechanische Belastung) müssen ausgeschlossen werden • geeignete Transportverpackungen müssen verwendet werden Es sind u. a. die DIN 7716, T002 (DGUV-Information 213-053) und DGUV-Regel 113-015 (ehemals BGR 237) zu beachten. 4. Montage und Inbetriebnahme Um die Funktionsfähigkeit von Schlauchleitungen sicherzustellen und deren Verwendungsdauer nicht durch zusätzliche Beanspruchungen zu verkürzen, ist Folgendes zu beachten: • „Prüfung vor der Inbetriebnahme“ (gemäß T002 (= DGUV-Information 213-053) durchführen • bei sichtbaren äußerlichen Beschädigungen die Schlauchleitung nicht in Betrieb nehmen • Schlauchleitungen, deren Prüffristen überschritten sind, nicht in Betrieb nehmen • Schlauchleitungen müssen so eingebaut werden, dass sie jederzeit zugänglich und in ihrer natürlichen Lage und Bewegung nicht behindert werden • Schlauchleitungen dürfen beim Betrieb grundsätzlich nicht auf Zug, Torsion und Stauchung beansprucht werden, sofern sie nicht speziell dafür konstruiert sind • der vom Hersteller angegebene kleinste Biegeradius des Schlauches darf nicht unterschritten werden • Schlauchleitungen müssen gegen Beschädigungen durch von außen kommende mechanische, thermische oder chemische Einwirkungen geschützt sein • vor der Inbetriebnahme: Überprüfung der lösbaren Verbindungen auf festen Sitz • Halbschalen, Schlauchklemmen oder Schlauchschellen, die mittels Schrauben den festen Sitz der Schlaucharmaturen am Schlauch sicherzustellen haben, sind nach 24–48 Stunden nochmals festzuziehen • vor Inbetriebnahme ist die Schlauchleitung gegebenenfalls in geeigneter Art und Weise zu reinigen • hinsichtlich elektrostatischer Gefährdungen ist die TRGS 727 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Auflagen“ zu beachten und einzuhalten • bei möglichen auftretenden Streuströmen bitte Rücksprache mit unseren Experten von Haberkorn. M-Schlauchleitungen dürfen in Bereichen mit Streuströmen nicht eingesetzt werden. 5. Wartung, Instandhaltung, Inspektion Reinigung Die Schlauchleitung ist nach dem Gebrauch und vor jeder Prüfung zu säubern und zu spülen. Bei Reinigung mit Dampf oder mit chem- ischen Zusätzen sind die Beständigkeiten der Schlauchleitungskom- ponenten zu beachten (Achtung: die Verwendung von Dampflanzen ist unzulässig). Betriebsanleitung für Schlauchleitungen www.haberkorn.com

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