Probleme und Lösungen

Wenn Maschinen zusammenarbeiten darf die Unfallverhütung nicht zu kurz kommen

· 3 Min Lesezeit

Zu den Zielen der Arbeitsinspektion zählt es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Beratung und Kontrolle sind seit jeher die Methoden auf dem Weg zur Umsetzung.

Die Betriebsstruktur und der Personalstand der Arbeitsinspektion schließen eine flächendeckende Betreuung aller Betriebe aus. Die Arbeitswelt und die damit verbundenen Gefahren sind zudem einem ständigen Wandel unterworfen. Wir begegnen diesen Tatsachen, indem wir das Hauptaugenmerk auf Themen legen, die unfallrelevant sind. Im letzten Jahr wurden in ganz Österreich die „Fokustage Bau“ durchgeführt, in diesem Jahr lag der Schwerpunkt auf gehörschädigendem Lärm. Das ist insofern effizient, als das Bau- und Baunebengewerbe nach wie vor die unfallträchtigste Branche ist und die berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit seit vielen Jahren die häufigste oder zweithäufigste Berufserkrankung.

Daneben setzen wir Schwerpunkte, die auf den ersten Blick nicht so offensichtlich sind. In diesem Beitrag wird über die Unfallverhütung bei sogenannten verketteten Anlagen berichtet. Während der zweiten Jahreshälfte 2022 besuchen Arbeitsinspektoren in ganz Österreich Betriebe, die solche Anlagen nutzen.

Worum geht es?

Werden in einem Betrieb Arbeitsmittel – und dazu gehören insbesondere maschinelle Anlagen – verwendet, muss sich der Arbeitgeber vergewissern, dass die einschlägigen Inverkehrbringer-Bestimmungen beachtet werden. Die EU hat diese Vorschriften in der Maschinenrichtlinie vereinheitlicht. In Österreich ist die nationale Umsetzung mit den beiden Maschinen-Sicherheitsverordnungen (erste Version 1995, zweite Version 2010) erfolgt. Grundsätzlich entlastet dieses Konzept den Verwender von Maschinen; er kann sich darauf verlassen, dass der Hersteller die grundlegenden Sicherheitsanforderungen umgesetzt hat. Zwei Kennzeichen gewähren dem Verwender Gewissheit, dass die Maschine in Österreich rechtens in Verkehr gebracht worden ist:

  • die Konformitätserklärung, ein Begleitdokument, in dem der Hersteller erklärt, welche Normen er bei der Fertigung der Maschine angewendet hat
  • die sogenannte CE-Kennzeichnung, die direkt an der Maschine angebracht wird

Die Sicherheitshinweise des Herstellers in der Bedienungsanleitung sind unmittelbar wirksames Unfallverhütungsrecht. Bedienungsanleitungen müssen auch Angaben über Wartung, Störungsbehebung und Reinigung enthalten.

Mehrere Hersteller

Größere Betriebe stellen einige ihrer Anlagen selbst her. Sie müssen dasselbe Inverkehrbringer-Prozedere durchlaufen, auch wenn die Anlage ausschließlich im eigenen Betrieb eingesetzt wird. Häufig werden Fertigungsstraßen benötigt, das heißt, mehrere maschinelle Anlagen greifen ineinander. Es werden zum Beispiel Metallteile gesägt, gestanzt, geschweißt und schließlich verpackt. Die einzelnen Maschinen werden miteinander verkettet und sicherheitstechnisch kombiniert. Wenn alle Einzelmaschinen vom selben Hersteller stammen, benötigt der Betreiber eine Konformitätserklärung für die Gesamtanlage. In dieser werden die Gefahren an den Schnitt- und Übergabestellen besonders behandelt.

Etwas komplizierter wird es für den Verwender, wenn die Einzelmaschinen von unterschiedlichen Herstellern gefertigt werden. Hier gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten:

  • Einer der Hersteller erklärt sich bereit, eine Gesamtkonformitätserklärung auszustellen.
  • Oder es wird eine Gefahrenanalyse gemäß § 35 Abs. 4 ASchG (BGBl. Nr. 450/1994) durchgeführt. Diese Analyse kann durch fachkundige Personen erfolgen. In Vorarlberg gibt es einige Sicherheitsfachkräfte und technische Büros, die diese Leistung anbieten.

Verkettete Anlagen

Der Schwerpunkt der Arbeitsinspektion bezieht sich auf diese verketteten Anlagen – schwere Unfälle haben die Relevanz dieses Themas gezeigt. Schätzungen von AUVA-Expertinnen und -Experten gehen davon aus, dass ein Viertel aller Arbeitsunfälle in diesem Bereich durch Manipulation passiert ist.

Es wird den Betreibern von verketteten Anlagen empfohlen, eigenverantwortlich ähnliche Checks durchzuführen, wie sie seitens der Arbeitsinspektion im Schwerpunkt gemacht werden.

Eine Broschüre dazu ist hier 2022: Verkettete Anlagen zu finden.

Einige wichtige Prüfinhalte:

  • Gibt es eine Gesamtkonformitätserklärung?
  • Sind die Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß errichtet und in Funktion?
  • Sind Schutzeinrichtungen leicht überbrückbar, beschädigt oder manipuliert?
  • Werden beim Öffnen der Schutzeinrichtungen alle Gefahren beseitigt?
  • Wie sind Störungsbehebung, Wartung, Reinigung geregelt (gemäß Bedienungsanleitung)?
  • Gibt es ein Freigabesystem für gefährliche Arbeiten?
  • Gibt es Festlegungen darüber, wer Wartungs- und Störungsbehebungsarbeiten durchführen darf?

Weiterführende Informationen zum Thema Umbau von Maschinen im Allgemeinen bietet der Folder „Umbau von Maschinen – Ablaufschema für die Herangehensweise“ der AUVA.


Über den Autor

Robert Seeberger
Arbeitsinspektorat
Robert Seeberger ist Leiter der Abteilung technischer Arbeitnehmerschutz und stellvertretender Leiter des Arbeitsinspektorats Bregenz. Als ausgebildete Sicherheitsfachkraft für Deutschland und Österreich ist er auch in der Erwachsenenbildung und Medienarbeit im Bereich Arbeitsschutz tätig.