Recht & Gesetz
Kurzmeldung: Tragen von Gesichtsschildern nicht mehr erlaubt
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Ausnahmen gibt es nur für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, wie beispielsweise Asthmatiker.
Bisher waren Gesichtsvisiere besonders in der Gastronomie und dem Handel beliebt, da es sich damit leichter atmen lässt als mit einem Mund-Nasen-Schutz. Ein nicht zu außer Acht lassender Aspekt ist jedoch, dass eine Tröpfcheninfektion auch über die Augen bzw. alle Schleimhäute erfolgen kann.
Gerade im Gesundheitswesen werden seit Ausbruch von Covid-19 eine eng anliegende Schutzmaske und ein Gesichtsvisier oder eine Überbrille als Schutz vor einer Infektion getragen. Diese Kombination gilt weiterhin als zulässig und sinnvoll.
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