Recht & Gesetz

Kurzmeldung: Tragen von Gesichtsschildern nicht mehr erlaubt

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Mit einer kurzen Übergangsfrist ist es in Österreich ab dem 7. November 2020 nicht mehr erlaubt, ein Gesichtsschild oder ein kleines Kinnvisier ohne weiteren Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ausnahmen gibt es nur für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, wie beispielsweise Asthmatiker.

Bisher waren Gesichtsvisiere besonders in der Gastronomie und dem Handel beliebt, da es sich damit leichter atmen lässt als mit einem Mund-Nasen-Schutz. Ein nicht zu außer Acht lassender Aspekt ist jedoch, dass eine Tröpfcheninfektion auch über die Augen bzw. alle Schleimhäute erfolgen kann.

Gerade im Gesundheitswesen werden seit Ausbruch von Covid-19 eine eng anliegende Schutzmaske und ein Gesichtsvisier oder eine Überbrille als Schutz vor einer Infektion getragen. Diese Kombination gilt weiterhin als zulässig und sinnvoll.


Über die Autorin

Hilde Boss
Sortimentskommunikation Arbeitsschutz
Hilde Boss ist zuständig für die Sortimentskommunikation im Bereich Arbeitsschutz bei Haberkorn. Sie ist die erste Ansprechpartnerin für Kommunikationsmaßnahmen und bereitet relevanten Content zu Fachthemen für geeignete Kommunikationskanäle auf.